Sonderbedarf
Ein Sonderbedarf ist ein besonderer Bedarf der Kinder, der durch den monatlichen Unterhalt nicht gedeckt werden kann, da er meist einmalig und außerordentlich hoch ist (z.B. Brillenkosten, Umzugskosten, Zahnarztkosten).
Für den Sonderbedarf haften beide Elternteile immer anteilig.