Krankenversicherung des Kindes
Ein Kind ist in der Regel über seine Eltern familienversichert. Nach einer Scheidung gilt das nur, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, gesetzlich krankenversichert ist.
Ist er es nicht, so muss der unterhaltspflichtige Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, eine Krankenversicherung für das Kind abschließen und die Beträge zahlen, denn diese Beiträge sind nicht in den monatlichen Unterhaltszahlungen enthalten.
