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Sparen für die Studiengebühren

„Ich muss das ganze Semester Geld zurücklegen, um die Studiengebühren zusammenzubekommen“, so ein Student bei einer Informationsveranstaltung der Zentralen Verwaltung der Uni Stuttgart am 8. November im Uni-Bereich Stadtmitte. Die ab dem Sommersemester 2007 fälligen 500 Euro, plus 40 Euro Verwaltungskosten und 71,10 Euro Studentenwerksbeitrag, sind kein Pappenstil. „Und der Landtag kann über die Höhe des Betrags jederzeit neu entscheiden“, erklärte Walter Nohlen vom Dezernat für Studentische Angelegenheiten der Uni Stuttgart.

Jetzt geht alles ganz fix: Noch vor Weihnachten wird der Gebührenbescheid verschickt. Wer den Betrag im Rückmeldungszeitraum vom 15. Januar bis 15. Februar 2007 nicht überweist, wird zunächst gemahnt und – wenn keine Zahlung erfolgt – exmatrikuliert. Zur Kasse gebeten werden alle Studierenden in Baden-Württemberg. Ausgenommen sind Eltern eines Kindes unter acht Jahren sowie diejenigen, deren zwei Geschwister zur Zeit Studiengebühren zahlen oder schon sechs Semes-ter gezahlt haben. Ebenso befreit ist, wer rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn (!) ein Urlaubssemester beantragt und derzeit – für den Rest der Regelstudienzeit des im Wintersemester 2005/06 studierten Faches – Studierende, die nicht Staatsbürger der EU sind und kein deutsches Abitur haben. Befreit sind auch Studierende von Hochschulen, mit denen Partnerschaften auf Landes- oder Universitätsebene bestehen.

Wer wird befreit?

Aber: „Ein Schwerbehindertenausweis befreit nicht automatisch von den Studiengebühren und eine geringere Behinderung muss kein Grund zur Nichtbefreiung sein“, erklärte Nohlen. Nur derjenige werde befreit, dessen Behinderung sich ´erheblich studienerschwerend´ auswirkt. Was darunter verstanden wird, sei eine Einzellfallentscheidung.

  Ebenfalls unklar ist: Wie und ob die Universität über die Befreiung von Studierenden mit herausragender Leistungen entscheidet. Alle Anträge werden einzeln geprüft. Ziemlich sicher jedoch ist, dass die besten fünf Prozent der Studienbewerber eines Studienganges bis zur Orientierungsprüfung befreit sind.

Wie ist das mit Darlehen?

„Da kann ich mein Bafög ja gleich wieder abgeben,“ meinte ein Student, als er erfuhr, dass auch Empfänger des Baföghöchstsatzes nicht befreit sind. Einziger Trost: Die Rückzahlung von Bafög und dem Darlehen für die Studiengebühren ist auf insgesamt 15.000 Euro beschränkt. „Darlehensanspruch bei der L-Bank haben alle EU-Bürger. Wichtig ist, dass jeder Studierende sein Datenkontrollblatt auf Fehler prüft, denn nur mit richtigen Daten kann die Anspruchsdauer korrekt berechnet werden“, so Nohlen. Zu beachten sei, dass nur die L-Bank, deren Effektivzins derzeit bei 6,5 Prozent liegt, Darlehenspartner der Hochschule ist. „Angebote anderer Banken müssen gut geprüft werden“, warnte Nohlen.

  Ein Großteil des Geldes wird auf die Studiengänge aufgeteilt. Generell haben alle Studierende ein Mitspracherecht und können bei den Studiendekanen Vorschläge einreichen. Die Entscheidung liegt jedoch nicht bei den Studentinnen und Studenten, allerdings sind sie im Senatsausschuss Gebühren und Entgelte beteiligt.

Stefanie Senfter/zi

Für Fragen: Hotline des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 01805/863001 oder e-mail: info@studiengebühren-bw.de

 

 

 

 

 
last change: 22.12.06 / yj
Pressestelle der Universität Stuttgart