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Wenn geistiges Eigentum zum Wirtschaftsgut wird   >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Fairer Deal als Ziel

Wenn Wissenschaft und Industrie gemeinsam forschen, stehen die Ergebnisse dem Auftraggeber zu. So weit, so klar, möchte man meinen. Entstehen im Zuge eines Forschungsprojekts jedoch Ideen, die über den ursprünglichen Auftrag hinaus gehen und wirtschaftlich interessant sind, wird die Verwertung oft zum Streitfall. Lange Zeit hatte in solchen Verhandlungen die Industrie die besseren Karten. Das Forschungsreferat der Universität unterstützt Wissenschaftler bei der Suche nach Wegen zu einem fairen Umgang mit geistigem Eigentum.

Gute Forschungsideen sollen nicht in der Schublade bleiben – so will es die bereits im Jahr 2001 gestartete Verwertungsoffensive des Bundes. Diese zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken, indem Wissen schnell in neue Produkte und Verfahren umgesetzt wird. Auch an den Hochschulen wird geistiges Eigentum seither zunehmend auch als wirtschaftliches Gut verstanden. Es geht um viel Geld: In manchen Fällen können „erfindungsreiche“ Institute aus den Verwertungsrechten Drittmitteleinnahmen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro jährlich erzielen.
In der Praxis führt eine solche ökonomische Fokussierung jedoch oft zu Zielkonflikten. Legt das wissenschaftliche Ideal das Teilen des Wissens mit der Gemeinschaft – und damit die Veröffentlichung – nahe, so erfordert die wirtschaftliche Verwertung unter Umständen die (vorläufige) Geheimhaltung einer Erfindung beziehungsweise eine patentrechtlichen Schutzstrategie. Entscheidet sich ein Wissenschaftler für die Publikation, so ist er seit 2002, wie andere Arbeitnehmer auch, verpflichtet, die Erfindung der Universität zu melden. „Zusammen mit dem Institut entscheiden wir dann, wie mit der Erfindung weiter umzugehen ist“, erklärt Dr. Ulrich Eggert von der Abteilung Forschung und Technologietransfer der Uni, „das ist abhängig vom erwarteten wirtschaftlichen Potential sowie von strategischen Überlegungen.“
Wege gibt es mehrere. Große und drittmittelstarke Institute nehmen die Verwertung, teilweise in Kooperation mit einer Partnerfirma, oft selbst in die Hand. In diesem Fall trägt das Institut die Kosten für die Anmeldung selbst, kann aber auch die Einnahmen einstreichen. Wer das unternehmerische Schachern umgehen möchte, kann das Technologie-Linzenz-Büro (TLB) der Baden-Württembergischen Hochschulen einschalten. Die TLB übernimmt die Kosten der Anmeldung und die Überwachung der Fristen, behält dafür jedoch ein Erfolgshonorar in Höhe von 30 Prozent ein. In beiden Fällen erhält die Erfindergemeinschaft 30 Prozent des Bruttoerlöses.
Die Abteilung Forschung und Technologietransfer sowie die Drittmittelabteilung der Universität leisten über den gesamten Prozess hinweg umfassende Hilfestellung. Das fängt schon bei der Vertragsgestaltung an. Besonders bei Kooperationen mit längerer Laufzeit empfiehlt sich eine sorgsame Vertragsgestaltung. Wichtige Regelungen beziehen sich dabei beispielsweise auf die Vergütung von Erfindungen. Diese können offen bleiben und dann verhandelt werden, wenn sie anfallen. Oder man einigt sich vorab über die Konditionen einer Einmalzahlung, einer prozentualen Beteiligung oder einer Kombination aus beiden. Auch Dauer einer Geheimhaltung oder die Stellung von Erfindern in Firmen und Universität gehören dazu. Ein heißes Eisen ist stets auch der angemessene Preis einer Idee. „Um Erfinder innerhalb der Universität nicht schlechter zu stellen als die Kollegen in der Wirtschaft, muss geistiges Eigentum zu marktüblichen Preisen angeboten werden“, sagt Eggert.

Mehr Erfindungen, intensivere Verwertung
Das Beratungsangebot wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Mit Erfolg: So stieg die Zahl der Erfindungsmeldungen von durchschnittlich 50 pro in den letzten fünf Jahren erstmals auf über 70 im Jahr 2009, gleichzeitig erhöhte sich die Verwertungsquote insgesamt. Besonders erfreulich ist dabei, dass auch der Trend zur Verwertung durch die Universität selbst nach oben zeigt. Schließlich ist jedes Patent jenseits des Monetären immer auch ein Kompetenznachweis. amg

KONTAKT
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Dr. Ulrich Eggert
Forschung & Technologietransfer
Tel. 0711-685-82276
e-mail: ulrich.eggert@verwaltung.uni-stuttgart.de

 

Ein neues, leistungsorientiertes Gebührenmodell der TLB (Technologie-Lizenz-Büro der Baden-Württembergischen Hochschulen) GmbH macht die Verwertung von Patenten über die TLB für Uni-Angehörige attraktiver. Nach dem Modell fallen für eine erste Prüfung, ob existierende Patente einer Anmeldung entgegenstehen, 500 Euro an. Ein genaue Überprüfung der Patentsituation sowie der wirtschaftlichen Erfolgsaussichten der Erfindung schlägt mit 2.000 Euro und die eigentliche Anmeldung und Verwertung noch einmal mit dem gleichen Betrag zu Buche. Letzteres umfasst auch die Übernahme des vollen Verwertungsrisikos durch die TLB. Weitere Informationen unter technologietransfer@verwaltung.uni-stuttgart.de. /uk