Studiengangwechsel
- Allgemeines
- Studierende der Universität Stuttgart
- Studierende anderer Hochschulen
- Fachstudienberatung ab dem dritten Hochschulsemester
- Wichtige Hinweise
- Hinweise zur Online-Bewerbung bei Kombinationsstudiengängen
Allgemeines
Ein Studiengangwechsel ist der Wechsel des Studienfaches, der Kombination von Teilstudiengängen, des angestrebten Abschlusses oder mehrerer dieser Kategorien. Der Studiengangwechsel bedarf der Zulassung zum neuen Studiengang. Dabei wird ein Studiengangwechsel wie eine Neubewerbung behandelt. Studiengangwechsler/innen in ein erstes Fachsemester müssen sich daher ebenso bewerben wie Studienanfänger/innen.
Studierende der Universität Stuttgart
- Bewerbung in das 1. Fachsemester in einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung und/oder Aufnahmeprüfung sowie Bewerbung in einen Studiengang in das 1. Fachsemester ohne Zulassungsbeschränkung und/oder ohne Aufnahmeprüfung:
- Antrag auf Studiengangwechsel (
pdf) - Antrag auf Zulassung in das 1. Fachsemester (Online-Bewerbung)
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Online-Bewerbung bei Kombinationsstudiengängen.
- Nachweis über ein Orientierungsverfahren
- ggf. Nachweis der Fachstudienberatung ab dem 3. Hochschulsemester
- einen Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen
- bei Bewerbung in einen zulassungbeschränkten und/oder mit Aufnahmeprüfung versehenen Studiengang:
- Jeweils benötigten zusätzlichen Unterlagen/Nachweise für die Aufnahmeprüfung oder das Hochschulauswahlverfahren (aufgeführt in den Zulassungssatzungen)
Bitte lesen Sie die Hinweise und die Zulassungssatzungen unbedingt durch und legen Sie die notwendigen Nachweise/Unterlagen bei. - einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Jeweils benötigten zusätzlichen Unterlagen/Nachweise für die Aufnahmeprüfung oder das Hochschulauswahlverfahren (aufgeführt in den Zulassungssatzungen)
- Antrag auf Studiengangwechsel (
- Bewerbung in ein höheres Fachsemester in einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung und/oder Aufnahmeprüfung sowie Bewerbung in ein höheres Fachsemester in einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung und/oder ohne Aufnahmeprüfung:
- Antrag auf Studiengangwechsel (
pdf) - Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester (Online-Bewerbung)
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Online-Bewerbung bei Kombinationsstudiengängen.
- Nachweis über ein Orientierungsverfahren:
- alle Bewerber/innen ins Lehramt: Nachweis über den
Lehrerorientierungstest - alle anderen Bewerber/innen: der Nachweis über ein Orientierungsverfahren ist nur notwendig, wenn Sie sich in mind. 1 Fach ins 1. Fachsemester bewerben.
Informationen zum Orientierungsverfahren
- alle Bewerber/innen ins Lehramt: Nachweis über den
- ggf. Nachweis der Fachstudienberatung ab dem 3. Hochschulsemester
- einen Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen
- bei Bewerbung in einen mit Aufnahmeprüfung versehenen Studiengang:
- jeweils benötigten zusätzlichen Unterlagen/Nachweise für die Aufnahmeprüfung (aufgeführt in den Zulassungssatzungen)
Bitte lesen Sie die Hinweise und die Zulassungssatzungen unbedingt durch und legen Sie die notwendigen Nachweise/Unterlagen bei. - wichtiger Hinweis zu Studiengängen mit Aufnahmeprüfung
- einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- jeweils benötigten zusätzlichen Unterlagen/Nachweise für die Aufnahmeprüfung (aufgeführt in den Zulassungssatzungen)
- Antrag auf Studiengangwechsel (
Unter Vorlage des Zulassungsbescheids wird der Studiengangwechsel verbucht, und es werden neue Studienbescheinigungen erstellt.
Studierende anderer Hochschulen
müssen sich bei der Universität Stuttgart bewerben:
- Erstes Fachsemester - Falls Sie keine anrechenbare Studienleistungen haben:
Bewerbungsunterlagen 1. Fachsemester (Online-Bewerbung) - Höheres Fachsemester - Sofern Sie anrechenbare Studienleistungen haben:
Bewerbungsunterlagen höheres Fachsemester (Online-Bewerbung)
Fachstudienberatung ab dem dritten Hochschulsemester
Ein Studiengangwechsel im dritten oder einem höheren Hochschulsemester ist nach dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (§ 60 Abs. 2 Nr. 5 LHG) an eine studienfachliche Beratung gebunden. Falls Sie sich im dritten oder einem höheren Hochschulsemester befinden und einen Studiengangwechsel anstreben, müssen Sie dem Antrag auf Zulassung bzw. dem Antrag auf Studiengangwechsel eine Bescheinigung (pdf) über eine Studienfachberatung beifügen. Diese Bescheinigung erhalten Sie vom zuständigen Fachstudienberater des Studienganges in den Sie wechseln wollen. In diesem Fall gilt die Bescheinigung der Fachstudienberaterin/des Fachstudienberaters auch als Nachweis eines Orientierungsverfahrens.
Wichtige Hinweise
Beim Wechsel der Abschlussart desselben Studienfaches sowie beim Wechsel zwischen inhaltlich naheliegenden (affinen) Studiengängen werden in der Bundesrepublik Deutschland bestandene Prüfungs- oder Studienleistungen nach Maßgabe der Prüfungsordnung anerkannt. Die Entscheidung fällt der zuständige Prüfungsausschuss im Einzelfall. Dabei werden gleichwertige Leistungen anerkannt. Die Orientierungsprüfung muss, sofern diese nicht anerkannt wurde, spätestens im zweiten auf die Einschreibung folgenden Semester erfolgreich abgelegt werden.
Studierende, die an anderen Hochschulen eine Zwischen-, Vor- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden oder den Prüfungsanspruch auch aus anderen Gründen verloren haben, werden an der Universität Stuttgart für denselben oder einen verwandten Studiengang nicht zugelassen.
Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Ländern können das Studienfach oder die Studienfachkombination nur innerhalb der ersten drei Semester, d.h. spätestens zum Ende des dritten Semesters wechseln. Andernfalls wird die Aufenthaltsbewilligung meist nicht verlängert werden. Die Universität lässt einen Studiengangwechsel meist zu, auch wenn er ausländerrechtlich möglicherweise nicht zulässig ist. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Sofern Sie Leistungen nach dem Bafög erhalten, sollten Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung über die eine mögliche Weiterfinanzierung informieren. Ein Studiengangwechsel nach dem zweiten Fachsemester kann zur Ablehnung des Bafög-Antrags führen.
Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Informationen des Studentenwerks Stuttgart
Hinweise zur Online-Bewerbung bei Kombinationsstudiengängen
Wenn Sie bereits an der Universität Stuttgart studieren und ein Studienfach Ihres Kombinationsstudienganges wechseln wollen oder Ihre bestehende Lehramtskombination mit einem „Erweiterungsfach“ ergänzen wollen, besteht in der Online-Bewerbung die Möglichkeit für die beizubehaltenden Fächer einen Platzhalter für das beizubehaltende Fach bzw. die beizubehaltenden Fächer zu setzen. Dieser lautet: "Bestehendes Fach an der Uni-Stuttgart /anderer Hochschule“.
Beispiel:
- Wechsel des Nebenfachs zu Politikwissenschaft in einem Bachelor of Arts-Studiengang in der Online-Bewerbung
Schritt 1: Wahl Hauptfach: "Bestehendes Fach an der Uni-Stuttgart /anderer Hochschule“
Schritt 2: Wahl Abschluss: Bachelor of Arts (Kombination)
Schritt 3: Wahl des Studienfachs: Politikwissenschaft - Ergänzung eines dritten Lehramtsfach Sport (als Beifach) in der Online-Bewerbung
Schritt 1: Wahl Hauptfach: "Bestehendes Fach an der Uni-Stuttgart /anderer Hochschule“
Schritt 2: Wahl Abschluss: Lehramt am Gym. (3-Fächer-Verbindung mit ErwPr BF)
Schritt 3: Wahl des 2. Studienfachs (HF): "Weiteres, bzw. bestehendes Fach"
Schritt 4: Wahl des 3. Studienfachs (Erw.Pr. BF): Sport
Rechtsgrundlage:
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Stuttgart und
Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg
