Die bisherige Uni-Kanzlerin Dr. Bettina Buhlmann wurde in ihrem Amt bestätigt. Am 11. Juli wählte der Universitätsrat der Uni Stuttgart Dr. Bettina Buhlmann erneut zur Verwaltungschefin der Hochschule. Die 47-Jährige ist seit dem 1. Dezember 2005 Kanzlerin der Uni Stuttgart. Die neue Amtszeit beginnt am 1. Dezember dieses Jahres. Uni-Rektor Prof. Wolfram Ressel äußert sich sehr erfreut über den Wahlausgang: „So können wir die bisherige gute Zusammenarbeit fortsetzen.“
Aus insgesamt 22 Bewerberinnen und Bewerbern wurden zwei Kandidaten dem Universitätsrat zur Wahl empfohlen. Die beiden zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten stellten sich am 11. Juli in einer gemeinsamen Sitzung von Universitätsrat und Senat vor. Anschließend trafen beide Gremien getrennt ihre Entscheidungen. Die Wahl von Bettina Buhlmann fiel einvernehmlich in beiden Gremien mit großer Mehrheit. Die Kanzlerin, die nach dem Landeshochschulgesetz als hauptamtliches Vorstandsmitglied für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung verantwortlich zeichnet, muss vom Ministerpräsidenten noch ernannt werden. Sie wird als Beamtin auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren bestellt.
Buhlmann studierte Jura an der Universität Freiburg und promovierte dort 1993. Sie war ab
1994 als Referentin in unterschiedlichen Bereichen im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und
Kunst Baden-Württemberg tätig. In der der Zeit von 1999 bis 2003 war sie zuständig für die
Universitäten Stuttgart und Hohenheim in den Bereichen Berufungs-, Verwaltungs-, Haushalts- und
Rechtsangelegenheiten, Struktur- und Entwicklungsplanung, Einrichtung und Aufhebung von
Studiengängen sowie diverser Querschnittsaufgaben. Ab 2004 war sie zuständig für die Medizinische
Fakultät der Universität Tübingen. Seit 2005 ist sie Kanzlerin an der Uni Stuttgart. Zu den
Schwerpunkten ihrer bisherigen Arbeit als Uni-Kanzlerin zählte die Umstellung auf die kaufmännische
Buchführung, die Optimierung des Zulassungsverfahrens sowie eine Evaluation der gesamten Zentralen
Verwaltung. Zu den aktuellen Herausforderungen zählt sie insbesondere die reibungslose Abwicklung
der steigenden Studierendenzahlen aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs im kommenden Jahr sowie
die anstehenden Verhandlungen mit dem Land über die künftige Hochschulfinanzierung.