Die Einschreibung als Promotionsstudent/in nach Promotionsordnung 2011 (gültig ab 01.10.2011)
Inhaltsverzeichnis
2. Antrag auf Einschreibung als Promotionsstudent/in
4. Allgemeine Hinweise zur Einschreibung als Promotionsstudent/in
1. Grundlegendes
Promotionsordnung (1. September 2011) (
pdf)
Für eine Promotion an der Universität Stuttgart ist es grundsätzlich notwendig, dass Sie mindestens ein Jahr an der Universität Stuttgart eingeschrieben oder im wissenschaftlichen Dienst tätig waren. Diese Zeit können Sie auch während der Anfertigung der Dissertation ableisten (vgl. § 3 Abs. 1 PromO).
Zur Vermeidung von Missverständnissen wird in Bezug auf die Einschreibung beim Studiensekretariat von „Promotionsstudent/in“ gesprochen. Die Einschreibung als Promotionsstudent/in erfolgt nur, wenn Sie vom Promotionsausschuss als Doktorand/in angenommen worden sind.
2. Antrag auf Einschreibung als Promotionsstudent/in
Für die Einschreibung als Promotionsstudent/in gibt es keinen Bewerbungstermin.
Um sich einzuschreiben, benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
-
Antrag
auf Einschreibung als Promotionsstudent/in (
pdf). Ausländische Staatsbürger/innen können auch den
Zulassungsantrag des
DAAD nehmen. - Nachweis über die Annahme als Doktorand durch den Promotionsausschuss
- eine (einfache) Fotokopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Hochschulreife mit Notenangabe) sowie
- eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Hochschulabschlusses (Diplom-, Magister-, Staats-, Bachelor- oder Masterprüfung mit Notenangabe)
- bei Absolventen einer anderen deutschen Hochschule: die Exmatrikulationsbestätigung Ihrer bisherigen deutschen Hochschule
-
Einzugsermächtigung (
pdf) für Verwaltungskostenbeitrag und Studentenwerksbeitrag oder Bankbestätigung
(unterschrieben und mit Bankstempel versehen) über die erfolgte Überweisung des Beitrags. - Krankenversicherungsnachweis: Zur Einschreibung benötigen Sie entweder den Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung (AOK, Ersatzkassen) oder den Nachweis der Befreiung davon (erhältlich bei AOK oder Ersatzkassen). Ausländische Promotionsstudenten bzw. - studentinnen sollten die Hinweise unten beachten.
- Passbild (für den Studienausweis)
- Bei ausländischen Staatsbürgern aus Nicht-EU-Ländern: eine Aufenthaltserlaubnis.
Eingeschriebene Studierende der Universität Stuttgart können
zur Ein-/Umschreibung als Promotionsstudent/in einen Antrag auf
Studiengangwechsel stellen. Sie
benötigen dazu den
Antrag auf
Studiengangwechsel (
pdf), den Nachweis über die Annahme als Doktorand (Auskunft durch das Dekanat
der zuständigen Fakultät) sowie ggf. die Kopie des Zeugnisses Ihres Studienabschlusses, sofern
dieser noch nicht "verbucht" ist.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Einschreibung vollständig aus und schicken diesen mit den entsprechenden Unterlagen an das Studiensekretariat.
Ausländische Staatsbürger/innen, die keinen deutschen Schul-/Hochschulabschluss haben, sollten unbedingt die Hinweise in Kapitel 5 beachten.
3. Einschreibung
Die Universität prüft die eingereichten Unterlagen. Die Einschreibung/Immatrikulation wird versagt, wenn der/die Doktorand/-in
- einen Studiengang nicht durch Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat (§ 38 Abs. LHG),
- in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht oder sonst beruflich tätig ist und nicht nachweist, dass er/sie die Möglichkeit hat, sich der Promotion ausreichend zu widmen (§ 60 Abs. 2 LHG).
Sofern keine Einschreibehindernisse vorliegen, werden Sie als Promotionsstudent/in eingeschrieben.
Informationen zur Einschreibung als Promotionsstudent/in erhalten Sie beim Studiensekretariat.
4. Allgemeine Hinweise zur Einschreibung als Promotionsstudent/in
Entsprechend der neuen Promotionsordnung (§4 Abs. 9 PromO) ist die Immatrikulation als Promotionsstudent/in auf die Dauer von 10 Semestern befristet. Der Rektor kann die Einschreibung auf max. 14 Semester verlängern, wenn der Betreuer bescheinigt, dass der Doktorand/die Doktorandin sich dem Promotionsvorhaben ausreichend widmet und dieses noch nicht abgeschlossen ist. Diese 10-Semester-Frist gilt auch für Promotionsstudenten/-studentinnen, die schon vor dem 30. September 2011 eingeschrieben waren, und beginnt am 1. Oktober 2008. D.h. die Befristung auf 10 Semester beginnt mit dem 1. Oktober 2008, die Semester vor dem 1. Oktober 2008 zählen nicht.
4.2 Vorteile einer Einschreibung
Die Einschreibung als Promotionsstudent/in an der Universität Stuttgart bringt einige Vorteile.
Durch den Doktoranden-Status können Sie beispielsweise das vergünstigte
VVS-Studiticket (Öffentlicher
Nahverkehr) und die Leistungen des
Studentenwerks nutzen.
4.3 Wohnen
Promotionsstudentinnen und -studenten haben keinen Anspruch auf einen Platz im Wohnheim. Sie
können sich allerdings dennoch für ein Wohnheim bewerben.
Wohnen
4.4 Stipendien
Es gibt verschiedene Institutionen, bei denen Sie sich um ein Stipendium bewerben können.
Fördermöglichkeiten
5. Hinweise für Ausländische Staatsbürger/innen
Grundsätzlich gelten für Promotionsstudenten und -studentinnen dieselben Regelungen, wie für
andere Studienbewerber/innen aus dem Ausland.
Bewerbungsinformationen für
ausländische Studienbewerber/innen
Falls Sie keinen deutschen Bildungsabschluss haben oder nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen, sollten Sie unbedingt die folgenden Hinweise beachten:
5.1 Grundlegendes zum Aufenthaltsrecht für Nicht-EU-Bürger/innen
Wenn Sie das erste Mal nach Deutschland einreisen wollen, z.B. um mögliche Betreuungspersonen zu treffen, beantragen Sie bitte unbedingt ein "Studienbewerbervisum". Dieses lässt sich problemlos zu einem "Studentenvisum" umschreiben, was bei einer Einreise mit einem Touristenvisum oder anderen Visa (teilweise auch mit dem Visum für Gastwissenschaftler/innen) nicht möglich ist. Mit dem richtigen Visum und der Zulassung als Promotionsstudent/in erhalten Sie bei den zuständigen Ausländerbehörden eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie zur Einschreibung.
Die Einschreibung als Promotionsstudent/in ist auf fünf (mit Verlängerung auf sieben Jahre) befristet. Da Sie ohne Einschreibung Probleme mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis bekommen könnten, besteht auch die Möglichkeit zur Einschreibung als Gaststudent/in zur Vorbereitung auf die Promotion.
5.2 Einschreibung als Zeitstudent/-in
Es besteht die Möglichkeit sich für zwei Semester (Verlängerung möglich) als Zeitstudent/in, d.h. ohne formellen Studienabschluss, einzuschreiben und in dieser Zeit die Promotion vorzubereiten. Der Status Ihrer Einschreibung hat keinen Einfluss auf das eigentliche Promotionsverfahren oder die Benutzungsberechtigungen inner- und außerhalb der Universität.
Für Ihre Einschreibung verwenden Sie bitte den Zulassungsantrag des DAAD und legen Sie den Nachweis über die Annahme als Doktorand/in bei. Sobald abzusehen ist, dass die Promotion innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden kann, können Sie sich „ umschreiben“. Für Ihre spätere „Umschreibung" als Promotionsstudent/in gilt dann das vereinfachte Verfahren für Studiengangwechsler.
5.3 Regelungen für Gastwissenschaftler und Gastwissenschaftlerinnen
Falls Sie mit einem Visum zum Zwecke der wissenschaftlichen Tätigkeit in Forschung und Lehre
(sogenanntes Gastwissenschaftlervisum) eingereist sind und neben Ihrer Forschungstätigkeit
promovieren wollen, könnten Sie Schwierigkeiten mit dem Aufenthaltsrecht bekommen. Eine
Einschreibung ist nur dann möglich, wenn dies Ihr Visum bzw. Ihre Aufenthaltsgenehmigung erlaubt
(s.a.
Rundschreiben
53/2005).
Für Gastwissenschaftler/innen ist eine Einschreibung als Zulassungsvoraussetzung nicht
unbedingt notwendig. Der
Dekan Ihrer Fakultät
kann Sie von der Pflicht auf Einschreibung bzw. Beschäftigung befreien.
Weitere Informationen zu den Regelungen für Gastwissenschaftler/innen erhalten Sie bei den
Instituten und bei
Frau Anu
Dohna im Dezernat Internationales / Office of International Affairs.
5.4 Krankenversicherungen
Manche Staaten haben mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Informationen, ob Ihr Heimatland zu diesen Staaten gehört, erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland. Sollte ein Sozialversicherungsabkommen bestehen, können Sie von der Krankenversicherungspflicht in Deutschland befreit werden, wenn Sie nachweisen, dass Sie in ihrem Heimatland krankenversichert sind (Europäische Krankenversicherungskarte EHC oder das Formular E 128 ihrer heimatlichen Krankenversicherung).
Falls Sie eine Krankenversicherung benötigen, kann Ihnen das Dezernat Internationales
weiterhelfen (E-Mail).
Informationen finden Sie auch auf den Seiten des
Deutschen Studentenwerks. Der Nachweis einer
Krankenversicherung wird für die Erlangung und die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
benötigt.
5.5 Weitere Informationen
Weitergehende Informationen zur Einschreibung als Promotionsstudent/in erhalten Sie beim Studiensekretariat. Informationen zum Studium in Stuttgart und Hilfestellungen (z.B. Deutschkurse) erhalten Sie auch beim Dezernat Internationales / Office of International Affairs.
