Deutschlandstipendium
Wer soll mit dem Deutschlandstipendium gefördert werden?
Die vom Bund und privaten Mittelgebern finanzierten Stipendien i. H. v. 300 EUR pro Monat werden von den Hochschulen nach Leistung und Begabung vergeben. Dabei zählen nicht nur Noten. Auch der persönliche Werdegang, gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen oder besondere persönliche Umstände (bspw. die familiäre Herkunft, ein Migrationshintergrund) sollen berücksichtigt werden.
Siehe auch:
Das Deutschlandstipendium an der Universität Stuttgart
(mit allgemeinen Infos, Infos für Förderer und einer Liste der privaten Förderer)
FAQ zum Deutschlandstipendium für Stipendienbewerber/innen
Informationen zur Bewerbung 2012
Wann? Sie können sich voraussichtlich ab November 2012 zum Wintersemester 2012/2013 und SS 2013 um das Deutschlandstipendium bewerben.
Wie? Der Ausschreibungstext mit allen wichtigen Infos rund um die Bewerbung und das Bewerbungsformular werden rechtzeitig veröffentlicht.
Ansprechpartnerin
Andrea Biallas, Dezernat III / Studium und Promotion, Tel: 0711/685 82228, E-Mail
- Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter Deutschlandstipendium.
- Satzung der Universität Stuttgart für die Vergabe von Deutschlandstipendien(11. August 2011)
- Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (21.7.2010)
Sie können sich gerne auf die Mailingliste zum Deutschlandstipendium setzen lassen, dann werden Sie informiert, sobald es Näheres zum Bewerbungsablauf gibt.
Mailingliste zum Deutschlandstipendium
