Gebühren und Beiträge
Übersicht
Allgemeine Gebühren |
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| Verwaltungskostenbeitrag | EUR 40,00 |
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Studentenwerksbeitrag und Solidarbeitrag Studi-Ticket |
EUR 76,85 (ab Rückmeldung/Einschreibung zum WS 2012/13: 78,00 Euro) |
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Studiengebühren für die nicht-konsekutiven Masterstudiengänge Geomatics Engineering (GEOENGINE), Computational Mechanics of Materials and Structures (COMMAS) und Solid Waste and Waste Water Process Engineering (WASTE) |
EUR 500,00 |
Gasthörer/innengebühr |
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| Gasthörer/innengebühr pro Semester (Reduzierter Satz für Schüler/innen, Studierende anderer Hochschulen, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger/-innen, Dienstleistende und Schwerbehinderte, s. Informationen für Gasthörer/innen) Gasthörer/innengebühr pro Semester für Mitglieder der Vereinigung von Freunden der Universität Stuttgart e.V. (Reduzierter Satz für Schüler/innen, Studierende anderer Hochschulen, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger/-innen, Dienstleistende und Schwerbehinderte, s. Informationen für Gasthörer/innen) Bitte beachten Sie die Hinweise für Gasthörer/innen. |
EUR 150,00 |
Verwaltungsgebühren |
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| Säumnisgebühr bei verspäteter Rückmeldung / Einschreibung | EUR 10,00 |
| für die Ausstellung des Studienausweises ecus (Erstausstellung) | gebührenfrei |
| für die Ausstellung eines Ersatz-Studienausweises eines elektronisch nicht mehr lesbaren ecus, wenn die Karte optisch und mechanisch unbeschädigt ist. | gebührenfrei |
| für die Ausstellung eines Ersatz-Studienausweises ecus bei erkennbarer Beschädigung oder bei Verlust | EUR 10,00 |
| zusätzliche Studienbescheinigung(en) bei eingeschriebenen Studenten als Leposatz | EUR 5,00 |
| zusätzliche Studienbescheinigung(en) bei eingeschriebenen Studenten als Einzelbescheinigung in Deutsch, Englisch oder Französisch | EUR 5,00 |
| zusätzliche Studienbescheinigung(en) bei eingeschriebenen Studenten als fremdsprachige Einzelbescheinigung in einer anderen Sprache | EUR 50,00 |
| Studienbescheinigung(en) für exmatrikulierte Studenten (außer Bescheinigungen für Rentenzwecke) bei Exmatrikulation nach 1989 | EUR 5,00 |
| Studienbescheinigung(en) für exmatrikulierte Studenten (außer Bescheinigungen für Rentenzwecke) bei Exmatrikulation vor 1989 | EUR 20,00 |
| für die Ausstellung eines Ersatzdokuments für Diplomurkunde, Zeugnis, Notenspiegel, Diploma Supplement oder Transcript of Records | EUR 25,00 |
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für die Ausstellung von individuellen Bescheinung(en) über Studienverlauf und Prüfungsgeschehen (Notenspiegel) auf Deutsch oder Englisch je nach Aufwand |
EUR 30,00 - 100,00 |
| für die Ausstellung von individuellen Bescheinung(en) über Studienverlauf und Prüfungsgeschehen (Notenspiegel) in einer anderen Fremdsprache je nach Aufwand | EUR 100,00 - 500,00 |
| Beglaubigung von Fotokopien von Dokumenten, die von der Universität Stuttgart ausgestellt wurden, je Dokument | bis zu drei Exemplare kostenlos jedes weitere Exemplar: EUR 2,00 |
| Beglaubigung von Fotokopien von Dokumenten für Zwecke der Universität Stuttgart, je Dokument | bis zu drei Exemplare kostenlos jedes weitere Exemplar: EUR 2,00 |
| für einen Widerspruchsbescheid in Prüfungs- und Gebührenangelegenheiten mindestens und üblicherweise | EUR 40,00 |
| für einen Widerspruchsbescheid in Prüfungs- und Gebührenangelegenheiten in besonders schwierigen oder erkennbar erfolglosen Fällen | bis zu EUR 1.000,00 |
Darüber hinaus kann die Universität für besondere Leistungen Gebühren oder Entgelte erheben. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Verwaltungstätigkeiten (z.B. Ersatzurkunden oder Säumniszuschlag) und für Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung (z.B. Hochschulsport) sind. Die privatrechtlichen Entgelte finden Sie bei der jeweiligen Institution (z.B. Hochschulsport).
Amtshandlungen, die im Zusammenhang mit Wehr-, Zivil- oder Entwicklungsdienst sowie der Rentenberechnung entstehen, sind gebührenfrei. In begründeten Fällen kann ein Antrag auf Gebührenbefreiung (jedoch nicht für den Verwaltungskostenbeitrag) gestellt werden.
Die vollständige Gebührensatzung der Universität Stuttgart sowie deren Änderungen finden Sie bei den Amtlichen Bekanntmachungen (2/2007 und 49/2007) im Internet.
Stand: Januar 2008 - Maßgeblich sind die jeweils gültigen Rechtsvorschriften und Gebührensatzungen.
Informationen zu Gebühren und Beiträgen
Semesterbeitrag
Bei der Einschreibung und für jedes Semester wird an der Universität Stuttgart ein Betrag von derzeit Euro 116,85 fällig (ab Rückmeldung/Einschreibung zum WS 2012/13: 118,00 Euro). Der Betrag muss auf das Konto der Universität Stuttgart unter Nennung des Aktenzeichens bzw. der Matrikelnummer und des aktuellen Semesters einbezahlt werden. Der Betrag setzt sich aus dem Verwaltungskostenbeitrag und dem Studentenwerksbeitrag (mit Solidarbeitrag Studi-Ticket) zusammen.
Für die drei nicht-konsekutiven Masterstudiengänge Geomatics Engineering (GEOENGINE), Computational Mechanics of Materials and Structures (COMMAS) und Solid Waste and Waste Water Process Engineering (WASTE) werden weiterhin Studiengebühren erhoben. Studierende dieser drei Studiengänge bezahlen daher weiterhin 616,85 (ab Rückmeldung/Einschreibung zum WS 12/13: 618,00 Euro).
Verwaltungskostenbeitrag
Pro Semester ist ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von Euro 40,00 für die Verwaltungsdienstleistungen zu zahlen. Die Beitragspflicht für den Verwaltungskostenbeitrag entsteht mit dem Immatrikulationsantrag oder mit Beginn des jeweiligen Semesters, ohne dass es eines Gebührenbescheides bedarf. Von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags befreit sind:
- Ausländische Studierende, die aufgrund einer Universitätspartnerschaft (einschl. des Erasmus-Programms) an der Universität Stuttgart immatrikuliert sind. Eventuell müssen Sie sich eine Bescheinigung des Büros für Internationale Angelegenheiten beschaffen, in der dies bestätigt wird. Der Studentenwerksbeitrag ist von dieser Befreiung ausgenommen und muss bezahlt werden.
- Zweitimmatrikulierte, die den Verwaltungskostenbeitrag an der anderen Hochschule ("Ersthochschule", insbesondere an der Kunstakademie oder der Musikhochschule) bezahlt haben. Dies muss durch die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule nachgewiesen werden. Erst dann kann die Einschreibung an der Universität Stuttgart durchgeführt werden.
Bitte geben Sie bei der Einschreibung (formlos) schriftlich an, wenn einer dieser Gründe auf Sie zutrifft und fügen Sie die notwendigen Belege bei.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Landeshochschulgebührengesetz (
pdf)
Studentenwerksbeitrag
Die Studentenwerke übernehmen einen großen Teil der sozialen Betreuung für Studierende. Ein Teil der Kosten wird über Pflichtbeträge der Studierenden gedeckt. Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Stuttgart - AöR - hat gemäß der Beitragsordnung den Betrag auf EURO 76,85 (mit Solidarbeitrag Studi-Ticket) festgesetzt (ab Rückmeldung / Einschreibung zum WS 2012/13: 78,00 Euro). Der Beitrag ist bei der Einschreibung oder der Rückmeldung fällig. Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf beurlaubte Studierende! D.h. der Studentenwerksbeitrag ist auch bei Beurlaubung zu zahlen.
Rechtsgrundlage und nähere Informationen: Beitragsordnung Studentenwerk (1. Juli 2011) oder auf den Internetseiten des Studentenwerks:
Beitragsordnung Studentenwerk.
Studi-Ticket
Das Studi-Ticket des Verkehrsverbundes Stuttgart (VVS) und des Studentenwerks Stuttgart besteht aus zwei Komponenten: dem Sockel-/Solidarbeitrag und dem Beförderungs-/Tarifbeitrag. Im Studentenwerksbeitrag ist der VVS-Solidarbeitrag in Höhe von zur Zeit EURO 39,65 je Semester enthalten (ab Rückmeldung/Einschreibung zum WS 2012/13: 40,80 Euro). Für diesen Beitrag können Busse und Bahnen im gesamten Verbund des VVS sechs Monate lang (vom 1.10. bis zum 31.03. des Folgejahres bzw. vom 1.04. bis zum 30.09.) ohne Zonenbegrenzung täglich ab 18.00 Uhr bis zum Betriebsschluss (einschl. Nachtbussen) sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig genutzt werden. Als Fahrtausweis gilt der gültige Studienausweis mit entsprechendem VVS-Aufdruck. Falls Sie das Angebot des VVS ganztägig nutzen wollen, müssen Sie sich zusätzlich einen Verbundpass erstellen lassen und ein Semester-Ticket beim VVS in Höhe von zur Zeit EURO 184,60 erwerben.
Studierende, die aufgrund einer Schwerbehinderung zur kostenlosen Nutzung des Personennahverkehrs berechtigt sind, sind vom Sockelbeitrag befreit. Bitte weisen Sie Ihre Schwerbehinderung (grün-orange-farbiger Schwerbehindertenausweis mit Markierung "G" oder "aG" mit Gültigkeitsmarke) gegenüber dem Studiensekretariat nach.
Weitere Informationen:
Verkehrsverbundes Stuttgart (VVS)
Studiengebühren
Alle wichtigen Informationen und Regelungen finden Sie unter: Studiengebühren
Gebühren für Gasthörer/innen
Bitte beachten Sie die Hinweise für Gasthörer/innen im Internet: Gasthörer/innen
Weitere Gebührensatzungen
Weitere Gebührensatzungen, wie z.B. zu den Sprachkursen, finden Sie unter den Amtlichen Bekanntmachungen.
Weitere Informationen
- Hinweise zur Rückmeldung
- Studiengebühren
- Konto der Universität
- Erstattung von Gebühren und Beiträgen
