Amtliche Bekanntmachung Nr. 28/2026. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Akademische Abschlussprüfung in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Allgemeiner Teil)

Vom 06. Juli 2026

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Veröffentlicht am: 22. Juli 2026
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Akademische Abschlussprüfung in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Allgemeiner Teil)

Vom 06. Juli 2026

Aufgrund von § 19 Abs. 1 Nr. 9 und § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01. Januar 2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2025 (GBl. 2025 Nr. 139) hat der Senat der Universität Stuttgart am 11. Februar 2026 die nachstehende Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Akademische Abschlussprüfung in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Allgemeiner Teil) vom 22. Juni 2023 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 16/2023), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Juli 2025 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 27/2025) beschlossen.

Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Änderungssatzung gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 des Landeshochschulgesetzes am 06. Juli 2026, Az. 7831.176-0, zugestimmt.

Artikel 1

1. § 5 wird wie folgt gefasst:

„§ 5 Fächer und Fächerkombinationen

(1) Es können im Bachelorstudium folgende Fächer als Hauptfach gewählt werden:

  1. Anglistik
  2. Germanistik
  3. Geschichte
  4. Geschichte der Naturwissenschaft und Technik
  5. Kunstgeschichte
  6. Linguistik
  7. Berufspädagogik
  8. Romanistik

(2) Als Nebenfach können folgende Fächer gewählt werden:

  1. Anglistik
  2. Bauingenieurwesen
  3. Betriebswirtschaftslehre
  4. Chemie
  5. Computerlinguistik
  6. Elektrotechnik und Informationstechnik
  7. Germanistik
  8. Geschichte
  9. Geschichte der Naturwissenschaft und Technik
  10. Informatik
  11. Kunstgeschichte
  12. Linguistik
  13. Mathematik
  14. Berufspädagogik
  15. Philosophie
  16. Physik
  17. Politikwissenschaft
  18. Romanistik
  19. Soziologie
  20. Sportwissenschaft
  21. Volkswirtschaftslehre

(3) Gleichnamige Haupt- und Nebenfächer können nicht kombiniert werden.

Artikel 2

Inkrafttreten

(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2026 in Kraft.

Stuttgart, den 06. Juli 2026

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Peter Middendorf
(Rektor)

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