Deutschlandstipendium
Wer soll mit dem Deutschlandstipendium gefördert werden?
Die vom Bund und privaten Mittelgebern finanzierten Stipendien i. H. v. 300 EUR pro Monat werden von den Hochschulen nach Leistung und Begabung vergeben. Dabei zählen nicht nur Noten. Auch der persönliche Werdegang, gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen oder besondere persönliche Umstände (bspw. die familiäre Herkunft, ein Migrationshintergrund) sollen berücksichtigt werden.
Siehe auch:
Das Deutschlandstipendium an der Universität Stuttgart
(mit allgemeinen Infos, Infos für Förderer und einer Liste der privaten Förderer)
FAQ zum Deutschlandstipendium für Stipendienbewerber/innen
Vergabe der Deutschlandstipendien ab Wintersemester 2012-13
Die Universität Stuttgart hat 162 Deutschlandstipendien ab dem WS 2012-13 vergeben. Die geförderten Studierenden wurden im Dezember 2012 schriftlich benachrichtigt. Studierende, die im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt wurden, werden hierüber nicht gesondert benachrichtigt.
Informationen zur Bewerbung 2013
Wann? Sie können sich voraussichtlich im November 2013 zum Wintersemester 2013/2014 und SS 2014 um das Deutschlandstipendium wieder bewerben.
Wie? Der Ausschreibungstext mit allen wichtigen Informationen zur Bewerbung wird voraussichtlich Anfang November 2013 veröffentlicht.
Ansprechpartnerin
Andrea Biallas, Dezernat III / Studium und Promotion, Tel: 0711/685 82228, E-Mail
- Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter Deutschlandstipendium.
- Satzung der Universität Stuttgart für die Vergabe von Deutschlandstipendien(11. August 2011)
- Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (21.7.2010)
