Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Alle Alleinerziehenden, die für ihre Kinder vom unterhaltsverpflichteten anderen Elternteil keinen oder nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Regelbedarfs nach der Regelunterhalt-Verordnung bekommen, erhalten nach schriftlicher Antragstellung beim Jugendamt übergangsweise Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (dies gilt auch bei ungeklärter Vaterschaft).
Dieser Anspruch besteht längstens für 72 Monate und nur, wenn das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Unterhaltsvorschuss richtet sich nach dem Alter des Kindes:
- unter 6 Jahre: 117 Euro monatlich
- 6 - 12 Jahre: 158 Euro monatlich
Abgezogen werden regelmäßig eingehende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils und die Waisenrente. Nicht abgezogen werden sonstige Einkünfte des Kindes und das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils.
Beratung, weitere Informationen und Anträge erhalten Sie beim Jugendamt.
