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Rückmeldung

Informationen zur Rückmeldung zum Sommersemester 2013

Vorlesungsbeginn: Montag, 08. April 2013
Vorlesungsende: Samstag, 20. Juli 2013
Rückmeldezeitraum: Dienstag, 15. Januar 2013 - Freitag, 15. Februar 2013

Bitte beachten Sie unbedingt: Der Verwaltungskostenbeitrag wurde von 40 auf 60 Euro erhöht (Gesetzesbeschluss des Landtages Baden-Württemberg zum Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 vom 14. Dezember 2012)! Sie müssen zum Sommersemester 2013 also einen Betrag von 138 Euro überweisen und nicht wie ursprünglich auf dem Überweisungsträger angegeben 118 Euro!

Stellen Sie sicher, dass der Beitrag zum Studentenwerk in Höhe von derzeit Euro 78,-- und der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von Euro 60,00 (insgesamt 138,-- €) überwiesen wurde; bitte benutzen Sie hierzu nur den Ihnen mit den Studienbescheinigungen für das Wintersemester 2012/13 ausgehändigten maschinenlesbaren Überweisungsträger und ändern den Gesamtbetrag auf 138,-- € (geänderter Gesamtbetrag wegen Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages ab SS 2013). Benutzen Sie andere Überweisungsformulare, sind Verzögerungen unvermeidlich. Für Rückmelder wird kein Lastschriftverfahren durchgeführt! Wurden die Beiträge und Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt, muss Ihnen die Rückmeldung verweigert werden.

Der Beitrag zum Studentenwerk wurde vom Verwaltungsrat des Studentenwerks Stuttgart – Anstalt des öffentlichen Rechts – aufgrund der Beitragsordnung für das Sommersemester 2013 auf 78,-- € festgesetzt.

Nach dem Landeshochschulgebührengesetz ist ab SS 2013 an den Hochschulen und Dualen Hochschulen in Baden-Württemberg ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe 60,-- €/Semester zu entrichten. Die Beitragspflicht entsteht unmittelbar kraft Gesetzes; ein separater Gebührenbescheid ergeht nicht.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 21. Dezember 2011 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren verabschiedet. Die Studiengebühren werden nun seit dem Sommersemester 2012 nicht mehr erhoben. Von der Abschaffung der Studiengebühren nicht betroffen sind Studiengänge, in denen Studiengebühren von mehr als 500 Euro erhoben werden. An der Universität Stuttgart betrifft
dies die Master-Online Studiengänge Bauphysik, Logistikmanagement und Integrierte Gerontologie, in denen die jeweiligen Studiengebühren erhalten bleiben.

Die Gebühr ist für das Sommersemester 2013 in einem Betrag bis spätestens 15.02.2013 fällig. Studentinnen und Studenten, deren Rückmeldung nicht spätestens bis zum 31.03.2013 durchgeführt werden konnte (z. B. weil der Studentenwerksbeitrag und die Säumnisgebühr noch nicht bei der Universitätskasse eingegangen ist), werden zum Ende des WS 2012/13 exmatrikuliert. Dieser Exmatrikulationsbescheid ist verbindlich und kann grundsätzlich auch bei Zahlung einer Säumnisgebühr nicht mehr aufgehoben werden!
vorInformationen zur Exmatrikulation

Wollen Sie sich beurlauben lassen, beantragen Sie dies bitte während der Rückmeldefrist beim Studiensekretariat und reichen geeignete Nachweise zur Begründung der Beurlaubung ein. Der Studentenwerksbeitrag und der Verwaltungskostenbeitrag ist auch bei einer Beurlaubung fällig. Studienbescheinigungen und Semestermarke (ggf. mit Beurlaubungsvermerk) werden Ihnen zugesandt. Bitte teilen Sie dem Studiensekretariat alle Änderungen mit, die auf den neuen Studienbescheinigungen bereits berücksichtigt sein sollen. Insbesondere bitten wir um Mitteilung über eine Änderung der Anschrift und der Fakultätszugehörigkeit (nur für Studentinnen und Studenten von Lehramts- und Magisterstudiengängen, die das Wahlrecht zu anderen Fakultätsräten wünschen).
Mitteilungen auf dem Überweisungsträger können nicht verarbeitet werden, da dieser maschinell gelesen wird.

Bankverbindung: Baden-Württembergische Bank, Kto.-Nr. 787 152 1656, BLZ 600 501 01
Verwendungszweck unbedingt angeben: 20131 und anschl. Ihre Matrikelnummer
vorKonto der Universität

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat.