Mangelfall
Ein Mangelfall liegt vor, wenn der Unterhaltspflichtige zu wenig Einkommen hat, um allen Unterhaltspflichten in vollem Umfang nachkommen zu können oder wenn sein Einkommen nicht einmal ausreicht, den Mindestbetrag (unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle) zu zahlen.
Der Unterhaltspflichtige muss dafür sorgen, dass ein Mangelfall nicht auftritt bzw. dass zumindest ein Mindestunterhalt gewährleistet ist, d.h. er muss im Notfall den Arbeitsplatz wechseln oder einer zusätzlichen Nebentätigkeit nachgehen.
