FAQ: Bewerbung um ein Deutschlandstipendium
FAQ zum Deutschlandstipendium für Stipendienbewerber/innen
Sie können sich unabhängig von der Semesterzahl bewerben, die einzige Bedingung in diesem Zusammenhang ist die, dass das Stipendium nicht über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden kann.
Ja, sobald Sie sich an der Universität Stuttgart eingeschrieben haben, können Sie sich um das Deutschlandstipendium bewerben.
Das Stipendium wird immer für die Dauer von 1 Jahr gewährt. D.h. auch, dass das Stipendium jedes Jahr aufs Neue ausgeschrieben wird. Einzige Bedingung: Das Deutschlandstipendium kann nicht über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden.
Ja, eine Förderung über mehrere Jahre ist möglich. Da das Stipendium allerdings immer für 1 Jahr (2 Semester) gewährt wird und jährlich neu ausgeschrieben wird, müssen Studierende, die bereits Stipendiatinnen und Stipendiaten des Deutschlandstipendiums sind, sich zu gegebenem Zeitpunkt erneut dem Bewerbungsprozess unterziehen.
Die Bewerbungsfristen werden regelmäßig auf der
Internetseite bekannt gegeben.
Nein, das Deutschlandstipendium ist einkommens- und BAföG-unabhängig und wird auch nicht aufs BAföG angerechnet.
Das Deutschlandstipendium ist ein Leistungsstipendium, bei dem neben Notenleistungen auch die so genannten weichen Faktoren (s. FAQ 13) eine große Rolle spielen. Mit ihm werden die Besten eines Studienganges gefördert.
Das Auswahlverfahren läuft wie folgt: Nach Noten sortierte Bewerberlisten werden zusammen mit den Bewerbungsunterlagen an die entsprechenden Vergabekommissionen weitergeleitet. Pro Fakultät gibt es eine solche Vergabekommission. Sie befasst sich ausschließlich mit den in ihren Fachbereich fallenden Bewerbungen. Die Vergabekommission wertet die Unterlagen auch hinsichtlich der für dieses Stipendium sehr wichtigen weichen Faktoren (s. FAQ 13) aus - und trifft auf dieser Grundlage die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien.
Die Zuordnung zu den Förderern erfolgt grundsätzlich nach dem Zufallsprinzip. Zu ggf. möglichen Abweichungen hiervon siehe
FAQ 5 für Förderer.
Ja, sofern Ihr Förderer nicht anonym bleiben möchte, leiten wir dessen Kontaktdaten an Sie weiter.
Nein. Definitiv besteht eine solche Verpflichtung nicht. Der Erhalt des Stipendiums ist an keinerlei Gegenleistung geknüpft. Eine andere Frage ist, ob Sie als StipendiatIn selbst die Entscheidung treffen, sich an Ihren Förderer zu wenden, sich ihm vorstellen oder sich bei ihm bedanken möchten. Dies können Sie tun - unter der Voraussetzung, dass der Förderer der Weiterleitung seiner Kontaktdaten an Sie zugestimmt hat.
Dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Sicherlich gibt es Firmen, die solche Rahmenprogramme anbieten können und möchten, aber es wird auch solche geben, die es bei der monatlichen finanziellen Unterstützung belassen wollen.
Sollten Sie Interesse an solchen Zusatzangeboten von Firmen haben, bieten sich Ihnen als StipendiatIn vor allem zwei Wege an: Da wir - das Einverständnis des Förderers vorausgesetzt - seine Kontaktdaten an Sie weiterleiten, können Sie direkt bei Ihrem Förderer erfragen, ob er Derartiges bietet. Außerdem bieten wir den StipendiatInnen durch eine entsprechende Abfrage an, ihre Kontaktdaten an die jeweiligen Förderer weiterzuleiten. Wer diese Option bejaht, ermöglicht gerade Firmen, die solche Rahmenprogramme haben und dazu einladen möchten, sich mit den Geförderten in Verbindung zu setzen.
Neben dem Notendurchschnitt werden folgende weiche Faktoren bei der Vergabe der Stipendien berücksichtigt: fachbezogene und außerfachliche Qualifikationen und Leistungen (bspw. Preise, Praktika), außerfachliches Engagement (z. B. ehrenamtliche Tätigkeiten, soziales oder politisches Engagement), aber auch Umstände, die sich erschwerend auf die bisherige Bildungsbiographie ausgewirkt haben (wie die Betreuung eigener Kinder, ein Migrationshintergrund, Krankheiten). S. a. § 6 der
Satzung der Universität Stuttgart für die Vergabe von Deutschlandstipendien (

pdf) (11. August 2011).
Das kommt darauf an. Wer bereits ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln bezieht (z. B. Erasmus, DAAD), hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Förderung durch das Deutschlandstipendium, sondern muss sich für eines der beiden Stipendien entscheiden. Hingegen steht der Bezug von privaten Fördergeldern (wie Industrie-Stipendien) nicht im Widerspruch zu einer gleichzeitigen Förderung durch das Deutschlandstipendium.
Für die Leistungsbeurteilung von AbiturientInnen/Erstsemestern und Studierenden des zweiten Semesters wird jeweils auf die Abitursnote zurückgegriffen.
Für die Leistungsbeurteilung von Studierenden, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 3. Semester befinden, wird auf die aktuell aus dem Studium vorliegenden Durchschnittsnoten zurückgegriffen. Die Regelung für Lehramtsstudenten WPO ist in § 4 der
Satzung (

pdf) dargelegt.
An der Universität Stuttgart werden wir beide Bewerbertypen getrennt behandeln, um dem Unterschied zwischen Abitursnoten auf der einen Seite und Studienleistungen auf der anderen Seite gerecht zu werden. D.h. dass die Auswahlkommissionen für beide Gruppen jeweils getrennte, nach Noten sortierte Listen erhalten werden.
Nein. Da es um die Ermittlung der Besten eines Studienganges geht, werden Studierende immer nur innerhalb eines Studiengangs hinsichtlich ihrer Leistung miteinander verglichen. Grund: Bestleistungen in Studiengängen manifestieren sich mitunter in ganz unterschiedlichen Noten.