Signalstandorte

 
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Gefahrpunktabstand
Gruppenausfahrsignal
Vorsignalabstand
Sichtbarkeit

Die Standorte von Signalen sind für die Bundesrepublik Deutschland in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) festgelegt.

Haupt- und Vorsignale stehen in der Regel rechts - auf zweigleisigen Strecken für Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung links - neben oder über dem Gleis zu dem sie gehören. Ortsfeste Zusatzsignale erscheinen in der Regel am Signalmast von Vor- oder Hauptsignalen. Sperrsignale stehen unmittelbar rechts vom Gleis.

 

Gefahrpunktabstand

Hauptsignale sind so weit vor dem maßgebenden Gefahrpunkt aufzustellen, dass ein ausreichender Durchrutschweg bzw. ein ausreichender Zwangsbremsweg bei Zugbeeinflussung vorhanden ist. Der maßgebende Gefahrpunkt ist die Stelle, an der ein Zug, der ein Halt zeigendes Hauptsignal überfährt (durchrutscht), gefährdet werden kann oder andere Züge gefährdet.

Maßgebende Gefahrpunkte sind:

Im Geltungsbereich der EBO soll der maßgebende Gefahrpunktabstand in der Regel 200 m betragen. Er kann nach örtlichen Gründen (Steigung, Gefälle, Einfahrt mit verringerter Geschwindigkeit) bis auf 50 m verkürzt oder bis auf 400 m verlängert werden.
Auf den untergeordneten Seiten dieser Seite befinden sich Beispiele für Standorte von Einfahrsignalen und Ausfahrsignalen.

Nicht eingehaltene Maße bedingen, dass gleichzeitig stattfindende, sich gegenseitig gefährdende Fahrbewegungen ausgeschlossen werden müssen (Fahrwegausschluss).

 

Gruppenausfahrsignal

Bei zwei oder mehr Güterzugausfahrgleisen kann ein gemeinsames Ausfahrsignal, das sogenannte Gruppenausfahrsignal, verwendet werden. Die Ausfahrgleise werden in der Regel durch Sperrsignale abgeschlossen. Gruppenausfahrsignal sind nur dann zu verwenden, wenn die zugehörigen Ausfahrsignale

Beispiel eines Gruppenausfahrsignals für die Gleise 4 - 6

 

Vorsignalabstand

Vorsignale stehen üblicherweise im Abstand des für die Strecke festgelegten Bremsweges - nach EBO 1000 m für Hauptbahnen, 700 m für Nebenbahnen - vor dem zugehörigen Hauptsignal. Stehen sie in einem kürzerem Abstand, so wird dies mit einem weißen Zusatzlicht angezeigt. Bei Hauptsignalabständen von nur 1000 m bis 1300 m werden Hauptsignal und folgendes Vorsignal an einem Signalmast angeordnet.
Zwischen einem Vorsignal und dem zugehörigen Hauptsignal dürfen keine Vorsignale aufgestellt werden, die sich auf ein anderes Hauptsignal beziehen.

Ein weißes Zusatzlicht über dem linken Signallicht etwa in der Höhe des rechten Signallicht.Vorsignal im verkürztem Bremswegabstand

 

Sichtbarkeit

Die ununterbrochene Sichtbarkeit aller Einfahr-, Block- und Deckungssignale soll in der Regel 500 m betragen. Dies gilt auch für Ausfahr- und Zwischensignale an Gleisen, die von Regel- oder Sonderzügen ohne Aufenthalt durchfahren werden. Ist das Hauptsignal nicht auf genügende Entfernung sichtbar, so ist in der Regel 400 m vor dem zugehörigen Hauptsignal ein Vorsignalwiederholer anzuordnen.
Vorsignalwiederholer zeigen das gleiche Bild wie Vorsignale im verkürztem Bremswegabstand (weißes Zusatzlicht), sind jedoch nicht mit Vorsignaltafel und Vorsignalbaken ausgerüstet.

 


 

Kapitel 2: Signale
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Beispiele für Einfahrsignalstandorte
Beispiele für Ausfahrsignalstandorte