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Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse

Bei der Einstellung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in und bei der Zulassung zur Promotion bzw. bei der Einschreibung als Promotionsstudent/in muss bei ausländischen Hochschulabschlüssen die Gleichwertigkeit durch die Universität Stuttgart festgestellt werden. Die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Studienabschlusses muss von der Universität Stuttgart schriftlich bescheinigt werden. Das Studiensekretariat für Ausländer/innen übernimmt dabei die Prüfung der formalen Gleichwertigkeit.

Feststellung der formalen Gleichwertigkeit von ausländischen Hochschulabschlüssen

Vorgehensweise und einzureichende Unterlagen

a) Promotionsstudierende

Informationen zum genauen Ablauf und das Formular zur Feststellung der formalen Gleichwertigkeit von ausländischen Hochschulabschlüssen finden Sie unter:

vorBei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat für Ausländer/innen und EU-Bürger/innen.

b) bei wissenschaftlichen Angestellten ohne Promotion

Der Antrag auf Feststellung der formalen Gleichwertigkeit wird vom Institut über das Dezernat Personal beim Studiensekretariat für Ausländer/innen vorgelegt. Dabei sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Übersicht über den bisherigen Werdegang (pdf iconpdf)
  • Kopie aller Hochschulabschlüsse (z.B. Bachelor/Master) mit Fach- und Notenangabe (Transcript) sowie PhD-Urkunde mit der Bestätigung des Instituts, dass die Abschlüsse/Dokumente im Original vorlagen.

vorBei Fragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat Personal