Einschreibung (Immatrikulation)
Einschreibung
Die Einschreibung - auch Immatrikulation genannt - stellt die Aufnahme an die Universität als ordentliche/r Studierende/r dar. Sie erfolgt in der Regel nach der Zulassung zum Studium während der im Zulassungsbescheid gesetzten Fristen.
Die Einschreibung kann auch eine von Ihnen bestimmte Person für Sie vornehmen. Dafür genügt eine
einfache, formlose schriftliche Vollmacht. Sobald Ihr Antrag mit den erforderlichen
Unterlagen vorliegt, werden Sie eingeschrieben und erhalten Ihren
Studentenausweis und Ihre Studienpapiere.
Sollten Sie Fragen zur Einschreibung haben, können Sie sich an das
Studiensekretariat wenden.
Termine und Fristen
Die Frist für die Einschreibung beginnt mit der Zulassung und endet bei zulassungsbeschränkten Studiengängen mit dem im Zulassungsbescheid ausgedruckten Datum:
- In zulassungsbeschränkten Studiengängen
muss der Einschreibungsantrag innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist
bei der Universität eingegangen sein (es gilt das Eingangsdatum bei der Universität und nicht das
Datum des Poststempels!). Geht der Einschreibungsantrag nicht innerhalb der genannten Frist ein,
wird der Zulassungsbescheid unwirksam und der Studienplatz an eine/n nachrangige/n Bewerber/in
vergeben. Können Sie aus wichtigem Grund die Frist nicht einhalten, informieren Sie bitte das
Studiensekretariat, das Ihnen
gegebenenfalls Nachtermine einräumen kann - allerdings nicht über den Vorlesungsbeginn hinaus.
Die Einschreibung kann auch mit schriftlicher Vollmacht durch eine von Ihnen beauftragte Person durchgeführt werden. - In zulassungsfreien Studiengängen müssen Sie sich innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Fristen einschreiben. Wenn Sie sich direkt einschreiben, muss der „Antrag auf Einschreibung“ in einem freien Fach für ein Wintersemester bis zum 15.09. und für ein Sommersemester bis zum 15.03. beim Studiensekretariat eingegangen sein.
- In Masterstudiengängen enden die Einschreibefristen wie im Zulassungsbescheid mitgeteilt. In den meisten Fällen ist dies der 15.5. zum Sommersemester und der 15.11. zum Wintersemester.
Mit Ausnahme von ausländischen Staatsangehörigen ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich. Senden Sie uns innerhalb der Frist den Antrag auf Einschreibung zusammen mit den unten genannten Unterlagen zu (es gilt das Eingangsdatum bei der Universität und nicht das Datum des Poststempels). Ausländische Studienbewerber/innen sollen den Antrag auf Einschreibung mit den erforderlichen Unterlagen persönlich beim Studiensekretariat für Ausländer/innen abgeben.
Unterlagen für die Einschreibung zum SS 2013
Dem Antrag auf Einschreibung sind folgende Unterlagen, soweit sie der Universität nicht bereits (aufgrund der Zulassung) vorliegen, beizufügen:
- ein mit Ihrer Adresse versehener und ausreichend frankierter (Euro 1,45) Umschlag der Größe DIN C4 (für Unterlagen im Format DIN A4)
- 1. Antwortpostkarte: „Eingangsbestätigung“ mit Ihrer Adresse versehen und ausreichend frankiert (Euro 0,45)
- 2. Antwortpostkarte: „Rückmeldung bei fehlenden Unterlagen“ mit Ihrer Adresse versehen und ausreichend frankiert (Euro 0,45)
- ein Passbild aus neuerer Zeit (ca. 45 x 35 mm) für den Studienausweis (bitte auf der entsprechenden Seite fest aufkleben),
- die Bescheinigung eines gesetzlichen Krankenversicherungsunternehmens (AOK oder Ersatzkasse) über das Bestehen des Krankenversicherungsschutzes für Studenten oder über die Befreiung davon (diese Bescheinigung erhalten Sie bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen und den Ersatzkassen) (s. Informationen zum Antrag auf Einschreibung).
- ausgefülltes Formular „Einzugsermächtigung für den Semesterbeitrag“ (Verwaltungskostenbeitrag und Studentenwerksbeitrag; s. Informationen zum Antrag auf Einschreibung). Die Einzugsermächtigung ermöglicht eine schnelle und fehlerfreie Einschreibung, Sie erhalten Ihre Studienpapiere innerhalb kürzester Zeit.
- Wenn Sie die Einzugsermächtigung nicht in Anspruch nehmen möchten, die Bankbestätigung (unterschrieben und mit Bankstempel versehen) über die erfolgte Überweisung des Beitrags zum Studentenwerk und des Verwaltungskostenbeitrages in Höhe von Euro 138,00. Nur in Ausnahmefällen wird auch eine Kopie des Kontoauszugs oder die Durchschrift des Überweisungsbeleges als Nachweis anerkannt!
- beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie des Reifezeugnisses oder der sonstigen Hochschulzugangsberechtigung (falls noch nicht mit dem schriftlichen Zulassungsantrag eingereicht),
- beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie des 1. Hochschulabschlusses und Ihren Zulassungsbescheid (nur für Bewerbungen zum Masterstudiengang oder für Zweitstudienbeweber/innen)
- von Hochschulortwechsler/inne/n: Nachweise über das bisherige Studium (Immatrikulationsbescheinigungen, Studienbuch etc.), beglaubigte Fotokopien evtl. bestandener Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfungszeugnisse sowie die Exmatrikulationsbescheinigung bzw. den Exmatrikulationsvermerk der zuletzt besuchten deutschen Hochschule, aus denen die bisherigen Studienzeiten hervorgehen,
- von Studiengangwechsler/inne/n im 3. oder höheren Hochschulsemester: Nachweis der Studienfachberatung für den gewünschten Studiengang.
- von Studienbewerber/inne/n in das Studienfach Sport: eine Fotokopie der Bescheinigung über die bestandene Sporteingangsprüfung bzw. über die Befreiung davon,
- von ausländischen Studienbewerber/innen ohne deutsches Abitur: der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse - Test Deutsch als Fremdsprache. Weitere Informationen zu den Sprachnachweisen oder zur Befreiung finden Sie unter Deutschkenntnisse,
- von ausländischen Studienbewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten: Kopie des Reisepasses mit Aufenthaltsgenehmigung.
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung
Die Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Stuttgart ist in den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht und setzt sich aus der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung und folgenden Änderungssatzungen zusammen.
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Stuttgart (
pdf) (11. Juni 2008)
