Abstandsicherung

 
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Bedingungen
Verfahren ohne technische Sicherung
Technische Sicherungsverfahren
Mindestzugfolgeabstand

Zur Abstandsicherung wird bei der konventionellen Zugsicherung das Prinzip des Fahrens im festen Raumabstand angewendet. Dabei wird die Strecke durch Hauptsignale in Blockabschnitte (engl.: to block = sperren) unterteilt.

 

Bedingungen

Damit einem Zug durch ein fahrtzeigendes Signal die Einfahrt in einen Blockabschnitt gestattet werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Die genannten Bedingungen beziehen sich auf Strecken mit Einrichtungsbetrieb. Bei Zweirichtungsbetrieb kommt noch die Bedingung hinzu, dass keine Gegenfahrt zugelassen sein darf. Auf den Zweirichtungsbetrieb wird in diesem Online-Kurs nicht eingegangen.

 

Verfahren ohne technische Sicherung

Verfahren ohne technische Sicherung sind dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheit allein vom Beachten von Vorschriften durch den Menschen abhängt. Die mit der Regelung der Zugfolge betrauten Personen kommunizieren untereinander mittels Fernsprecheinrichtungen, Funk oder speziellen Telegrafen. Die aktuelle Betriebslage wird in schriftlichen Unterlagen festgehalten. Je nach Organisation wird zwischen Verfahren mit örtlicher und zentraler Fahrdienstleitung unterschieden. Bei der Deutschen Bahn AG werden diese Verfahren als

bezeichnet. Verfahren ohne technische Sicherung werden in Deutschland nur auf schwach befahrenen Nebenstrecken angewendet. In diesem Kurs werden diese Verfahren nicht weiter behandelt.

 

Technische Sicherungsverfahren

Zur technischen Sicherung des Fahrens im festen Raumabstand müssen zwangsläufig wirkende Abhängigkeiten zwischen den Betriebsstellen hergestellt werden. Dazu dienen sogenannte Streckenblockanlagen. Als Blockanlagen werden im Eisenbahnbetrieb allgemein Sicherungseinrichtungen bezeichnet, bei denen an einer Stelle Verschlüsse eintreten, die nur von einer anderen Stelle, durch Mitwirkung des Zuges oder (in Störungs- bzw. Fehlbedienungsfällen) durch eine dokumentierte Hilfshandlung wieder aufgehoben werden können.

In Deutschland wird folgendes Streckenblocksystem verwendet:
Nach Einfahrt des Zuges in eine Blockstrecke wird das Signal am Anfang der Blockstrecke auf Halt gestellt und verschlossen. Gleichzeitig wird eine Belegungsinformation an die Blocklogik am Ende des Blockabschnitts gesandt. Dieser Vorgang wird als Vorblockung bezeichnet. Nach Prüfung, dass der Zug die Blockstrecke und den Durchrutschweg vollständig verlassen hat und durch ein haltzeigendes Signal gedeckt wird, wird eine Freigabeinformation zum Aufheben des Signalverschlusses zur Blocklogik am Anfang der Blockstrecke übermittelt. Dieser Vorgang wird als Rückblockung bezeichnet.

Streckenblockanlagen lassen sich nach ihrer technischen Bauform entsprechend folgender Abbildung einteilen.

Streckenblockbauformen
nichtselbsttätiger
Streckenblock
  selbsttätiger
Streckenblock
 
Felderblock   Relaisblock   Selbstblock   Zentralblock

Alle Formen von Streckenblockanlagen werden in den untergeordneten Seiten beschrieben.

 

Mindestzugfolgeabstand:

Beim Fahren im festen Raumabstand ergeben sich durch die Einteilung in Blockabschnitte bestimmte Zugfolgeabstände. Ein minimaler Abstand wird erreicht, wenn die Länge der Blockabschnitte (Blockabstand) dem Vorsignalabstand der Signale entspricht.

SS = Sichtstrecke   SB = Blockabstand
Sb = Vorsignalabstand
  SD = Durchrutschweg
SZ = Zuglänge

Auf der Seite "Selbsttätiger Streckenblock" befindet sich eine Animation, in der zwei Züge im Mindestzugfolgeabstand hintereinander herfahren.

 

 


 

Kapitel 3: Zugsicherung
Abstandsicherung Fahrwegsicherung
   
Nichtselbsttätiger Streckenblock
Selbsttätiger Streckenblock