Bundesstiftung "Mutter und Kind"
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde 1984 errichtet, damit sich schwangere, in einer Notsituation befindende Frauen für ihr Kind entscheiden. Die Stiftung hilft ganz unbürokratisch, wenn andere finanzielle Leistungen nicht rechtzeitig gewährt werden können oder auch nicht ausreichen (z.B. für die Erstausstattung des Kindes, Weiterführung des Haushalts oder Betreuung des Kindes).
Antragsberechtigt sind alle Frauen, die sich an eine für Schwangerschaftskonfliktberatung anerkannte Beratungsstelle gewandt haben und in finanzieller Not sind. Für Studentinnen sind die Aussichten gut, Unterstützung zu erhalten, da vor Gewährung der Mittel die Einkommensverhältnisse geprüft werden.
Die Leistungen der Stiftung werden nicht auf Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld oder andere Sozialleistungen angerechnet. Anträge sind bei allen nach § 219 Abs. 2 StGB anerkannten Beratungsstellen (Pro Familia, Diakonisches Werk etc.) erhältlich. Der Antrag muss vor Geburt des Kindes gestellt werden.
