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Informationen zum Doppelabschluss Lehramt/Magister

Im SS 2004 wurden die letzten Magisterstudierenden ins erste Fachsemester zugelassen. Seitdem werden die Magisterstudiengänge von unten her aufgegeben. Das bedeutet:

  • Die Zulassung in ein höheres Fachsemester in den Magisterstudiengängen wird letztmalig im SS 09 möglich sein, und dann ausschließlich in das neunte Fachsemester.
  • Die komplette Magisterprüfung, einschließlich Magisterarbeit muss bis spätestens 31. März 2011 abgelegt sein.
  • Aus diesen Gründen ist ab dem WS 2009/10 eine Einstufung und damit ein Parallelstudium oder eine Ein- bzw. /Umschreibung formal nicht mehr möglich.

Für Studierende bestehen derzeit noch folgende Möglichkeiten, einen Doppelabschluss von Magister Artium und Lehramt an Gymnasien zu erlangen:

1. Durch ein Parallelstudium: 
Für Lehramtsstudierende, die dieselben Magisterfächer parallel studieren möchten, gelten folgende Regeln:

  • Voraussetzung für ein Parallelstudium von Magister Artium und Lehramt an Gymnasien sind: 
    • Bestehen der Zwischenprüfung in der Regelstudienzeit (4 Semester) 
    • mit Note mindestens „gut“, 
    • Antragstellung spätestens im 8.Fachsemester. Das bedeutet, dass der Antrag spätestens im 8. zum 9.Fachsemester zu stellen ist.
  • Wer im SS 08 höchstens im 8.Fachsemester ist, kann einen Antrag zum WS 08/09 stellen – muss aber vom Prüfungsausschuss in den Magisterfächern jeweils auch ins 9. Fachsemester eingestuft werden.
  • Gleiches gilt für diejenigen, die im WS 08/09 noch höchstens im 8. Fachsemester sind: Bewerbung ins SS 09 möglich, falls der Prüfungsausschuss Sie im Magister ins 9. Fachsemester einstuft.
  • Sie müssen einen Antrag auf Parallelstudium beim Studiensekretariat stellen, dieses leitet die Unterlagen an die Prüfungsausschüsse der Fächer zur Einstufung weiter.

2. Durch einen Studiengangwechsel nach der Zulassung zur Staatsexamens-Prüfung oder durch ein Zweitstudium (höheres Fachsemester) nach Abschluss des Staatsexamens:
Für Lehramtsstudierende, die sich nach Zulassung zur Staatsexamensprüfung umschreiben wollen (=Studiengangwechsel) oder sich nach Abschluss der Staatsexamens-Prüfungen für die entsprechenden Magisterfächer einschreiben wollen (=Zweitstudium) gilt: 

  • Zur Um/Einschreibung zum WS 08/09 muss eine Einstufung ins 8. oder höhere Fachsemester erfolgen
  • Zur Um/Einschreibung zum SS 09 muss eine Einstufung ins 9. Fachsemester erfolgen
  • Sie müssen einen Antrag auf Studiengangwechsel bzw. einen Antrag in ein höheres Fachsemester mit formloser Begründung für ein Zweitstudium beim Studiensekretariat stellen. Dieses leitet die Unterlagen an die Prüfungsausschüsse der Fächer zur Einstufung weiter.

 

vorInformationen und Formulare zum Parallelstudium
vorInformationen und Formulare zum Studiengangwechsel
vorInformationen und Formulare zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester

 

Rechtsgrundlagen:
Maßgeblich sind die Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Stuttgart
(§10 - Parallelstudium), das Merkblatt „Doppelabschluss M.A./Lehramt Parallelstudium“ vom Dezernat III vom 11.12.1997 sowie der Rektoratsbeschluss vom 15.5.2007, der Magisterstudierenden garantiert, ihr Studium noch bis zum Wintersemester 2010/11 abzuschließen.