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Hochschulwechsel

Beim Wechsel von einer anderen wissenschaftlichen Hochschule (Universitäten und gleichgestellte Hochschulen) in der Bundesrepublik Deutschland werden bisherige Fachsemester voll angerechnet, sofern das Studium in dem bisherigen Studiengang fortgesetzt werden soll. Dabei werden Hochschulortwechsler und Hochschulortwechslerinnen für denselben Studiengang oder dieselbe Studiengangskombination in das nächsthöhere Fachsemester der Universität Stuttgart zugelassen. In einigen Studiengängen bestehen allerdings auch in höheren Fachsemestern Zulassungsbeschränkungen (s. Zulassungsantrag).

In der Bundesrepublik Deutschland bestandene Vor- oder Zwischenprüfungen werden in demselben Studiengang nach Maßgabe der Prüfungsordnung anerkannt. Über andere an einer wissenschaftlichen Hochschule erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss im Einzelfall; dabei werden gleichwertige Leistungen anerkannt.

In der Bundesrepublik Deutschland bestandene Vor- oder Zwischenprüfungen werden in demselben Studiengang nach Maßgabe der Prüfungsordnung anerkannt. Über andere an einer wissenschaftlichen Hochschule erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss im Einzelfall; dabei werden gleichwertige Leistungen anerkannt.

Auch bei einem Hochschulwechsel müssen Sie an der Aufnahmeprüfung teilnehmen, sofern eine solche im betreffenden Studiengang vorgesehen ist. Des Weiteren muss die Orientierungsprüfung - sofern diese nicht anerkannt wurde - spätestens im zweiten auf die Einschreibung folgenden Semester erfolgreich abgelegt werden.

Falls neben der Hochschule auch das Studienfach bzw. die Studienfachkombination, der angestrebten Abschluss oder der Hochschultyp gewechselt wird, handelt es sich um einen Studiengangwechsel. Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in einem verwandten Studiengang oder von Prüfungsleistungen an einer anderen Hochschule oder Berufsakademie (auch in anderen Bundesländern) entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Das gleiche gilt für im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.

Den Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester finden Hochschulortwechsler und Hochschulortwechslerinnen unter: http://www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/hfs/ 

 

 

Rechtsgrundlage:
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Stuttgart und
Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg

Stand: 4. Aug. 2008