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Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Wichtigste Finanzierungsmöglichkeit des Studiums ist für viele Studierende die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), da es zur einen Hälfte ein Zuschuss und zur anderen Hälfte ein zinsloses (§ 18 Abs. 2 Satz 1 BAföG) Darlehen des Staates ist, das erst fünf Jahre nach Abschluss der Ausbildung zurückgezahlt werden muss. Alle Informationen und Antragsformulare zum BAföG finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.bafoeg.bmbf.de.

Beratung und Antragstellung:

Studentenwerk Stuttgart
Amt für Ausbildungsförderung
Holzgartenstraße 11
70174 Stuttgart

Tel.: 0711 9574-517 oder -509
Fax: 0711 9574-550
E-Mail: bafoeg@sws-internet.de
Homepage: www.sws-internet.de