Landeserziehungsgeld
Hinweis: Das Landeserziehungsgeld wurde zum Oktober 2012 eingestellt. Somit steht Studierenden, Alleinerziehenden und sonstigen Personen mit niedrigem Einkommen diese wichtige Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung nicht mehr zur Verfügung.
Das Landeserziehungsgeld erhalten Eltern in Baden-Württemberg im Anschluss an den Bezugszeitraum für das Elterngeld vom 13. bzw. 15. Lebensmonat des Kindes an, sofern sie dieses beantragen. Die Auszahlung erfolgt für maximal zehn Monate und kann rückwirkend für höchstens sechs Monate gewährt werden.
Antragsberechtigt ist, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg hat und die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt.
Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg können Personen das Landeserziehungsgeld beantragen, wenn sie in Baden-Württemberg in einem Arbeitsverhältnis stehen, das monatlich regelmäßig 400 Euro übersteigt.
Zudem müssen die selben Voraussetzungen wie beim Bundeselterngeld erfüllt sein, d.h. die Antrag stellende Person muss das Personensorgerecht für das Kind besitzen und mit diesem Kind in einem Haushalt leben, sowie es betreuen und erziehen (siehe Kapitel „Elterngeld").
Eine Erwerbstätigkeit ist während des Bezugszeitraums nur bis zu 30 Wochenstunden zulässig (Teilzeit-Erwerbstätigkeit).
Das Landeserziehungsgeld beträgt monatlich 205 Euro pro Kind, ab dem dritten Kind 240 Euro.
Die Einkommensgrenzen liegen für Verheiratete und in eheähnlicher Gemeinschaft Lebende bei 1.480 Euro und für Alleinerziehende bei 1.225 Euro monatlich. Dieser Betrag erhöht sich um jeweils 230 Euro für jedes weitere Kind.
Ein Antrag auf Landeserziehungsgeld kann frühestens ab dem zehnten Lebensmonat des Kindes gestellt werden. Das Landeserziehungsgeld kann nur zusammenhängend und für volle Lebensmonate beantragt werden.
Anträge für das Landeserziehungsgeld sind zu stellen bei der
Erziehungsgeldstelle
L-Bank Baden-Württemberg
76113 Karlsruhe
Tel.: 0800/ 6645 471 (Mo – Fr: 08.30 – 16.00 Uhr)
Fax: 0721/ 1503191
familienfoerderung@l-bank.de
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