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Teilzeitarbeit

Während der Elternzeit

Plant ein Elternteil, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, wird dringend empfohlen, dem Unternehmen bereits bei der Anmeldung der Elternzeit einen späteren Teilzeitwunsch, den Beginn und dessen Umfang sowie dessen Verteilung mitzuteilen. So kann vermieden werden, dass der Arbeitgeber möglicherweise den  Teilzeitwunsch aufgrund „dringender betrieblicher Gründe“ ablehnt, wenn z. B. für die Dauer der Elternzeit eine Ersatzkraft eingestellt wurde. Der Antrag muss sieben Wochen vor Beginn gestellt werden. Es gilt das Konsensprinzip (einvernehmliche Einigung zwischen Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und der Dienststelle bzw. der Zentralen Verwaltung). Im Übrigen besteht grundsätzlich Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung.

Eltern dürfen während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Wenn sie sich gemeinsam in der Elternzeit befinden, darf jeder Elternteil für sich maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Die Teilzeitbeschäftigung kann auch weniger als die Hälfte betragen. Jedoch besteht auf eine Teilzeiterwerbstätigkeit mit weniger als 15 Wochenstunden nur eingeschränkter Rechtsanspruch. Kommt eine Einigung über den Umfang jedoch nicht zustande, gilt jedenfalls für den Anspruch die Untergrenze von 15 Wochenstunden.

Weitere Informationen zur Teilzeitarbeit während der Elternzeit sind den Kapiteln Elternzeit bzw. „Beschäftigte / unterschiedliche Beschäftigungsgruppen"  zu entnehmen.

 

Aus familiären Gründen

Auch nach Ende der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung mit Reduktion der regelmäßigen Arbeitszeit möglich, wenn z.B. mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreut oder ein nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftiger sonstiger Angehöriger tatsächlich betreut oder gepflegt wird.

Weitere Informationen zur Teilzeitarbeit aus familiären Gründen sind entsprechend dem Beschäftigungsverhältnis dem Kapitel „Beschäftigte / unterschiedliche Beschäftigungsgruppen"  zu entnehmen.

 

Ausführliche Informationen zur Teilzeitarbeit erhalten Sie im "Merkblatt zur Teilzeitarbeit".