Fahrwegsicherung |
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| In Weichenbereichen von Fahrstraßenknoten verkehren Züge - bei modernen Anlagen in der Regel auch Rangierfahrten - grundsätzlich auf gesicherten Fahrwegen, den sogenannten Fahrstraßen. |
Hier werden nur Fahrstraßen für Zugfahrten (Zugfahrstraßen) im Bahnhofsbereich behandelt. Auf Fahrstraßen für Rangierfahrten (Rangierfahrstraßen) wird innerhalb dieses Kurses nicht eingegangen. Fahrstraßen an Abzweig- und Überleitstellen werden nach dem gleichen Prinzip wie Fahrstraßen im Bahnhof gesichert.
Eine Fahrstraße beginnt stets an einem Hauptsignal (Startsignal). Bei einer Einfahrstraße ist es das Einfahrsignal, bei einer Ausfahrstraße das Ausfahrsignal. Das Ende einer Fahrstraße liegt am Ende des Durchrutschweges hinter dem Zielsignal (bei Einfahrstraßen das Ausfahrsignal). Wenn kein Zielsignal vorhanden ist (z.B. bei Ausfahrstraßen), endet die Fahrstraße am Ende des anschließenden Weichenbereiches. Die Sicherung des Fahrweges reicht jedoch bis zum Ende des folgenden Signals (Blocksignal oder Einfahrsignal des nächsten Bahnhofes).
Die Bezeichnung der Fahrstraßen besteht aus dem Kleinbuchstaben der Bezeichnung des Startsignals. Sind vom Startsignal mehrere Fahrstraßen möglich, wird das Ziel der Fahrstraße angefügt. (z.B. a2 bei Startsignal A und Ziel Gleis 2)
Die folgende Abbildung zeigt alle Elemente einer Fahrstraße am Beispiel einer Einfahrstraße.

Die Sicherung einer Fahrstraße muss folgenden Sicherheitsforderungen genügen:
Die Anforderungen an die Sicherung einer Fahrstraße werden durch folgende technische Maßnahmen erreicht:
Die einzelnen Maßnahmen werden auf den untergeordneten Seiten der aktuellen Seite erläutert.