Home           Inhalt           Suchen

Stuttgarter unikurier Nr. 82/83 September 1999
Studium Generale:
50 Jahre Grundgesetz
 

50 Jahre Grundgesetz. Ein runder Geburtstag, ein renommierter Redner ­ doch das Interesse an diesem besonderen Tag war nicht überwältigend. Im Tiefenhörsaal der Universität Stuttgart blieb am 14. Juni so mancher Platz frei. Die Zuhörer jedoch, die den Weg gefunden hatten, waren sehr interessiert; das zeigte sich bei der abschließenden Diskussionsrunde.

kleinbal.gif (902 Byte)
 

Auf Einladung des Studium Generale hatte sich Prof. Heinrich Wilms von der Universität Konstanz auf den Weg nach Stuttgart gemacht, um zum 50. Jahrestag des Grundgesetzes über “Geistes- und ideengeschichtliche Leitgedanken für die Struktur des Grundgesetzes“ zu reden. Dr. Martin Bauer freute sich, den Professor für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie, Völker- und Europarecht begrüßen zu können, besonders da die Universität Stuttgart über keine eigene Rechtswissenschaftliche Fakultät verfügt. Als “naturgegeben“ werde das Grundgesetz heute von vielen angesehen, das am 24. Mai 1949 in Kraft trat, sagte Rektor Prof. Günter Pritschow in seinem Grußwort, und die wenigsten dächten viel darüber nach. Ein halbes Jahrhundert Grundgesetz und ein halbes Jahrhundert Bundesrepublik Deutschland sei in der Weltgeschichte zwar nur ein “Wimpernschlag“, da das “Provisorium Grundgesetz“ nun aber länger als je gedacht Bestand hat und für Freiheit und Stabilität steht, sei es doch etwas Besonderes.
In seinem Vortrag ging Heinrich Wilms auf die historischen Entwicklungslinien bis 1948 ein, die den Parlamentarischen Rat in seiner Arbeit beeinflußt haben. So wurden der Gesamtcharakter und die Einzelbestimmungen des Grundgesetzes von den Erfahrungen mit dem Schicksal der Weimarer Verfassung geprägt. Die Grundrechte ­ mit den Menschenrechten ­ wurden daher als unmittelbar geltendes Recht verankert, die Parteien auf die demokratische Ordnung verwiesen, und auch das ausgeprägte förderative System der Bundesrepublik Deutschland findet sein Motiv in den Erfahrungen mit dem extremen Einheitsstaat des nationalsozialistischen Regimes und mit der Weimarer Republik.
Auch die Alliierten, erinnerte Wilms an die Geschichte, wirkten mit ihren Gesetzesvorbildern auf die Ausgestaltung des Grundgesetzes ein. Sie waren stark daran beteiligt, Deutschland in die Tradition des Westens einzugliedern und damit den deutschen Sonderweg zu beenden. Der Rechtswissenschaftler hob hier auch auf die Besonderheit ab, daß die Bundesrepublik Deutschland 1949 ja nicht aufgrund eines souveränen Willensaktes der Deutschen geboren wurde, sondern daß, was durchaus nicht zu erwarten war, USA, Frankreich und Großbritannien bestrebt waren, ihre Besatzungszonen zu einem funktionsfähigen Ganzen zu machen.
Vom Nullpunkt aus wurde so eine Neuordnung entwickelt, die innenpolitische Stabilität brachte, Wiederherstellung und Sicherung der rechtsstaatlichen Verhältnisse ermöglichte und die Rückgewinnung des außenpolitischen Vertrauens forcierte. Als Resümee stellte Wilms fest, daß das Grundgesetz, unter historisch ungünstigen Umständen entstanden und als Provisorium angelegt, sich bewährt hat und stabil ist. Die immer wieder angedachten und diskutierten Verbesserungsvorschläge hält er für “vermeintliche“ Verbesserungsvorschläge, denn “50 Jahre Stabilität sind Beweis für Richtigkeit“, zeigte sich Heinrich Wilms überzeugt und mahnte, das Bewährte nicht dem “Zeitgeist zu opfern“.

J. Alber

 


last change: 27.10.99 / gh
Pressestelle der Universität Stuttgart

Home           Inhalt           Suchen