Gewässerschutz
Der Gewässerschutz wird im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie im Wassergesetz des Landes Baden-Württemberg nebst untergesetzlichem Regelwerk geregelt. Zudem sind die Abwassersatzung der Stadt Stuttgart sowie die Verordnung zum Heilquellenschutz der Stuttgarter Heilquellen von Relevanz.
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten des Sicherheitswesens liegt in der Durchführung der Eigenkontrolle der von der Universität betriebenen Abwasseranlagen und in der Umsetzung des Regelwerks zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. In diesen Bereichen beraten wir die Betreiber von Anlagen, halten die Behördenkontakte und veranlassen ggf. notwendige Prüfungen und Analysen durch externe Sachverständige.
Zudem kümmert sich Frau Stefanek um die Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und veranlasst Probennahmen von Trinkwasser nach Nutzerbeschwerden.