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Serie: Stiftungen und Förderer >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Hilfe für Württemberger

In Zeiten von Studiengebühren und knappen öffentlichen Mitteln ist das Wirken von Stiftungen und Förderern von besonderer Bedeutung. Für Forschung, Lehre und Studierende der Uni Stuttgart engagieren sich eine Reihe von Stiftungen und Förderer: ein Porträt der Dr. Eugen-Ebert-Stiftung.

Dr. Eugen Ebert hat an der damaligen Technischen Hochschule Stuttgart Vorlesungen abgehalten und fühlte sich der Hochschule sehr verbunden. Er verfügte, dass sein Vermögen nach seinem Tod (1964) zunächst an seine Frau und später an eine Stiftung fallen sollte, deren Erträge zur Förderung begabter unterstützungsbedürftiger Studentinnen und Studenten verwendet werden müssen. Er schränkte den Kreis der in Frage kommenden Antragsteller allerdings ein auf Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Württemberg erworben haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Unterstützungsbedürftige Studierende, die diese Bedingungen erfüllen und zusätzlich sehr gute schulische Leistungen mitbringen oder eine Empfehlung eines Hochschullehrers und den Nachweis über bereits geleistete Prüfungen erbringen, können vor jedem Semester Anträge stellen. Der Förderbetrag liegt meist in einer Höhe bis zu 500 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Infrage kommen auch Förderungen für besondere Vorhaben, wie zum Beispiel die Realisierung von Studienaufenthalten im Ausland. ve

 

KONTAKT
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Studienbeihilfe der Dr. Eugen-Ebert-Stiftung:
Antragsformulare bei der Zentralen Verwaltung
Wilfried Roth
Tel. 0711/685-82232
e-mail: wilfried.roth@verwaltung.uni-stuttgart.de

 

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