Kosten für Kinderbetreuung
Steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten und haushaltsnahen Dienstleistungen
gemäß dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG) vom 22.12.2008:
- Kinderbetreuungskosten können in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens jedoch 4000 Euro je Kind, vom Einkommen abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Betreuung wegen Ausbildung oder Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen notwendig ist.
- Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, ermäßigt sich die tarifliche Einkommenssteuer auf Antrag um 20 Prozent (höchstens 510 Euro) der Aufwendungen des Steuerpflichtigen. Für alle anderen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse ermäßigt sich die Einkommenssteuer auf Antrag um 20 Prozent, höchstens jedoch 4000 Euro, der Aufwendungen.
Kosten für Tagesmütter
Seit 1. Juli 2009 liegt der vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg empfohlene Stundensatz für Tagesmütter bei 3,90 €. Diese Empfehlung ist jedoch nicht bindend, entsprechend kann das Betreuungsentgelt frei vereinbart werden. Durchschnittlich werden in Stuttgart 4 bis 6 Euro/Stunde vereinbart.
Gebühren für den Besuch städtischer Kinderbetreuungseinrichtungen in Stuttgart
Die Gebührenstruktur des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart umfasst alle Betreuungsangebote der städtischen Kindertageseinrichtungen, wie Kindergärten (Halbtagskindergarten, Regelkindergarten, Kindergarten mit veränderter Öffnungszeit) und Ganztageseinrichtungen (Kinderkrippen, Ganztageskindergarten, Schülerhorte). Diese Gebührenregelung wurde weitgehend auch für die Tageseinrichtungen des evangelischen Stadtverbands und der katholischen Gesamtkirchenpflege übernommen.
Allen städtischen Gebühren liegt ein einheitlicher Preis pro Betreuungsstunde in Höhe von derzeit 0,73 Euro (gültig ab 1.8.2010) zugrunde.
Der Pauschalbetrag für die Verpflegung (Essengeld) in den Ganztageseinrichtungen beträgt derzeit 65 Euro pro Monat und Kind (gültig ab 1.8.2010).
Weitere Informationen zu den Gebühren, möglichen Ermäßigungen und Befreiung von den Gebühren finden Sie auf den Webseiten der Stadt Stuttgart unter http://www.stuttgart.de/item/show/142070.
