Vorgesehene Änderungen im neuen Unterhaltsrecht
Nach altem Unterhaltsrecht mussten sich Kinder den Unterhalt mit dem geschiedenen Ehepartner und dem neuen Ehepartner teilen. Nun, nach der Unterhaltsrechtsreform, haben die Kinder Vorrang, d.h. in der Unterhaltsrangfolge stehen die (früheren) Ehepartner erst an zweiter Stelle.
Nicht verheiratete Frauen stehen in der Unterhaltsrangfolge lediglich an dritter Stelle.
