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Die Abteilung Sicherheitswesen ist eine Stabstelle der Kanzlerin.
Sie berät und unterstützt die Universitätsleitung,
die Leiter/innen der Universitätseinrichtungen und sämtliche
Beschäftigten der Universität Stuttgart in Fragen der
Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes, des Brandschutzes und des Umweltschutzes.
Die in der Abteilung tätigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- führen Begehungen durch,
- unterstützen die Einrichtungen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- veranlassen Arbeitsplatzmessungen und Schadstofferhebungen,
- beraten bei der Beschaffung technischer Arbeitsmittel und
Persönlicher Schutzausrüstung,
- schulen die Leiter/innen von Universitätseinrichtungen
und die Beschäftigten,
- unterstützen die Einrichtungen beim Mutterschutz,
- organisieren (zusammen mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst)
die Erste Hilfe und die arbeitsmedizinische Vorsorge,
- etc.
Im Bereich des Umweltschutzes nimmt die Abteilung folgende Aufgaben
wahr:
- Organisation und Durchführung (Sonderabfall) der Abfallentsorgung
der Universität
- Umsetzung der wasserrechtlichen Vorschriften (Abwassereinleitung,
Trinkwasser, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
- Betreuung immissionsschutzrechtlicher Verfahren
- Organisation und Durchführung von Gefahrgutbeförderungen
auf der Straße und mit Flugzeugen
- Schulung von Beschäftigten
Mitarbeiter/innen der Abteilung nehmen die Aufgaben des Abfallbeauftragten,
des Brandschutzbeauftragten, des Immissionsschutzbeauftragten und des Gefahrgutbeauftragten wahr und
sind als solche bestellt.
Zudem unterstützen wir den Zentralen Beauftragten für Biologische
Sicherheit, den Tierschutzbeauftragten und den Strahlenschutzbevollmächtigten
bei ihren Aufgaben.
Über unsere Arbeit und wesentliche einschlägige Vorschriftenänderungen
informieren wir in einem eigenen Mitteilungsblatt (MAUS) und dem Intranet.
So finden Sie uns 
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