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Stuttgarter unikurier Nr. 94 Dezember 2004
Ausblick auf 2005:
Vom neuen Landeshochschulgesetz bis zur landesweiten Strukturplanung
 

Seine Schatten voraus wirft das in den zurückliegenden Monaten intensiv diskutierte neue Landeshochschulgesetz, das voraussichtlich ab März oder April 2005 in Kraft treten wird. Das Wissenschaftsministerium will vor allem Entscheidungswege verschlanken und dem Rektorat, dem künftigen Vorstand, und dem Universitätsrat, dem künftigen Aufsichtsrat, mehr Kompetenzen übertragen. Insbesondere die Tradition des Senats als akademisches Entscheidungsgremium sollte zunächst aufgegeben werden.

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Die Universität Stuttgart hat frühzeitig ihre kritische Position zu dem Entwurf verdeutlicht1) und sich insbesondere gegen Besetzung und Nachwahl des Aufsichtsrats und die Entmachtung des Senats gewehrt. Inzwischen ist es in enger Abstimmung mit der Landesrektorenkonferenz gelungen, die ersten Entwürfe wesentlich zu verbessern2) und vor allem die Kompetenz des Senats bei Berufungsfragen zu erhalten. Dies gilt es im Jahr 2005 im Detail in einer neuen Grundordnung zu regeln. Nach wie vor umstritten ist die Besetzung und Nachwahl des Aufsichtsrats. Die Universität Stuttgart hatte schon in ihrer Stellungnahme im Juni 2004 deutlich gemacht, dass sie durch den § 20 (3), wonach die Zahl der externen Mitglieder im Aufsichtsrat die der internen übersteigen muss, die Selbst-bestimmung der Universität als „gravierend gestört“ sieht. Ebensowenig ist man mit dem Auswahlverfahren für die Mitglieder des Aufsichtsrats einverstanden, das den amtierenden Aufsichtsrat an der Auswahl neuer Mitglieder beteiligen will. Die Universität Stuttgart will - in Übereinstimmung mit der Landesrektorenkon- ferenz - das derzeit gültige Verfahren beibehalten, wonach durch eine Optionsklausel verschiedene Formen der Besetzung ermöglicht werden und die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch eine vom Senat einzusetzende Kommission vorbereitet wird.

 Offensiv entgegengetreten ist die Universität Stuttgart auch dem im neuen Gesetz vorgesehenen Regelabschluss des Bachelor für Universitäten. Die Strategie der Uni Stuttgart ist hier gemeinsam mit den acht anderen großen Technischen Universitäten Deutschlands, den TU 9, „Der Bachelor öffnet die Türen, der Master ist das Ziel“3).


Auf der Agenda des Jahres 2005 stehen neben der Erarbeitung der neuen Grundordnung unter anderem Ziel-vereinbarungen mit dem Wissenschaftsministerium, Verhandlungen zur künftigen Finanzierung der Universität mit Blick auf das Auslaufen des Solidarpakts Ende 2006, die landesweite Strukturplanung, unter anderem die Begutachtung der Fakultät 7, sowie die Neuorganisation der Werkstätten.                                                 zi
 

1) Mehr dazu finden Sie unter www.uni-stuttgart.de/aktuelles/presse/2004/31.html

2) Den aktuellen Entwurf finden Sie unter www.mwk.baden-wuerttemberg.de/Online_Publikationen/Regierungsentwurf_LHG.pdf
 

3) Siehe dazu Seite 6


last change: 12.12.04 / yj
Pressestelle der Universität Stuttgart

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