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Stuttgarter unikurier Nr. 94 Dezember 2004
Gruppe der „TU 9“:
Masterabschluss für Ingenieure

Bundesweite Aufmerksamkeit fand die Mitte Oktober beschlossene Vereinbarung der „TU 9“ für einen eigenständigen Weg bei der Reform der deutschen Hochschulausbildung. Die neun großen Technischen Universitäten Aachen, Berlin, Braunschweig, Darmstadt, Dresden, Hannover, Karlsruhe, München und Stuttgart haben sich auf den Master als Regelabschluss in den Ingenieurwissenschaften und ein stärker forschungsorientiertes Profil für den Bachelor verständigt. Mit der Übereinkunft werden gleichzeitig alle Bachelor- und Masterabschlüsse der TU 9-Mitglieder untereinander anerkannt. Dies sei eine Art „institutioneller Akkreditierung“ zur Sicherstellung von Qualität und Exzellenz, hoben die beteiligten Universitäten hervor.
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„Der Stuttgarter Uni-Rektor Prof. Dieter Fritsch - hier bei der Unterschrift - wirbt engagiert für den Master.                                    (Foto: TU Berlin/Böck)

Die Gruppe will nicht auf Reformmaßnahmen der Politik und auf Ergebnisse im Förderalismusstreit warten. Sie vertritt den Standpunkt, die Anforderungen des Bologna-Prozesses setzen Kooperationen auf Hochschulebene, durchaus auch ohne staatliche Vorgaben, voraus und wollen dies in eigen-ständiger Politik umsetzen. Eine Quotenregelung im Verhältnis zu den Fachhochschulen sei nicht hinnehmbar. Stattdessen setzen sie auf den Markt, Unterstützung durch die Wirtschaft und die Hoffnung, sich durch eigene Exzellenz durchsetzen zu können.

 Im Gegensatz zu dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 10. Oktober 2003 wollen die TU 9 auch für den Bachelor „ein stärker forschungs-orientiertes“ Profil anbieten, um sich damit von dem „stärker anwendungsorientierten“ Profil der Fachhochschulen zu unterscheiden. Den Studierenden müsse die Möglichkeit geboten werden, sich bereits im Grundstudium für eine wissenschaftliche Ausrichtung zu entscheiden. Damit sei, so versichern sie, keine Einschränkung im Hinblick auf die universitäre Master-ausbildung von Fachhochschulabsolventen angestrebt.

 Vielmehr werde der erste Abschluss als Schnittstelle für den Wechsel aller Bachelorabsolventen an andere Hochschulen im In- und Ausland begriffen. Der Bachelor als Regelabschluss - im Sinne des KMK-Beschlusses - wird von den TU 9-Mitgliedern so nicht akzeptiert. In den ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen solle der Master weiterhin der Regelabschluss bleiben, weil die Berufsqualifizierung integraler Bestandteil der Gesamt-ausbildung sei und bis zum Bachelor nicht in jedem Berufsfeld ausreichend gewährleistet werden kann.

 Inzwischen haben mehrere wissenschaftliche Fachgesellschaften, darunter auch die Deutsche Physikalische Gesellschaft und der Deutsche Hochschulverband, diese Vereinbarung begrüßt. Als Begründung, den Master und nicht den Bachelor als Regelabschluss festzulegen, wird übereinstimmend betont, die von den Absolventen erwarteten Qualifikationen ließen sich nur über ein Masterstudium erreichen; der Bachelor sei nicht berufs-qualifizierend. Die KMK will generell am Bachelor als erstem berufsqualifizierenden Abschluss festhalten, gesteht aber in einer im Novemberheft der Zeitschrift „Forschung & Lehre“ veröffentlichten Stellungsnahme zu, nicht alle der in Deutschland im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführten Bachelor-Studiengänge seien berufsqualifizierend.                                                                                                           zi

 


last change: 12.12.04 / yj
Pressestelle der Universität Stuttgart

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