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Stuttgarter unikurier Nr. 86 September 2000
Großer Senat beschließt neue Grundordnung:
Universitätsrat statt Hochschulrat
 

An der Universität Stuttgart wird der Hochschulrat Universitätsrat heißen. Dies hat der Große Senat der Universität am 4. Mai bei der aufgrund des neuen Universitätsgesetzes erforderlichen Neufassung der Grundordnung beschlossen. 

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Eine Kommission des Großen Senats unter Vorsitz des Historikers Eckart Olshausen hatte eine Empfehlung für diese Neufassung vorbereitet. Wichtigste Änderungen sind unter anderem das Wahlverfahren für den Rektor (auch externe Bewerber zugelassen, Beteiligung des Universitätsrats, Möglichkeit der Abwahl der Rektors), die Amtszeiten der Prorektoren (drei Jahre statt bisher zwei) und Dekane sowie Prodekane (in jedem Fall vier Jahre) sowie die gruppenparitätische Zusammensetzung der internen Mitglieder des Universitätsrats und des Senats. Die sieben internen Mitglieder des Universitätsrats setzen sich aus vier Professoren und jeweils einem Vertreter des wissenschaftlichen Dienstes, der sonstigen Mitarbeiter und der Studierenden zusammen; diese werden auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe vom Senat gewählt. Dem künftigen Senat gehören - so beschlossen es die Mitglieder des Großen Senats mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung - neben dem Rektorat und den Dekanen acht Professoren und jeweils vier Vertreter des wissenschaftlichen Dienstes, der sonstigen Mitarbeiter und der Studierenden an. An der Gliederung der Fakultäten ändert sich zunächst nichts: die Universität nutzt die bis zur Neuordnung vom Gesetzgeber eingeräumte Frist bis spätestens 30. September 2002.

Bei der von der Kommission vorgeschlagenen Lösung zur Teilnahme der Frauenbeauftragten an den Sitzungen des Universitätsrats einigte man sich nach einiger Diskussion bei einer Enthaltung auf eine diplomatische Lösung: Falls die „harte“ Formulierung zur Teilnahme der Frauenbeauftragten mit Antrags- und Rederecht an den Sitzungen des Universitätsrats vom Ministerium nicht akzeptiert wird, wird „die Beteiligung der Frauenbeauftragten ... in der Geschäftsordnung des Universitätsrats geregelt“. Mit viel Engagement diskutiert wurde das Problem der geschlechtsneutralen Formulierung: Soll es in der Grundordnung (§1, Absatz 2) nun heißen: Dem Rektorat gehören an der Rektor/die Rektorin, drei Prorektoren/Prorektorinnen, der Kanzler/die Kanzlerin...? Auch hier siegte schließlich die Diplomatie: Man wird sich bemühen - so der Beschluß -, auf der Basis des geltenden Rechts „eine elegante Lösung zu finden“. Auch eine Präambel für die Grundordnung wurde diesmal noch nicht definiert. Dies soll erst nach Abschluß der Leitbilddiskussion geschehen.  /zi

 


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Pressestelle der Universität Stuttgart

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