Familienpflegezeit
In der Diskussion um die Vereinbarkeit von Beruf und Studium mit Familienaufgaben stand lange Zeit die Kinder-betreuung im Vordergrund. Nun aber rückt zunehmend auch die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger in den Fokus, denn immer mehr Beschäftigte in Deutschland kümmern sich neben dem Beruf um ihre pflegebedürftigen Eltern, Großeltern oder Partner. Das liegt zum einen daran, dass unsere Gesellschaft altert und deshalb die Zahl der pflegebedürftigen Personen steigt. Zum anderen sind heute auch mehr Frauen berufstätig, die früher meist die Betreuung übernommen haben. Hinzu kommt, dass sich die Lebensarbeitszeit verlängert und die Beschäftigten älter sind. Männer und Frauen, die Angehörige pflegen, brauchen Zeit für diese verantwortungsvolle Aufgabe – ebenso wie sie Zeit für ihren Beruf brauchen. Beides zu vereinbaren, ist eine Herausforderung. Daher gilt: Wenn unsere Universität sich auf diese Entwicklung einstellt, muss sie später nicht auf das Know-how ihrer erfahrenen Beschäftigten verzichten.
Der Handlungsbedarf ist groß: Beschäftigte und Studierende sehen sich bereits heute mit der Situation konfrontiert, Wege zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeaufgaben zu finden. Und "Pflege“ umfasst dabei sowohl die Betreuung von Pflegebedürftigen in einer Pflegestufe als auch die Unterstützung von Personen, die im Alltag nicht mehr ohne Hilfe zurechtkommen, jedoch keiner Pflegestufe zugeordnet sind.
Seit 1. Januar 2012 ist das neue Gesetz zur Regelung der Familienpflegezeit in Kraft (Link zum Gesetz im Wortlaut). Es sieht vor, dass Beschäftigte die einen Angehörigen pflegen ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren reduzieren, wobei ein Mindestumfang von 15 Wochenstunden nicht unterschritten werden darf. In dieser Zeit soll ihr Einkommen nur halb so stark gekürzt werden wie die Arbeitszeit. Dadurch können Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit in der Pflegephase beispielsweise von 100 auf 50 % reduzieren und das bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 % des letzten Bruttoeinkommens. Nach der Pflegephase arbeiten sie wieder in vollem Umfang und erhalten weiterhin nur 75 % ihres Gehaltes - so lange, bis das Zeitwertkonto wieder ausgeglichen ist.
Ziel der Regelung ist es, dass Unternehmen und auch Universitäten die Familienpflegezeit freiwillig z.B. per Betriebsvereinbarung anbieten. Um die finanziellen Risiken für Unternehmen zu minimieren, muss für die Beschäftigten eine Familienpflegezeitversicherung abschliessen, wenn sie die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Die Versicherung läuft bis zum vollständigen Ausgleich des Zeitwertkontos. Die monatliche Prämie für die Absicherung einer Pflegeperson mit durchschnittlichem Einkommen wird im unteren zweistelligen Eurobereich liegen.
Mit der Kombination von Teilzeitarbeit und rentenrechtlicher Anerkennung der Pflege können pflegende Angehörige trotz Ausübung der Pflege ihre Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung halten. Personen mit geringem Einkommen werden sogar besser gestellt.
In der betrieblichen Praxis kann sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit orientieren: Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab, die die Förderbedingungen erfüllt. Der Arbeitgeber beantragt auf dieser Basis ein zinsloses Darlehen zur Refinanzierung des von ihm gewährten Entgeltvorschusses beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Das Bundesamt prüft die Erfüllung der Förderbedingungen und gewährt dem Arbeitgeber während der Pflegephase das Darlehen. In der Nachpflegephase behält der Arbeitgeber Rückzahlungsanteile vom Lohn ein und führt diese zur Tilgung ab.
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Unter "www.familien-pflege-zeit.de" hat das Bundesministerium ein eigenes Informationsportal eingerichtet. Hilfreich ist auch der Leitfaden "Vereinbarkeit von Beruf und Pflege".
