Haushaltsmittel für Studienangelegenheiten

Fakultäten können Mittel für die Erstsemesterberatung und -betreuung und die studentische Behindertenberatung und -betreuung beim Dezernat 3 beantragen. Anerkannte studentische Gruppen können über Dezernat 3 Mittel zu einzelnen speziellen Projekten beantragen.

Haushaltsmittel für die Erstsemesterberatung und –betreuung aus Fonds 71999999

Stand April 2023

Die Aufteilung der jährlich zugewiesenen Gesamtmittel für die Erstsemesterberatung und –betreuung auf die einzelnen Studiendekaninnen und Studiendekanen erfolgt durch das Dezernat 3 u.a. unter Berücksichtigung der Einschreibezahlen des vorangegangenen Wintersemesters für das aktuelle Haushaltsjahr. Die Mittel stehen zweckgebunden ab dem Zeitpunkt der Zuteilung durch das Dezernat 3 zur Ausgabe bereit. Die Höhe der Zuteilung wird den Studiendekaninnen und Studiendekanen schriftlich mitgeteilt.

Die Studiendekaninnen und Studiendekane benennen Frau Weimer die/den für die Abwicklung der Erstsemesterberatung und –betreuung Beauftragte/n. Fachgruppen (Fachschaften) sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen, um eine unzulässige Querfinanzierung zu vermeiden. Den Fachgruppen stehen eigene Mittel über den Studierendenbeitrag für Projekte u.a. für die Erstsemestereinführung zur Verfügung.

Diese werden über die Geschäftsstelle der Studierendenvertretung der Universität Stuttgart stuvus verwaltet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an die Geschäftsstelle von stuvus. Auf den Webseiten von Stuvus finden Sie Leitfäden zum Downloaden.

Die den Studiendekaninnen und Studiendekanen zur Verfügung stehenden Mittel können zweckgebunden als Personalmittel und als Sachmittel verwendet werden. Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO) für Baden-Württemberg und ausschließlich durch das Dezernat 3 (Allgemeine Studienangelegenheiten), in der Zuständigkeit von Frau Karin Weimer.
Gemäß § 34 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben nur soweit und nicht eher geleistet werden als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Es ist daher empfehlenswert, sich in Zweifelsfällen zunächst mit Frau Weimer in Verbindung zu setzen. Die Haushaltmittel stehen bis 31.12. des laufenden Jahres zur Verfügung und können nicht ins neue Jahr übertragen werden!

  • Nach vorheriger Rücksprache können alle Rechnungsvorgänge, die die Zweckbestimmung der Mittel erfüllen, zur Erstattung dem Dezernat 3 vorgelegt bzw. zugeleitet werden. Erforderliche Belegexemplare (Drucke, Kopien, Plakate etc.) sind zeitgleich vorzulegen.
  • Bei Auslagenersatz bedienen Sie sich des Abrechnungsblattes, dem die Belege im Original (ggf. mit Begründungen) und die zahlungsbegründenden Unterlagen beizufügen sind.
    Wichtig: Auslagen müssen im laufenden Haushaltsjahr, spätestens bis Kassenschluss zur Erstattung vorgelegt werden.
  • Bei Erstattung von Rechnungen muss mit der Originalrechnung deren Bezahlung nachgewiesen werden: durch Vorlage einer ordentlichen Quittung oder einen Beleg der Bank oder Kontoauszug.
    Achtung: Nicht berücksichtigtes Skonto muss von uns auch nachträglich noch (u.U. zu Ihren Lasten) in Abzug gebracht werden.
  • Mahnungen sind kein Ersatz für Rechnungsoriginale und Mahngebühren können weder bezahlt noch erstattet werden.
  • Auslagen und Rechnungen können nur bis zur Höhe der mitgeteilten Zuteilung erstattet bzw. bezahlt werden.
  • Wird der gewährte Betrag überschritten, muss entsprechend gekürzt werden.

Letzter Abgabetermin für die Abwicklung der Sachmittel des laufenden Haushaltsjahres ist beim Dezernat 3 der letzte Werktag im November jeden Jahres.

Aufgrund der vom Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst (MWK) erteilten Erlasse, können wir aus Haushaltsmitteln studentische Hilfskräfte für die Erstsemesterbetreuung in der Lehre beschäftigen. Weitere Informationen finden Sie im Handbuch der Verwaltung.

Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit Frau Weimer in Verbindung.

Noch Fragen?

Bitte setzen Sie sich für Informationen telefonisch mit Frau Weimer in Verbindung.

Haushaltsmittel für die Behindertenberatung und –betreuung

Bitte setzen Sie sich für Informationen telefonisch mit Frau Weimer in Verbindung.

Haushaltsmittel-Informationen für studentische Gruppen

Bitte setzen Sie sich für Informationen telefonisch mit Frau Weimer in Verbindung.

Karin Weimer

M.A.

Aufgaben nach § 2 Abs.3 LHG, Haushaltsmittel

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