Home           Inhalt           Suchen

Stuttgarter unikurier Nr. 88 Dezember 2001
Uni zur Hochschuldienstrechtsreform:
„Populäre Floskeln“
 

Als „Experiment staatlicher Stellen mit den Hochschulen, das zum Teil von populären Floskeln flankiert wird“, bezeichnet die Universität Stuttgart die am 30. Mai im Bundeskabinett verabschiedete*) Hochschuldienstrechtsreform. „Die Reform wird zunächst die Universitäten, insbesondere die technischen Universitäten, und in der Folge Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt schädigen. Die Universitäten werden an Leistungsfähigkeit und Attraktivität verlieren“, betont die Universität Stuttgart in ihrer am 23. Mai vom Senat beschlossenen Stellungnahme. Der Universitätsrat hat sich dieser Position angeschlossen.

kleinbal.gif (902 Byte)
 

Die Universität fordert unter anderem, das „Null-Summen-Spiel“ bei der leistungsbezogenen Vergütung der Professoren aufzugeben und sich bei der Besoldung an „Marktpreisen“ zu orientieren. Verglichen mit der Privatwirtschaft war die Professorenbesoldung im ingenieur- und naturwissenschaftlichen Bereich immer schon ein kritischer, bei vielen Berufungsverfahren letztlich abschreckender Faktor. Die Dienstrechtsreform verschlechtere jedoch dieses Verhältnis, vor allem für die Nachwuchswissenschaftler mit der Folge, daß die Besten den Universitäten verlorengehen. Auch die viel propagierte „leistungsgerechte Besoldung“ verkenne die außerordentliche Vielgestaltigkeit universitärer Forschung und Lehre und führe zu einem weiteren Attraktivitätsverlust des Hochschullehrerberufs. 

„Blinder Aktionismus“
Die Habilitation soll beibehalten werden, als ein „Freistellungsmerkmal“ des deutschen tertiären Bildungssystems international vermarktet und nach zehn Jahren auf den Prüfstand gestellt werden. Die Universität Stuttgart warnt ausdrücklich davor, die Habilitation für alle Fächer abzuschaffen; dies entspreche einem „blinden Aktionismus“ ohne Not mit uneinschätzbarer Langzeitwirkung, heißt es in der Stellungnahme. Darüber hinaus wird empfohlen, die Juniorprofessur als Qualifikation für den Hochschullehrerberuf nach spätestens zehn Jahren bundesweit evaluieren zu lassen und - je nach Ergebnis - die Ausgestaltung entsprechend zu verändern oder aber diesen Weg ganz einzustellen. Den Universitäten müßten zudem für diese Juniorprofessuren gesonderte Stellen zugewiesen werden; die bisherigen Oberassistenten und Oberingenieure müßten den Instituten erhalten bleiben. Zurückhaltend äußert sich die Universität Stuttgart zum Promotionsrecht für den Juniorprofessor: dies sei bei zeitlich befristeten Doktorandenprogrammen nur bei der Einbindung in eine gewachsene Institutsstruktur angemessen. Der Zugang zur Professur solle über die drei gleichgewichtigen Qualifikationen (1) Berufung aus der Wirtschaft, (2) über die Habilitation und (3) über die Juniorprofessur ermöglicht werden. /zi

Den Wortlaut der Stellungnahme finden Sie unter: www.uni-stuttgart.de/aktuelles/presse/2001/48.html

*) Unmittelbar vor der abschließenden Lesung am 9. November im Bundestag hat - wie schon zuvor die Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg - auch die Hochschulrektorenkonferenz der Dienstrechtsreform ihre Unterstützung aufgekündigt. Der Deutsche Hochschulverband hatte in einem Gutachten die geplante Reform in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig eingestuft. 

 


last change: 12.12.01 / gh
Pressestelle der Universität Stuttgart

Home           Inhalt           Suchen