Die Promotion und die Zulassung zur Promotion an der Universität Stuttgart (PromO 2008)
1. Grundlagen
2. Fünf Schritte zur Promotion
2.1 Betreuungspersonen
2.2 Anerkennung des Abschlusses
2.2.1 FH-Absolventen und -Absolventinnen
2.2.2 Ausländische Studienabschlüsse
2.2.3 Anerkennungsprüfung
2.3 Mitgliedschaft an der Universität
2.4 Zulassung zur Promotion
2.5 Promotion
3. Informationen
4. Fördermöglichkeiten
Seit 1. Oktober 2011 gilt eine neue Promotionsordnung. Das hier beschriebene Verfahren bezieht sich auf die alte Promotionsordnung, die noch bis 30. September 2011 gültig ist. Informationen zur neuen Promotionsordnung und zum Verfahrensablauf finden Sie unter:
Die Promotion und die Zulassung zur Promotion nach neuer Promotionsordnung von 2011(gültig ab 1. Oktober 2011) mit Hinweisen zu den Übergangsregelungen (im Kapitel "Wichtige Informationen")
Einschreibung als Promotionsstudent/in nach neuer Promotionsordnung von 2011 (gültig ab 1. Oktober 2011)
1. Grundlagen
Am 16. Oktober 2008 ist die neue Promotionsordnung der Universität Stuttgart verabschiedet worden. Ihre Bestimmungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2008. Für Doktoranden und Doktorandinnen, die schon zur Promotion zugelassen sind, gelten Übergangsbestimmungen. Ebenso für schon eingeschriebene Promotionsstudentinnen und -studenten.
- Aktuelle Promotionsordnung 2008
Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart (
pdf) (18. August 2009)
Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart (
pdf) (02. März 2010)
Dritte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Stuttgart (
pdf) (16. August 2010) - Promotionsordnung 2000, mit Änderungssatzung von 2003
Die Promotionsordnung (PromO) regelt die rechtlichen Grundlagen der Promotion. Sie ist die Grundlage dieses Leitfadens. Falls Sie eine Promotion an der Universität Stuttgart planen, sollten Sie sich die aktuelle Promotionsordnung auf jeden Fall besorgen.
Bei einer Promotion wird von dem Doktorand bzw. von der Doktorandin sehr viel eigenständiges Handeln erwartet. Es gibt keinen festen "Stundenplan" und meist auch keine regelmäßigen Treffen mit dem Betreuer/der Betreuerin. Eine Promotion dauert zwischen 3 und 5 Jahren, manchmal auch länger. Die Dauer hängt vom jeweiligen Fach, vom Thema Ihrer Dissertation und von Ihren Vorbereitungen ab.
Die Erlangung eines Doktorgrades (die Promotion) besteht aus einer Forschungsarbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Doktorprüfung). Die Dissertation "muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, einen Fortschritt der Wissenschaft erbringen und eine selbstständige Leistung des Bewerbers sein" (vgl. § 2 PromO).
Nach der Abgabe der Dissertation erfolgt eine mündliche Doktorprüfung von ein bis zwei Stunden im jeweiligen Fachgebiet. Anschließend muss die Dissertation veröffentlicht werden; die Art und die Anzahl der Veröffentlichungsexemplare ist in der Promotionsordnung geregelt.
Fünf Schritte zur Promotion:
- Schritt 1: Betreuung durch einen Professor/eine Professorin bzw. durch einen Dozenten/eine Dozentin, dem/der das Recht des Berichters/der Berichterin zusteht.
- Schritt 2: Abschluss eines Masterstudienganges oder eines Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Studienjahren an einer Universität bzw. Anerkennung des Abschlusses.
- Schritt 3: Ein Studium oder eine Tätigkeit im wissenschaftlichen Dienst von mindestens einjähriger Dauer an der Universität Stuttgart (auch während der Anfertigung der Dissertation möglich).
- Schritt 4: Zulassung zur Promotion
- Schritt 5: Promotion
Promotionsprogramme und Graduiertenschulen
An der Universität Stuttgart gibt es sowohl betreute Promotionsprogramme als auch Graduiertenschulen. Sie finden diese auf der folgenden Webseite:
Graduiertenschulen, Graduiertenkollegs und Promotionsprogramme
Für die Zulassung zur Promotion im Rahmen der einzelnen Programmen gelten abweichende Regelungen. Diese erfahren Sie beim jeweiligen Promotionsprogramm bzw. bei der jeweiligen Graduiertenschule.
2. Fünf Schritte zur Promotion
1. Schritt : Suche einer Betreuungsperson
Zur Promotion benötigen Sie:
"ein von einem Professor, Juniorprofessor, Privat-, Hochschul- oder Universitätsdozenten der Universität Stuttgart, dem das Recht des Berichters zusteht, gestelltes oder gebilligtes Thema für die geplante Dissertation und dessen Bereitschaft, die Betreuung der zugehörigen Forschungsarbeit zu übernehmen." (§ 3 Abs. 1 PromO)
Dabei muss die Promotion in einem Fachgebiet erfolgen, das an der Universität Stuttgart in Forschung und Lehre ausreichend vertreten ist. Die Promotionsfächer ergeben sich aus der Liste der Institute.
Mögliche Betreuungspersonen können Sie ebenfalls über die Internetseiten der Fakultäten der Universität Stuttgart finden. Wenden Sie sich an das Institut, das zu Ihrem geplanten Dissertationsthema am Besten passt. Informationen über die aktuellen Forschungsvorhaben finden Sie auch in der aktuellen Broschüre Forschung-Entwicklung-Beratung der Pressestelle. Bei der Suche nach einer Betreuungsperson können Ihnen möglicherweise auch die Dekanate der Fakultäten helfen.
Bei der Kontaktaufnahme ist es hilfreich, wenn Sie einen ausführlichen Lebenslauf mit einer Darstellung Ihrer relevanten Studieninhalte und eine möglichst detaillierte Beschreibung Ihres Promotionsprojektes beifügen.
Die endgültige Entscheidung einer Betreuungsperson, Sie als Doktorand/in zu betreuen, erfolgt in der Regel erst nach einer persönlichen Kontaktaufnahme. Die persönliche Anreise ist zudem bei der Klärung der Formalitäten hilfreich. Bewerber/innen aus dem visapflichtigen Ausland sollten dazu ein Visum für Studienbewerber/innen beantragen.
2. Schritt: Anerkennung des Abschlusses
Zulassungsvoraussetzungen für die Promotion sind (vgl. § 3 PromO):
- der Abschluss eines Masterstudienganges oder eines Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Studienjahren an einer Universität oder Technischen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes (Diplom-, Magister- oder wissenschaftliche Staatsprüfung), mit
- einer schwerpunktmäßigen Übereinstimmung des geplanten Promotionsprojektes mit dem abgeschlossenen Studienfach (bei Kombinationsstudiengängen mit einem Hauptfach) sowie
- eine Abschlussnote, die "erkennen lassen [muss], dass der Bewerber zu weiterer wissenschaftlicher Forschungsarbeit befähigt ist".
Bewerbern und Bewerberinnen, deren Studienfach nicht mit dem Fachgebiet des Dissertationsthemas zusammenhängt, oder die dieses Fachgebiet nur im Rahmen eines Nebenfaches studiert haben, müssen anderweitig erworbene, vertiefte Kenntnisse auf diesen Gebieten nachweisen. Dies erfolgt in der Regel durch eine Anerkennungsprüfung.
Besondere Verfahren gelten bei Kandidaten und Kandidatinnen, die ihren Hochschulabschluss an einer Fachhochschule oder im Ausland erworben haben.
2.2.1 Zulassung von FH-Absolventen
Absolventen und Absolventinnen einer Fachhochschule, die keinen Master-Abschluss haben, sollten zunächst einen Master-Abschluss oder einen Abschluss an einer Universität oder Technischen Hochschule erwerben.
Besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen mit hervorragendem Diplomabschluss können durch ein Eignungsfeststellungsverfahren mit einer in der Regel dreisemestrigen Zusatzqualifikation vom Promotionsausschuss zur Promotion zugelassen werden.
Das Eignungsfeststellungsverfahren läuft wie folgt ab: Sobald Sie eine Professorin bzw. einen Professor der Universität Stuttgart gefunden haben, die bzw. der Ihr Promotionsvorhaben unterstützt, wird diese bzw. dieser dem zuständigen Promotionsausschuss einen Vorschlag machen, welche Studien- und Prüfungsleistungen während eines auf drei Semester angelegten Vollzeitstudiums, also im Eignungsfeststellungsverfahren zu erbringen sind. Der zuständige Promotionsausschuss legt dann die zu erfüllenden Auflagen fest. Haben Sie die Auflagen erfolgreich erfüllt, stellt der zuständige Promotionsausschuss im Rahmen seines Ermessens die Gleichwertigkeit mit einem Universitätsdiplom fest und lässt Sie ggf. zur Promotion zu. Von diesem Zeitpunkt an sind Sie Absolventinnen bzw. Absolventen der Universität im weiteren Verfahren gleichgestellt und den weiteren Verfahrensvorschriften der Promotionsordnung unterworfen.
Während des in der Regel dreisemestrigen Eignungsfeststellungsverfahrens können Sie an der Universität Stuttgart eingeschrieben sein, wenn Sie nicht in einem Dienst-, Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen oder sonst berufstätig sind, es sei denn Sie weisen nach, dass Sie sich trotz der Tätigkeit der Vorbereitung auf die Eignungsfeststellung ausreichend widmen. Genaueres hierzu finden Sie auf den Seiten zur Einschreibung.
Informationen zur Einschreibung als Promotionsstudent/in
Die Einschreibung ist jedoch keine Voraussetzung für die Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens.
Dasselbe gilt für Absolventen und Absolventinnen der Berufsakademien bzw. der Dualen Hochschule, soweit deren Abschlüsse Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind, und für Absolventen und Absolventinnen der Württembergischen Notarakademie.
2.2.2 Zulassung mit einem ausländischen Hochschulabschluss
Ausländische Studienabschlüsse müssen zunächst als gleichwertig anerkannt werden. Daneben müssen ausländische Staatsbürger/innen gute deutsche Sprachkenntnisse besitzen. Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist, müssen in der Regel die Deutschkenntnisse durch den TestDaF (oder durch ein gleichwertiges Sprachzertifikat) belegt werden. Nur wenn die Betreuungsperson zustimmt, kann auf die Sprachprüfung verzichtet werden.
Die Prüfung der Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Studienabschlusses muss von der Universität Stuttgart schriftlich bescheinigt werden. Das Studiensekretariat für Ausländer/innen übernimmt dabei die Prüfung der formalen Gleichwertigkeit.
Festellung der formalen Gleichwertigkeit von ausländischen Hochschulabschlüssen
Grundsätzlich wird der Abschluss nur unter folgenden Bedingungen als einem deutschen Hochschulabschuss gleichwertig anerkannt:
- Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule, wobei die Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, einschlägige Äquivalenzvereinbarungen sowie Hochschulkooperationen berücksichtigt werden.
- Promotionsberechtigung auch im Land des Hochschulabschlusses.
- Gleichwertigkeit des Studiums, insbesondere gleichwertige Studien-/Prüfungsinhalte und die Anfertigung einer längeren schriftlichen Abschlussarbeit (Diplomarbeit, Thesis, etc.).
Selbst wenn Ihr ausländischer Abschluss formal als gleichwertig angesehen wird, muss in der Regel eine Anerkennungsprüfung abgelegt werden.
Wenn kein dem deutschen Diplom-, Master- oder Magister-Abschluss gleichwertiger Abschluss vorliegt, muss zunächst der deutsche Diplom-, Master- oder Magisterabschluss erworben werden. Über die Anrechnung des bisherigen Studiums entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss im Einzelfall nach Vorlage der entsprechenden Zeugnisse.
Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester
2.2.3 Die Anerkennungsprüfung
Wenn Sie einen ausländischen Studienabschluss haben oder einen Studienabschluss, der nicht Ihrem Promotionsvorhaben entspricht, müssen Sie in der Regel eine Anerkennungsprüfung ablegen. Diese besteht aus
- einer größeren wissenschaftliche Arbeit etwa im Umfang einer deutschen Diplomarbeit (ca. 75-100 Seiten)
- zwei mündlichen Prüfungen von je 30 Minuten Dauer in zwei verschiedenen Fachgebieten entsprechend Ihres geplanten Dissertationsthemas.
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss auf diese Leistungsnachweise verzichten. Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte hauptsächlich an Ihre Betreuungsperson oder an das Dekanat Ihrer Fakultät.
3. Schritt: Mitgliedschaft an der Universität
Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel „ein Studium oder eine Tätigkeit im wissenschaftlichen Dienst von mindestens einjähriger Dauer an der Universität Stuttgart“ (§ 3 PromO) voraus. Falls Sie diese Anforderungen nicht bereits durch Ihr Studium oder die Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Stuttgart erfüllt haben, müssen Sie sich als Promotionsstudent einschreiben. Daneben können sich aber auch alle anderen Personen als Promotionsstudent/in einschreiben.
Die Einschreibung als Promotionsstudent/in ist auf 6 Semester befristet (eine Verlängerung ist möglich).
Informationen zur Einschreibung als Promotionsstudent/in
Für die Einschreibung als Promotionsstudent/in benötigen Sie die Betreuungszusage eines Professors/einer Professorin.
In besonderen Ausnahmefällen kann auf die Universitätsangehörigkeit verzichtet werden. Ein Ausnahmegesuch ist an den Dekan zu stellen und zu begründen.
4. Schritt: Zulassung zur Promotion
Nachdem alle Formalitäten geregelt sind, können Sie sich zur Promotion beim Prüfungsamt anmelden. Die meisten Doktoranden und Doktorandinnen beginnen jedoch schon vorher, in Absprache mit Ihrer Betreuungsperson, mit der Arbeit an Ihrer Dissertation. Sie können die offizielle „Zulassung zur Promotion“ auch erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Die neue Promotionsordnung 2008 beschränkt die Zulassung zur Promotion auf 5 Jahre. Bei Doktoranden und Doktorandinnen, die überwiegend anderweitig beschäftigt sind, ist die Zulassung auf 7 Jahre begrenzt (vgl. § 4 Abs. 8 PromO).
Für die Zulassung zur Promotion benötigen Sie:
- den Zulassungsantrag zur Promotion (
pdf) - einen in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Lebenslauf
- die beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses (Diplom oder Masterzeugnis); bei einem ausländischen Studienabschluss zudem eine Übersetzung in deutscher, englischer oder französischer Sprache sowie die Bestätigung des Rektors der Universität Stuttgart über die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses
- ein formloses Schreiben der Betreuungsperson mit der Bestätigung, dass Sie von dieser betreut werden und die Angabe des geplanten Promotionsvorhabens (Arbeitstitel)
- einen Nachweis über die mindestens zweisemestrige Einschreibung (z.B. Immatrikulationsbescheinigung) oder die einjährige Tätigkeit im wissenschaftlichen Dienst (z.B. Arbeitsvertrag) an der Universität Stuttgart
Sollten Sie keine Beglaubigungen der erforderlichen Dokumente haben, legen Sie bitte die Originale mit je einer Kopie persönlich beim Prüfungsamt vor.
Die Unterlagen sind einzureichen beim Prüfungsamt der Universität Stuttgart. Persönliche Auskünfte bekommen Sie bei Frau Walz vom Prüfungsamt.
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Zulassung zur Promotion.
Schritt 5: Die Promotion
In Absprache mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin können Sie sich nun der Dissertation widmen.
Die Dissertation soll in deutscher Sprache, kann aber auch in englischer Sprache abgefasst sein. Die Abfassung in anderen Fremdsprachen muss durch den Promotionsausschuss genehmigt werden.
Nach Fertigstellung wird die Dissertationsschrift in Absprache mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin beim Dekan der zuständigen Fakultät abgegeben. Dies ist auch gleichzeitig die Anmeldung zur Doktorprüfung (vgl. § 5 PromO).
Die mündliche Prüfung dauert zwischen einer und zwei Stunden. Die Prüfung kann mit Zustimmung des Prüfungsausschusses auch in einer Fremdsprache durchgeführt werden (vgl. § 10 PromO). Zusätzlich können Doktoranden und Doktorandinnen zu einem öffentlichen Vortrag aufgefordert werden.
Nach der Prüfung muss die Dissertationsschrift in mehreren Exemplaren ("Pflichtexemplare") zur Veröffentlichung eingereicht werden (vgl. § 12 PromO). Zu Form und Anzahl der Pflichtexemplare lesen Sie bitte das entsprechende "Merkblatt für Doktoranden über die äußere Form der Dissertationen" (im Anhang zur Promotionsordnung, ab S. 18). Eine vorherige Veröffentlichung der Dissertation oder auch von Teilen daraus kann zum Scheitern des Promotionsvorhabens führen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Promotion und nach Abgabe der Pflichtexemplare wird das Doktordiplom (§ 13 PromO) verliehen. Die Verleihung des Doktorgrads ist abhängig vom jeweiligen Fachbereich (Fakultät) an der die Promotion abgelegt wurde. Es können die folgenden Doktorgrade erworben werden: Doktor-Ingenieur/in (Dr.-Ing.), Doktor/in der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.), Doktor/in der Philosophie (Dr. phil.) oder Doktor/in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr. rer. pol.).
3. Informationen
Weitere Informationen zum Promotionsverfahren erhalten Sie im Dekanat der jeweiligen Fakultät.
Ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen können sich auch an Frau Habel im Büro für Internationale Angelegenheiten wenden.
4. Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene Institutionen, bei denen man sich um ein Stipendium bewerben kann:
- Ausgeschriebene Preise und Stipendien sind auf den folgenden Seiten zu finden: Forschung und Entwicklung.
- Informationen zum Landesgraduiertenförderungsgesetz erteilt Herr Roth, Abt. Allgemeine Studienangelegenheiten: Stipendien über die Landesgraduiertenförderung (
pdf), s.a. unter Stiftungen und Stipendien - Mentoring-Programm für Frauen in Wissenschaft und Forschung
- Weitere Stiftungen und Stipendiengeber finden Sie unter: Stiftungen und Stipendien
- Stipendien für ausländische Staatsbürger finden Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst. Möglicherweise kann auch die deutsche Auslandsvertretung bei der Suche behilflich sein.
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Promotion an der Universität Stuttgart
