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Stuttgarter unikurier Nr.80/November 1998
Konzept für Teilzeitstudium vorgelegt:
Wer arbeitet, soll auch studieren können
 

Die Universität Stuttgart hat dem Wissenschaftsministerium als erste Landesuniversität ein umfassendes Konzept zur Einführung des Teilzeitstudiums vorgelegt, das in die anstehende Novellierung des Universitätsgesetzes einfließen soll. Das von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. Monika Auweter-Kurtz unter Beteiligung aller universitären Gruppen ausgearbeitete Konzept sieht vor, ein flexibles Teilzeitstudium aus sozialen Gründen in allen Phasen des Studiums und ein Teilzeitstudium mit mindestens halber Studienleistung aus Erwerbsgründen im zweiten Studienabschnitt zu ermöglichen.

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Professoren, Studierende und Mitarbeiter der Universität Stuttgart haben einstimmig, also ohne Nein und ohne Enthaltung, in der Senatssitzung am 22. Juli diesen Jahres die Vorlage zum Teilzeitstudium verabschiedet. Aus der Sicht der Universitätsinsider war es überdeutlich, daß der im geltenden Universitätsgesetz (UG) selbstverständlich vorausgesetzte „Vollzeitstudent“ schon lange eine Fiktion ist. Zwei Drittel aller Studierenden sind laut der jüngsten Sozialerhebung des Studentenwerks inzwischen neben dem Studium erwerbstätig oder müssen aus sozialen Gründen ihre Arbeitszeit aufsplitten. „Wer sich heute allerdings als Teilzeitstudierender zu erkennen gibt, riskiert nach geltendem UG immer noch die Exmatrikulation“, konstatierte der Rektor, Prof. Dr.-Ing. Günter Pritschow, bei der öffentlichen Vorstellung des Konzeptes. Ein fiktiver Vollzeitstudierender könne aber jederzeit ohne Ende weiterstudieren und damit seien verläßliche Aussagen über die tatsächlichen Studienzeiten heute fast unmöglich, stellte der Rektor fest.

Job und Studium parallel
Die Gründe, warum das Teilzeitstudium häufige Realität ist, sind vielfältig: Betreuung und Erziehung von Kindern, häusliche Pflegefälle sowie eigene Krankheit oder Behinderung sind die wichtigsten sozialen Gründe, aus denen nur zeitbegrenzt studiert werden kann. Daneben steht die zunehmende Erwerbstätigkeit der Studierenden, da Bafög oder elterliche Unterstützung oft nicht ausreichen. Auch mit Blick auf eine Verbesserung der Berufschancen hat sich das Splitting von Studium und Job bewährt. Nötige Zusatzqualifikationen können erworben und wichtige Kontakte geknüpft werden, so daß ein gleitender Übergang in den Beruf, wie ihn Architekten und Informatiker heute schon häufig praktizieren, möglich wird.
Bei Studierenden, die aus familiären Gründen oder krankheitsbedingt teilzeit studieren, muß ein Teilzeitstudium während des gesamten Studiums möglich sein, fordert die Arbeitsgruppe. Bei Erwerbstätigkeit ist dieses jedoch nur im Hauptstudium sinnvoll, da gerade im ersten Studienabschnitt die prinzipielle Studieneignung gezeigt werden soll. Studienleistungen müssen bei einem Teilzeitstudium wegen Erwerbstätigkeit aber immer mindestens zur Hälfte erbracht werden.

Flexible Regelungen erforderlich
Die vom Bundestag beschlossene Novelle des Hochschulrahmengesetzes fordert die Hochschulen bereits auf, die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern zu berücksichtigen. Dies erfordert nun auch in den Landesgesetzen Regelungen für eine entsprechende Flexibilisierung des Studiums, und hier könnte auch die Regelung für das Teilzeitstudium einfließen. Die Universität Stuttgart hat das vom Senat verabschiedete Konzept Wissenschaftsminister Klaus von Trotha bereits mit der Bitte um Unterstützung und Umsetzung zugeleitet. Erste vorsichtige Reaktionen zeigen, daß die wegen möglichen Mißbrauchs bisher eher ablehnende Haltung durch die vorgetragenen Argumente aufgeweicht werden konnte.

Teilzeitvermerk in Studentenausweis und Abschlußzeugnis
Hier hat die Arbeitsgruppe eine klare Linie vorschlagen: wer aus Erwerbsgründen teilzeitstudiert, erhält einen entsprechenden Eintrag im Studentenausweis, so daß Institutionen, die Vergünstigungen gewähren, entsprechende Konsequenzen ziehen können. Ein Vermerk über das Teilzeitstudium wird auch in das Abschlußzeugnis aufgenommen und dokumentiert für einen späteren Arbeitgeber offiziell, daß besondere Gründe vorgelegen haben, die zu einem längeren Studium geführt haben. - Sollte das Teilzeitstudium im Universitätsgesetz berücksichtigt werden, hätte dies vor allem Auswirkungen auf die Festsetzung der Regelstudienzeiten; indirekt aber auch auf den Zeitpunkt, zu dem Langzeitstudiengebühren anstehen.     eng

KONTAKT
Prof. Dr.-Ing. Monika Auweter-Kurtz, Institut für Raumfahrtsysteme, Pfaffenwaldring 31, 70569 Stuttgart, Tel: 0711/685-2378, Fax: 0711/685-3596; e-mail: sekretariat@irs.uni-stuttgart.de

 


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Pressestelle der Universität Stuttgart

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