Kombination mit Kunst oder Musik im Lehramtsstudium

Sie möchten Ihr Musik- oder Kunst-Lehramtsstudium mit einem Fach an der Universität Stuttgart kombinieren? Dabei müssen Sie bei der Bewerbung und den Gebühren einige Besonderheiten beachten.

Wenn Sie Musik oder Kunst auf Lehramt studieren möchten, müssen Sie neben Ihrem künstlerischen Fach ein wissenschaftliches Fach studieren und sich somit sowohl an der Universität Stuttgart als auch an einer Musik- oder Kunsthochschule bewerben und einschreiben.

Für Studierende nach der auslaufenden Prüfungsordnung ­GymPO I:
Das Lehramtsstudium wurde zum WS 2015/16 auf das Bachelor-Master-System umgestellt. Bewerbungen für Lehramt GymPO I sind daher nur noch ins höhere Fachsemester möglich. Bitte beachten Sie die Übergangsbestimmungen.

Allgemeines zu Bewerbung und Einschreibung

  • An der Universität Stuttgart können Sie Ihr Bachelor-Studium (B.A.) nur zum Wintersemester beginnen.
  • Zum Sommersemester sind Bewerbungen für ein Bachelor-Studium nur ins höhere Fachsemester möglich.
  • Master-Studiengänge (M.Ed.) beginnen sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester. Bitte beachten Sie dazu die Bewerbungstermine.
  • Bitte bewerben Sie sich über das Campus-Management-Portal C@MPUS.
  • Für die Einschreibung im wissenschaftlichen Fach benötigen Sie den Nachweis über die Einschreibung (Immatrikulationsbescheinigung) für den Studiengang Künstlerisches Lehramt an einer Kunst- oder Musikhochschule.

Informationen zum künstlerischen Lehramt finden Sie auf den Seiten der jeweiligen künstlerischen Hochschule. Bei Fragen zur Bewerbung und Einschreibung wenden Sie bitte an das Studiensekretariat.

Beiträge und Gebühren bei Kombination mit Kunst oder Musik (Lehramt)

  • Bei der gleichzeitigen Einschreibung im Lehramtsstudium an beiden Hochschulen sind die Studienbeiträge/-gebühren an der Kunst- oder Musikhochschule zu bezahlen.
  • Der Studierendenschaftsbeitrag muss bei einer Doppelimmatrikulation an beiden Hochschulen bezahlt werden. Daher ist auch an der Universität Stuttgart jedes Semester der Studierendenschaftsbeitrag zu bezahlen. Als Nachweis für die Befreiung von den anderen Studienbeiträgen/-gebühren an der Universität Stuttgart muss jedes Semester die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Kunst- oder Musikhochschule an der Universität Stuttgart vorgelegt werden, damit die Rückmeldung erfolgen kann. Bitte nutzen Sie dafür unser Kontaktformular. 
  • Sollten Sie nicht (mehr) an der Kunst- oder Musikhochschule im Lehramtsstudium eingeschrieben sein (also alle künstlerischen Teilprüfungen für das Lehramtsstudium bereits abgelegt haben), müssen Sie die Studienbeiträge/-gebühren an der Universität Stuttgart bezahlen.
  • Falls Studiengebühren zu bezahlen sind, müssen diese immer an der Hochschule bezahlt werden, an der auch die Semesterbeiträge bezahlt werden.

Kontakt

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Oksana Linn

 

Beratung für Gymnasiales Lehramt und Lehramt an beruflichen Schulen (Technikpädagogik)

 

Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

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