„Wahlrechtsänderung entspricht Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“

March 15, 2012, Nr. 15

Mathematiker Prof. Christian Hesse legt Gutachten zu Negativem Stimmgewicht vor:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beseitigung des so genannten Negativen Stimmgewichts entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungs-gerichts. Zu diesem Schluss kommt der Mathematiker Prof. Christian Hesse vom Institut für Stochastik der Universität Stuttgart in einem jetzt vorgeleg-ten Sachverständigengutachten über das am 29. September 2011 vom Deutschen Bundestag verabschiedete neue Bundeswahlgesetz. Das Negative Stimmgewicht beschreibt die Paradoxie, dass Zweitstimmengewin-ne in einem Bundesland für eine Partei unter bestimmten Bedingungen für dieselbe Partei zu einem Verlust von Mandaten auf Bundesebene führen können. Das neu gefasste Wahlrecht, so die Berechnungen Hesses, schließe diese Möglichkeit zwar nicht gänzlich aus, es begrenze sie jedoch auf seltene Ausnahmeszenarien, die im politischen Alltag sehr unwahrscheinlich sind.

Entstehen konnte ein Negatives Stimmgewicht im Wahlrecht alter Fassung durch ein Zusammenspiel von Überhangmandaten und dem Berechnungsmodus der Sitzzahlen der Parteien nach einem komplizierten zweistufigen Verfahren. In der Öffentlichkeit bekannt wurde dieses Kuriosum zuletzt bei der Bundestagswahl 2005. Damals wurde im Wahlkreis Dresden I eine Nachwahl erforderlich, bei welcher der CDU ein Mandat verloren gegangen wäre, wenn sie mehr als 41.226 Zweitstimmen gewonnen hätte. Mit Urteil vom 3. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht das seinerzeit geltende Wahlrecht für die Wahl zum Deutschen Bundestag daher für verfassungswidrig erklärt. Als Reaktion darauf beschloss der Deutsche Bundestag im September 2011 mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und FDP eine Neuregelung des Wahlrechts für die Wahl zum Deutschen Bundestag. Die Oppositionsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie über 3.000 Bundesbürger reichten dagegen Verfassungsbeschwer-de ein, unter anderem mit der Begründung, dass die Möglichkeit des Negativen Stimmgewichts mit substanziellen Wahrscheinlichkeiten bestehen bleibe.

Ideales Sitzzuteilungsverfahren mathematisch unmöglich
Dieser Sichtweise widerspricht der Wahrscheinlichkeitstheoretiker Prof. Christian Hesse in seinem jetzt vorgelegten Gutachten. Es sei mathematisch unmöglich, so eine der zentralen Aussagen des Schriftsatzes, für das bundesdeutsche System der personalisierten Verhältniswahl ein Sitzzuteilungsverfahren zu konzipieren, das frei von jeglichen Inkonsistenzen ist und allen Idealansprüchen relevanter Verfassungsnormen vollständig gerecht wird. Ein Verfahren ohne Negatives Stimmgewicht sei zwar prinzipiell möglich, doch treten dann Probleme hinsichtlich anderer Wahlrechtsprinzipien beziehungsweise Verfassungsnormen auf oder das Verfahren scheitere an der Praxistauglichkeit. Das Wahlrecht neuer Fassung lasse den Effekt des Negativen Stimmgewichts im Sinne der Definition des Bundesverfassungsgerichts zwar weiter zu, doch bleibe es auf Ausnahmefälle begrenzt, die in politisch realistischen Szenarien nur mit geringer Wahrscheinlichkeit eintreten. Damit ist die Neuregelung im Tenor konform mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Weitere Informationen bei Prof. Christian Hesse, Universität Stuttgart, Institut für Stochastik und Anwendungen, Tel. 0711/685-65387,
e-mail: hesse@mathematik.uni-stuttgart.de
Das vollständige Gutachten ist einsehbar unter http://www.isa.uni-stuttgart.de/AbMathStat/Hesse/gutachten/Bundeswahlgesetz_Endversion.pdf


 

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