Stuttgarter unikurier
Nr. 94 Dezember 2004 |
Ausblick
auf 2005:
Vom neuen Landeshochschulgesetz bis zur landesweiten
Strukturplanung |
Seine Schatten voraus wirft das in den zurückliegenden
Monaten intensiv diskutierte neue Landeshochschulgesetz, das
voraussichtlich ab März oder April 2005 in Kraft treten
wird. Das Wissenschaftsministerium will vor allem
Entscheidungswege verschlanken und dem Rektorat, dem
künftigen Vorstand, und dem Universitätsrat, dem künftigen
Aufsichtsrat, mehr Kompetenzen übertragen. Insbesondere die
Tradition des Senats als akademisches Entscheidungsgremium
sollte zunächst aufgegeben werden. |
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Die Universität Stuttgart hat frühzeitig ihre kritische
Position zu dem Entwurf verdeutlicht1) und sich insbesondere
gegen Besetzung und Nachwahl des Aufsichtsrats und die
Entmachtung des Senats gewehrt. Inzwischen ist es in enger
Abstimmung mit der Landesrektorenkonferenz gelungen, die
ersten Entwürfe wesentlich zu verbessern2) und vor allem die
Kompetenz des Senats bei Berufungsfragen zu erhalten. Dies
gilt es im Jahr 2005 im Detail in einer neuen Grundordnung
zu regeln. Nach wie vor umstritten ist die Besetzung und
Nachwahl des Aufsichtsrats. Die Universität Stuttgart hatte
schon in ihrer Stellungnahme im Juni 2004 deutlich gemacht,
dass sie durch den § 20 (3), wonach die Zahl der externen
Mitglieder im Aufsichtsrat die der internen übersteigen
muss, die Selbst-bestimmung der Universität als „gravierend
gestört“ sieht. Ebensowenig ist man mit dem Auswahlverfahren
für die Mitglieder des Aufsichtsrats einverstanden, das den
amtierenden Aufsichtsrat an der Auswahl neuer Mitglieder
beteiligen will. Die Universität Stuttgart will - in
Übereinstimmung mit der Landesrektorenkon- ferenz - das
derzeit gültige Verfahren beibehalten, wonach durch eine
Optionsklausel verschiedene Formen der Besetzung ermöglicht
werden und die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch
eine vom Senat einzusetzende Kommission vorbereitet wird.
Offensiv
entgegengetreten ist die Universität Stuttgart auch dem im
neuen Gesetz vorgesehenen Regelabschluss des Bachelor für
Universitäten. Die Strategie der Uni Stuttgart ist hier
gemeinsam mit den acht anderen großen Technischen
Universitäten Deutschlands, den TU 9, „Der Bachelor öffnet
die Türen, der Master ist das Ziel“3).
Auf der Agenda des Jahres 2005 stehen neben der
Erarbeitung der neuen Grundordnung unter anderem
Ziel-vereinbarungen mit dem Wissenschaftsministerium,
Verhandlungen zur künftigen Finanzierung der Universität mit
Blick auf das Auslaufen des Solidarpakts Ende 2006, die
landesweite Strukturplanung, unter anderem die Begutachtung
der Fakultät 7, sowie die Neuorganisation der Werkstätten.
zi
1) Mehr dazu finden Sie unter
www.uni-stuttgart.de/aktuelles/presse/2004/31.html
2) Den aktuellen Entwurf finden Sie unter
www.mwk.baden-wuerttemberg.de/Online_Publikationen/Regierungsentwurf_LHG.pdf
3) Siehe dazu
Seite 6
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