Förderarten

Spenden, Stiftungen, Sponsoring, die Finanzierung von Stipendien oder Ihr Mitgliedsbeitrag bei der Vereinigung von Freunden: Es gibt zahlreiche Arten, sich finanziell an der Universität Stuttgart zu engagieren.
[Foto: jala/photocase.de]

Finanzielle Zuwendungen ermöglichen spannende Projekte und wichtige Forschung, setzen Akzente in der Lehre oder fördern individuelle Karrieren. Erfahren Sie hier, welche Förderarten es gibt und welche Möglichkeiten sie Ihnen bieten.

Spenden sind das geeignete Mittel, ausgesuchte Aktivitäten oder Vorhaben gezielt zu unterstützen und voranzutreiben. Das können besondere technische Ausstattungen sein, die Gewinnung bestimmter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder von Ihnen als wichtig empfundene Veranstaltungen oder Förderprojekte.

Ihr Unternehmen sucht nach einer Werbeform, die es ihm erlaubt, als Partner der Universität Stuttgart aufzutreten, das eigene Image mit dem der Universität Stuttgart in Vebindung zu bringen, die Studierenden zu erreichen? Sponsoring ist für Ihr Unternehmen als Werbemaßnahme in voller Höhe steuerlich geltend zu machen und daher besonders attraktiv. Informieren Sie sich über die aktuellen Förderprojekte der Universität und nennen Sie uns die Art von Sponsoring, die Sie sich für das Projekt Ihrer Wahl vorstellen. Wir sondieren dann die Möglichkeiten für Sie.

Mehr als 20 Stiftungen an der Universität Stuttgart geben dauerhaft Unterstützung: von der Beihilfe zu Exkursionen bis hin zur Literaturbeschaffung oder der Verleihung von Preisen für außerordentliche studentische Leistungen. Beteiligen Sie sich mit einer Zustiftung oder gründen Sie eine nach Ihnen benannte Stiftung an der Universität Stuttgart. Wir beraten Sie gern.

Stiftungslehrstühle setzen oft einmalige Akzente. Ein Beispiel dafür ist der Lehrstuhl Windenergie an der Universität Stuttgart. Er ist der erste universitäre Lehrstuhl für Windenergie in Deutschland, wurde 2004 gegründet und beruht auf einer Stiftung von Dipl.-Ing. Karl Schlecht, Gründer der Putzmeister AG, Aichtal. In der Regel werden Stiftungslehrstühle durch das Kapital des Stifters oder der Stifterin für einen längeren Zeitraum eingerichtet - etwa für 10 Jahre oder mehr. Die Anschlussfinanzierung liegt dann bei der jeweiligen Universität.

Kontakt

Vanessa Hanke

Dr.

Dezernatsleitung

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Birgit Harrer

 

Abteilungsleitung / stellv. Dezernatsleitung / Koordination Antragstellung DFG Sonderforschungsbereiche und Transregios

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Anna Steiger

 

Kanzlerin der Universität Stuttgart

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