Ausbildung von Universitätsangehörigen zu Brandschutzhelfern
Aufgaben des Brandschutzhelferes
Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die an ihrem Arbeitsplatz Aufgaben des Brandschutzes übernehmen. Gefordert wird der Brandschutzhelfer im § 10 des Arbeitsschutzgesetzes.
Er unterstützt die verantwortliche Instituts- oder Einrichtungsleitung in der Brandgefahrenabwehr indem er auf die Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes hinwirkt.
Aufgrund seiner Ausbildung kann der Brandschutzhelfer im Brandfall sofortige Maßnahmen (wie z. B. Brandmeldung, Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung bei der Flucht und Rettung von Kollegen und Einweisung der Feuerwehr vor Ort) durchführen.
Ausbildung

Themen
- Allgemeine Rechtsgrundlagen
- Organisation des Brandschutzes an der Universität Stuttgart
- Verantwortung des Unternehmers und des Brandschutzhelfers
- Funktion und Ausrüstung von Feuerlöschern und Löscheinrichtungen
- Löschtaktik beim Einsatz mit Feuerlöschern
- Praktische Übungen an unserem FireTrainer
Referent
Brandschutzbeauftragter der Universität Stuttgart
Ort
Termine
nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Herrn Bahlinger auf.
Anmeldung
Anmerkung
Schulungsunterlagen