Amtliche Bekanntmachung Nr. 27/2025. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Akademische Abschlussprüfung in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Allgemeiner Teil)

Vom 15. Juli 2025

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Veröffentlicht am: 22. Juli 2025
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Akademische Abschlussprüfung in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Allgemeiner Teil)

Vom 15. Juli 2025

Aufgrund von § 19 Abs. 1 Nr. 9 und § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01. Januar 2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2025 (GBl. 2024 Nr. 114) hat der Senat der Universität Stuttgart am 19. Februar 2025 die nachstehende Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Akademische Abschlussprüfung in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Allgemeiner Teil) vom 22. Juni 2023 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 16/2023) beschlossen.

Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Änderungssatzung gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 des Landeshochschulgesetzes am 15. Juli 2025, Az. 7831.176-0, zugestimmt.

Artikel 1

1. § 5 wird wie folgt gefasst:

„§ 5 Fächer und Fächerkombinationen
(1) Es können im Bachelorstudium folgende Fächer als Hauptfach gewählt werden:

  1. Anglistik
  2. Germanistik
  3. Geschichte
  4. Geschichte der Naturwissenschaft und Technik
  5. Kunstgeschichte
  6. Linguistik
  7. Berufspädagogik
  8. Romanistik

(2) Als Nebenfach können folgende Fächer gewählt werden:

  1. Anglistik
  2. Bauingenieurwesen
  3. Betriebswirtschaftslehre
  4. Chemie
  5. Computerlinguistik
  6. Elektrotechnik und Informationstechnik
  7. Germanistik
  8. Geschichte
  9. Geschichte der Naturwissenschaft und Technik
  10. Informatik
  11. Kunstgeschichte
  12. Linguistik
  13. Maschinenwesen
  14. Mathematik
  15. Berufspädagogik
  16. Philosophie
  17. Physik
  18. Politikwissenschaft
  19. Romanistik
  20. Soziologie
  21. Sportwissenschaft
  22. Volkswirtschaftslehre

(3) Gleichnamige Haupt- und Nebenfächer können nicht kombiniert werden.

Artikel 2

Inkrafttreten

(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2025 in Kraft.

Stuttgart, den 15. Juli 2025

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Peter Middendorf
(Rektor)

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