Foto- und Drehgenehmigung

Wir freuen uns über Ihr Interesse an Foto- und Filmaufnahmen an der Universität Stuttgart. Damit Ihre Aufnahmen reibungslos verlaufen, füllen Sie bitte das folgende Formular mindestens drei Wochen vor dem geplanten Termin aus. Auf dieser Grundlage kann Ihre Anfrage geprüft und genehmigt oder abgelehnt werden.

Anfrage Foto- oder Drehgenehmigung

Bitte beachten Sie: Ohne schriftliche Genehmigung sind Fotografieren und Dreharbeiten in den Gebäuden und auf dem Gelände der Universität Stuttgart nicht möglich.

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.

 
 
 
 
 

Datenschutzerklärung

Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung unterhalb des Formulars. Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie, dass Sie die Angaben verstanden haben und damit einverstanden sind.

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Informationen zum Verantwortlichen und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität Stuttgart.

Beschreibung und Kategorien von Daten

Das Formular erfasst strukturiert Ihre eingegebenen Daten und übermittelt diese per E-Mail an die Hochschulkommunikation der Universität Stuttgart. Zusätzlich werden Datum und Uhrzeit erfasst.

Zweck

Die im Formular erfassten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags auf Erteilung einer Drehgenehmigung verarbeitet.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit § 4 des Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg.

Empfänger der Daten

Empfänger der mittels Formular übertragenen personenbezogenen Daten sind ausschließlich die für die Bearbeitung der Anfrage zuständigen Stellen der Universität Stuttgart.

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für die Durchführung und Abwicklung des Verfahrens nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Folgen der Nichtangabe, Widerspruchs- bzw. Beseitigungsmöglichkeit

Die Nutzung des Formulars zur Beantragung einer Drehgenehmigung ist freiwillig. Die Bereitstellung der Pflichtangaben ist jedoch für die Antragsbearbeitung erforderlich; ohne diese Angaben kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Sie haben das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs kann der Antrag nicht weiterbearbeitet werden, sofern die betreffenden Daten für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

Ihre Rechte

Informationen über Ihre Rechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität.

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