| Signal |
Bedeutung |
Signalbild |
Symbol |
| Ne1 |
- Trapeztafel (
)
- Kennzeichnung der Stelle, wo bestimmte Züge
vor einer Betriebsstelle zu halten haben - Das Signal
Ne1 steht nur auf Nebenbahnen. Bei den Eisenbahnen des Bundes steht
die Trapeztafel vor Bahnhöfen ohne Einfahrsignale. Auf Strecken mit
Zugleitbetrieb kann sie auch vor anderen Zuglaufstellen stehen.
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| Ne2 |
- Vorsignaltafel (
)
- Kennzeichnung des Standorts eines
Vorsignals - Das Signal steht in der Regel unmittelbar
vor einem Vorsignal. Vor einem Lichtvorsignal an einem
Lichthauptsignal, vor einem Lichthauptsignal, das zugleich
Vorsignalfunktion besitzt und vor einem Vorsignalwiederholer ist es
nicht aufgestellt. Die Vorsignaltafel kann auch alleine stehen
anstelle eines Vorsignals zur Kennzeichnung des Bremswegabstandes
der Strecke vor einem Hauptsignal, einem Lichtsperrsignal oder einer
Trapeztafel und als Hinweis auf ein Vorsignal, das nicht rechts
neben oder über dem Gleis steht.
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| Ne3 |
- Vorsignalbaken (
)
- Ein Vorsignal ist zu erwarten. - Vorsignalbaken
stehen in der Regel nur auf Hauptbahnen. Es stehen in der Regel
drei, in Ausnahmefällen auch weniger oder bis zu fünf Baken vor dem
Vorsignal. Die in der Fahrtrichtung letzte Bake steht 100m vor dem
Vorsignal; die anderen Baken stehen jeweils in je 75m Abstand. Bei
Sichtbehinderung können die Baken auch in anderen Abständen stehen.
Ist der Abstand eines Vorsignals vom Hauptsignal um mehr als 5 %
kürzer als der Bremsweg der Strecke, so trägt die erste Bake auf dem
oberen Rand ein auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit
schwarzem Rand. Bei beschränktem Raum kann es vor der Bake stehen.
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| Ne4 |
- Schachbretttafel
- Das Hauptsignal steht - abweichend von der Regel - an einem
anderen Standort
Das Signal ist in der Regel an durchgehenden Hauptgleisen
aufgestellt; an sonstigen Hauptgleisen kann es aufgestellt sein. Das
Signal steht in Höhe des Hauptsignals. Das Signal darf nicht
aufgestellt werden, wenn durch weitere Hauptsignale in gleicher Höhe
die Zuordnung nicht eindeutig ist.
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| Ne5 |
- Haltetafel (
)
- Kennzeichnung des Halteplatzes der
Zugspitze bei planmäßig haltenden Zügen - Reisezüge mit
Verkehrshalt haben an der Haltetafel zu halten. Ist die Haltetafel
hinter dem Bahnsteig aufgestellt, hat ein Reisezug so zu halten,
dass der erste Wagen des Zuges nicht über den Bahnsteig hinaus
steht. Wo das Halten der Züge auf Zuglänge abgestimmt sein soll,
können Haltetafeln durch Zusatzschilder mit entsprechenden
Längenangaben ergänzt sein. In diesem Fall ist an der Haltetafel
anzuhalten, an der die angegebene Länge gleich oder erstmals größer
als die Zuglänge ist, spätestens an der Haltetafel ohne
Zusatzschild. Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal haben haltende Züge
(auch Güterzüge) an der Haltetafel zu halten, Reisezüge jedoch am
Bahnsteig auch wenn am Bahnsteig keine Haltetafel aufgestellt ist.
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oder
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| Ne6 |
- Haltepunkttafel
- Ein Haltepunkt ist zu erwarten -
Das Signal Ne6 kündigt Haltepunkte oder Haltestellen
an, die infolge der örtlichen Verhältnisse
nur schwer zu erkennen sind. Die Haltepunkttafel Ne6
steht
- auf Hauptbahnen im Bremswegabstand,
- auf Nebenbahnen 150 m
vor dem Bahnsteigbeginn.
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