Bundeswehr Soldaten in Uniform

Bewerbung während eines freiwilligen Dienstes

Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst, FSJ & Co.

Sie leisten einen Wehrdienst oder haben sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) entschieden? Auch dann können Sie sich für ein Studium bewerben.
[Foto: Thaut Images / Fotolia]

Wenn Sie einen freiwilligen Dienst leisten oder leisten werden, ist es ratsam, sich zu Beginn des Dienstes zu bewerben. Sollten Sie nämlich eine Zulassung erhalten, können Sie innerhalb der nächsten zwei Bewerbungszeiträume bevorzugt vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen werden (sogenannte Vorwegauswahl). Sollte allerdings in der Zwischenzeit eine Aufnahmeprüfung eingeführt oder geändert worden sein, müssten Sie an diesem Verfahren teilnehmen.

Allgemeines

Als Dienst zählt dabei nach § 30 Hochschulzulassungsverordnung - HZVO:

  • ein höchstens dreijähriger Dienst bei der Bundeswehr, beim früheren Bundesgrenzschutz oder bei der Bundespolizei
  • freiwilliger Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz
  • Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
  • Freiwilliges Soziales, Ökologisches oder Kulturelles Jahr (auch wenn es kein volles Jahr dauert)
  • ein einjähriger Europäischer Freiwilligendienst oder ein anderer Dienst (wenn dieser durch das Bundesverwaltungsamt anerkannt wurde)
  • ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
  • Betreuung oder Pflege eines Kindes oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen (ersten und zweiten Grades) bis zur Dauer von drei Jahren (Nachweis durch Geburtsurkunde oder ärztliche Bescheinigung sowie glaubhafte und belegte Erklärung, dass andere Personen nicht zur Verfügung standen).

Folgendes gilt nicht als Dienst:

  • Praktika
  • Au-Pair
  • Work and Travel
  • Jobben im Ausland

Für EU-Angehörige und Bildungsinländer/innen gilt die Vorwegauswahl entsprechend, wenn der in ihrem Heimatland abgeleistete Dienst mit dem Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar ist.   

Die Dienstzeit gilt darüber hinaus als Wartezeit.         

Vorgehensweise bei der Bewerbung

  • Sie bewerben sich bis zum 15. Juli über das Campus-Management-System C@MPUS und - je nach Studiengang - über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) für einen zulassungsbeschränkten Studiengang und erhalten eine Zulassung. Diesen Zulassungsbescheid verwahren Sie gut - am besten speichern Sie ihn ab und drucken ihn sicherheitshalber nochmals aus. 
  • Im nächsten oder übernächsten Bewerbungszeitraum (an der Universität Stuttgart ist die Bewerbung für ein 1. Fachsemester im Bachelorstudiengang immer nur zum Wintersemester möglich) bewerben Sie sich erneut bis zum 15. Juli. Wieder über das Campus-Management-System C@MPUS und - je nach Studiengang - über das Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV). Bitte verwenden Sie bei C@MPUS hierzu Ihren bisherigen Bewerberaccount.
  • Im Campus-Management-System C@MPUS  werden Sie dabei automatisch nach Ihrem Zulassungsbescheid vom vergangenen Jahr gefragt. Sie müssen dort sowohl diesen als auch die Bescheinigung der Dienststelle hochladen.

Kontakt

 

Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

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