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Sporteingangsprüfung

1. Allgemeines

Informationen zur Eingangsprüfung zum Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit

vor Online-Formular zur Anmeldung zur bzw. Befreiung von der Sporteingangsprüfung
Das Online-Formular ist freigeschaltet, Sie können sich ab jetzt anmelden!

Ein wichtiger Hinweis dazu: Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten keine E-Mail mit einer Anmeldungsbestätigung, sondern werden schriftlich nach Ablauf der Anmeldefrist informiert.

vor FAQ zur Sporteingangsprüfung
vor Diese Seite als pdf-Datei: Merkblatt für die Anmeldung zur bzw. Befreiung von der Sporteingangsprüfung (pdf iconpdf)

Die Zulassung zum Studium des Studienfaches Sport an den Universitäten des Landes Baden-Württemberg setzt das Bestehen einer Eingangsprüfung voraus. Rechtsgrundlage für die Eingangsprüfung ist die aufgrund des § 58 Abs.6 Landeshochschulgesetz erlassene Satzung der Universität Stuttgart über den Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit für das Studium im Fach Sport vom 20.02.2006 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Stuttgart, Nr. 157). Die Bewerberin / der Bewerber hat in dieser Prüfung nachzuweisen, dass sie / er über die sportliche Leistungsfähigkeit verfügt, die erwarten lässt, dass sie / er den praktischen Anforderungen des Studiums genügen kann.

Studienbewerber/innen, die das Sportstudium in einer Kombination für das Lehramt an Gymnasien, für das Höhere Lehramt an gewerblichen oder beruflichen Schulen (Gewerbelehrer) sowie mit dem Abschluss Bachelor aufnehmen wollen, müssen sich der Eingangsprüfung zum Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit unterziehen.

Bewerber/innen für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen wenden sich bitte an die Pädagogischen Hochschulen.

Studienbewerber/innen in ein höheres Fachsemester des Studienfaches Sport, die zuvor an einer anderen Universität außerhalb Baden-Württembergs studiert haben, bei der für die Aufnahme des Studiums im Studienfach Sport keine Eingangsprüfung vorgeschrieben war, müssen die Eingangsprüfung ebenfalls ablegen, sofern sie nicht befreit werden können (siehe Nr. 3).

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2. Meldung zur Eingangsprüfung

Zur Eingangsprüfung zum Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit kann sich melden, wer eine Hochschulzugangsberechtigung erworben hat oder 2013 erwerben wird. Die Meldung muss bis

15. Mai 2013

bei der Universität vorliegen, bei der Sie die Eingangsprüfung ablegen wollen.

vor Online-Formular zur Anmeldung zur bzw. Befreiung von der Sporteingangsprüfung

Ein wichtiger Hinweis dazu: Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten keine E-Mail mit einer Anmeldungsbestätigung, sondern werden schriftlich nach Ablauf der Anmeldefrist informiert.

An die Stelle der bis 2005 für Universitäten und Pädagogische Hochschulen einheitlichen Sporteingangsprüfung sind ab 2006 zwei unterschiedliche Prüfungen getreten. Die Universitäten in Baden-Württemberg haben sich darauf verständigt, die bestandene Prüfung gegenseitig anzuerkennen. Das bedeutet: Auch bei einer Studienplatzbewerbung an mehreren Universitäten muss die Sporteingangsprüfung nur einmal bestanden sein. Der Nachweis muss durch eine beglaubigte Kopie erbracht werden. Eine seit 2006 an einer Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg abgelegte Eingangsprüfung wird jedoch von der Universität nicht anerkannt.

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3. Befreiung von der Eingangsprüfung

Einen Antrag auf Befreiung von der Eingangsprüfung können stellen:

  • Studienbewerber/innen, die als Prüfungsfach Sport im Abitur gewählt haben. Bei ihnen entfällt die Prüfung in den Teilgebieten, die Gegenstand ihrer praktischen Abiturprüfung waren und in denen sie mindestens acht Punkte erreicht haben.
  • Studienbewerber/innen, die in der Bundesrepublik Deutschland eine gleichwertige Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Prüfungskommission.
  • Hochschulwechsler/innen, die in ihrem bisherigen Studium Leistungen erbracht haben, die erwarten lassen, dass sie den praktischen Anforderungen des weiteren Studiums gerecht werden. Die Entscheidung trifft die Universität im Einzelfall.

Der Antrag auf Befreiung von der Eingangsprüfung oder von Teilen davon ist ebenfalls bis 15. Mai 2013 über das Online-Formular zu stellen. Über die Befreiung entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission.

vor Online-Formular zur Anmeldung zur bzw. Befreiung von der Sporteingangsprüfung

Auch hier wieder der Hinweis: Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten keine E-Mail mit einer Anmeldungsbestätigung, sondern werden schriftlich nach Ablauf der Anmeldefrist informiert.

Eine von einer baden-württembergischen Universität bewilligte Befreiung gilt an allen baden-württembergischen Universitäten. Wer die Prüfung an einer anderen baden-württembergischen Universität bestanden hat, muss keinen Befreiungsantrag stellen.

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4. Zeitpunkt der Prüfung

Die nächste Sporteingangsprüfung findet am 6. und 7. Juni 2013 statt (an beiden Tagen).

Sie erhalten nach der Anmeldung eine schriftliche Einladung zur Prüfung, in der Ihnen alle organisatorischen Einzelheiten (Termin, Ort, Zeit, Ausrüstung u.a.) mitgeteilt werden.

Für Studienbewerber/innen, welche die Prüfung oder Teile davon nicht bestanden haben, die nachweislich verletzt oder aus einem anderen, von ihnen nicht zu vertretenden Grund an der Teilnahme verhindert sind, findet am 2. Juli 2013 eine Nachprüfung statt. Zur Nachprüfung wird nur zugelassen, wer dies unverzüglich beantragt und die Hinderungsgründe durch entsprechende Nachweise (z. B. ärztliches Attest) belegt. Zur Nachprüfung erhalten Sie eine Einladung mit den entsprechenden Informationen.

Vorschau für 2014: Im Jahr 2014 findet die Sporteingangsprüfung am 5. und 6. Juni 2014 und der Wiederholungstermin am 1. Juli 2014 statt.

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5. Geltungsbereich u. -dauer

Geltungsbereich und Geltungsdauer der bestandenen Prüfung

Die bestandene Sporteingangsprüfung hat für die auf die Eingangsprüfung folgenden drei Studienjahre (je 1.10. bis 30.9. des Folgejahres) Gültigkeit. Dies gilt entsprechend, wenn die Prüfung in einem anderen Land abgelegt wurde und von der Prüfungskommission anerkannt wird (siehe 3.) Für die Bewerbung zum WS 2013/2014 muss die Sporteingangsprüfung folglich 2011 oder später bestanden worden sein.

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6. Gebühr

Für die Teilnahme an der Eingangsprüfung wird an allen baden-württembergischen Universitäten eine Gebühr erhoben. Sie beträgt Euro 40,-. Mit der Anmeldung zur Sporteingangsprüfung wird der Betrag von Ihrem Konto eingezogen. Die Einzugsermächtigung erteilen Sie der Universität Stuttgart mit Ihrem Anmeldeformular.

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7. Sporttauglichkeit

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich vor Beginn der Eingangsprüfung sportärztlich untersuchen lassen. Eine derartige sportärztliche Untersuchung wird auch vor Aufnahme des Sportstudiums gefordert. Eine Kostenübernahme durch die Universität ist nicht möglich.

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8. Bescheinigung

Über die bestandene Eingangsprüfung oder die Befreiung davon wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, von der Sie eine beglaubigte Fotokopie Ihrer Studienplatzbewerbung beilegen müssen. Einzelleistungen werden darin nicht nachgewiesen.

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9. Bewerbung um einen Studienplatz

Ihre Bewerbung um einen Studienplatz im Studienfach Sport richten Sie direkt an die Universität Stuttgart. Ab Juni wird für die grundständigen Studiengänge ein Bewerbungsserver für die Online-Bewerbung freigeschaltet. 

vor Bewerbung und Zulassung

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen einschließlich der Bescheinigung über die bestandene Eingangsprüfung bzw. der Befreiung davon müssen bis zum 
 
15. Juli 2013, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist) 
 
bei der Universität Stuttgart eingegangen sein. Es gilt nicht der Poststempel!

Informationen zu den Auswahlverfahren finden Sie im Internet unter: www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/verfahren/index.html
Näheres zu den jeweiligen Auswahlkriterien ist den Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen für grundständige Studiengänge (1. Fachsemester) zu entnehmen.

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10. Anschriften

Studiensekretariat:
Postanschrift: Universität Stuttgart
Studiensekretariat Postfach 10 60 37
70049 Stuttgart

Studiensekretariat für Deutsche Bewerber/innen und ausländische Bewerber/innen mit deutschem Abitur ("BildungsinländerInnen")

Besucheranschrift: Keplerstr. 7 (EG, Zimmer 0/5), Stuttgart-Mitte
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00-12.00 Uhr, Mi: 13.30-15.30 Uhr.
Info-Telefon: 0711/685-83644 (Mo-Do: 8:30-15:30 Uhr und Fr: 8.30-13.00 Uhr)
Email: studiensekretariat@uni-stuttgart.de
Internet: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/sekretariat/deutsch/index.html

Studiensekretariat für Ausländer/innen und EU-Bürger/innen (ohne deutsches Abitur)

Besucheranschrift: Geschwister-Scholl-Str. 24 B (EG), Stuttgart-Mitte
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00-12.00 Uhr, Mi: 13.30-15.30 Uhr
Telefonsprechstunde: Mo, Di, Do: 13.30-14.30 Uhr, Mi: 11.00-12.00 Uhr
(Telefonnummern: siehe Internet)
Internet: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/sekretariat/ausland/index.html

Zentrale Studienberatung

Anschrift: Zentrale Studienberatung Geschwister-Scholl-Str. 24 C (Erdgeschoss) 70174 Stuttgart
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00-12.00 Uhr, Mi: 13.30-17.00 Uhr
Telefon: 0711/685-82133
Telefonsprechstunde: Di, Do: 13.30-15.30 Uhr
E-Mail: studienberatung@uni-stuttgart.de
Internet: www.uni-stuttgart.de/studieren/service/zsb/kontakt/index.html

Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft

Anschrift: Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft 
Universität Stuttgart 
Allmandring 28 
70569 Stuttgart 
E-Mail
Internet: http://www.sport.uni-stuttgart.de
vor FAQ zur Sporteingangsprüfung
 

 

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11. Anforderungen

Laut Anlage zur Satzung der Universität Stuttgart über den Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit für das Studium im Fach Sport vom 20. Februar 2006

11.1. Leichtathletik
11.2. Schwimmen
11.3. Gerätturnen
11.4. Spiele
11.5. Gymnastik


Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe

11.1. Leichtathletik

    Bewerber Bewerberinnen
a) 100-m-Lauf 13,4 Sek. 15,7 Sek.
b) 2000-m-Lauf -- 10,30 Min.
c) 3000-m-Lauf 13,0 Min. --
d) Weitsprung ODER 4,70 m 3,80 m
  Hochsprung 1,40 m 1,20 m
e) Kugelstoßen ODER 8,25 m (Kugel 6,25 kg) 6,75 m (Kugel 4,0 kg)
  Schleuderball 35,00 m (1,5 kg) 25,00 m (1,0 kg)
 

Im Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen und Schleuderball sind zwei Versuche zugelassen.

 

11.2. Schwimmen

  Bewerber Bewerberinnen
100 m Brust

ODER

1.57,5 Min. 2.07,5 Min.
100 m Kraul 1.47,5 Min. 1.57,5 Min.

   

11.3. Gerätturnen 

Verlangt werden aus den nachgenannten drei Bereichen drei Übungen. Die in den Übungen geforderten Elemente müssen ohne Hilfeleistung in der Grobform demonstriert werden. Stürze oder das Nicht-Vollenden einer Bewegung ist als durchgefallen zu werten. (Beispiel: Zuviel oder zu wenig Rotation beim Hüftumschwung am Reck und damit ein Nichterreichen der korrekten Endposition ist als durchgefallen zu werten. Ebenso ist die 1/2 Drehung beim Felgunterschwung deutlich in der Luft zu vollenden und nicht erst während des Bodenkontaktes.) An jedem Gerät ist eine Wiederholung zugelassen.

a) Bodenturnen

Bewerber Bewerberinnen
Radwende Strecksprung, Rolle rückwärts zum Stand, Aufschwingen zum flüchtigen Handstand, Handstandabrollen, Anlauf Rad links, Rad rechts. Radwende Strecksprung, Rolle rückwärts zum Stand, Aufschwingen zum flüchtigen Handstand, Handstandabrollen, Anlauf Rad links, Rad rechts.
 

b) Sprung

Bewerber Bewerberinnen
Sprunghocke Pferd längs
Höhe 1,30 m
Sprungtisch 1,35
Sprunghocke Pferd/Sprungtisch
Höhe 1,25
 

c) Barren bzw. Reck

Bewerber Bewerberinnen
Barren (1,70 - 1,80 m hoch) Reck (kopfhoch)
Kippe aus dem Kipphang in den Grätschsitz, aus dem Grätschsitz abrollen in den Oberarmhang, Stemme rückwärts, Vorschwung, Wende in den Außenquerstand. Hüftaufschwung ohne Schwungbeineinsatz, Hüftumschwung vorlings rückwärts, Felgunterschwung aus dem Stütz mit einer halben Drehung.

  

 11.4. Spiele

Verlangt werden aus den nachgenannten vier Spielen bei Bewerbern drei und bei Bewerberinnen zwei Spiele (nimmt ein Bewerber bei allen vier, eine Bewerberin an drei Spielüberprüfungen teil, bleibt die schlechteste Wertung unberücksichtigt). Die Spielprüfungen werden in spielnahen Formen (ggf. in Überzahlsituation oder mit reduzierter Spielerzahl) von (ca.) 10 Minuten Dauer abgenommen.

a) Basketball: Spielform 3:3 (auf einen Korb (ggf. 3:3+1))
b) Fußball: Spielform 4:4 (auf zwei Tore (ggf. 4:4+1))
c) Handball: Spielform 4:4 (auf ein Tor)
d) Volleyball: Spielform 4:4

Demonstriert werden sollen die Anwendung der grundlegenden technischen Elemente in der Grobform sowie das taktische Grundverhalten im Spiel. Technik und Taktik müssen den Wettkampfregel entsprechen. 

 

11.5. Gymnastik (nur Bewerberinnen)

Es werden gymnastische Grundformen mit und ohne Handgerät geprüft, wobei auf die technische Ausführung, die Rhythmisierfähigkeit sowie die Koordination Wert gelegt wird. Die Bewerberin hat die Wahl zwischen einer selbstgestalteten Bewegungsverbindung ohne Handgerät mit Pflichtelementen oder einer vorgegebenen Bewegungsverbindung mit dem Seil.
Vor der Prüfung entscheidet sich die Bewerberin für die Präsentation einer Übung.
Die Pflichtelemente sowie die Bewegungsverbindung mit dem Seil werden vor Beginn der Prüfung beispielhaft gezeigt.

Übung 1: Prüfungsaufgabe ohne Handgerät

Die Bewerberin zeigt eine von ihr vorbereitete rhythmische Bewegungsverbindung (max. 60 sec.), in welcher folgende gymnastische Elemente enthalten sein müssen:
Grundformen der Gymnastik
Laufen und Springen (Pferdchensprung und Schrittsprung), Hüpfen (vorwärts, rückwärts) - Seitgalopp (rechts, links), Federn (Einzel-, Doppel- und/oder Schlussfedern); ein Gleichgewichtselement (einbeiniger Stand mit abgespreiztem Spielbein (z. B. Standwaage); ein Bodenelement, das ein Rumpfvorbeugen beinhaltet; weites Armkreisen in einem der o.g. Elemente.

Bewertungskriterien:

  • Rhythmischer Ablauf
  • räumliche Gestaltung
  • technische Ausführung
  • Bewegungsweite
  • Koordination der Einzelbewegungen

Übung 2: Prüfungsaufgabe mit dem Seil

  Takt:  
1. 1-8      8 Laufschritte mit Seildurchschlag vorwärts (der Seildurchschlag erfolgt bei jedem 2. Schritt - Zweierlauf);
2. 1-4    2 Doppelfederungen am Ort mit 2 Seildurchschlägen vorwärts;
  5-8 4 Schlusssprünge am Ort mit jeweils einem Seildurchschlag vorwärts;
3. 1-8      3 Seitgaloppschritte nach rechts und ein Schlusssprung,
3 Seitgaloppschritte nach links und ein Schlusssprung mit je einem Seildurchschlag vorwärts;
4. 1-4     einen Achterschwung vorwärts (Knoten in beiden Händen), an der linken Seite beginnend;
  5-8       ½ Drehung links, dabei das Seil an der linken Seite vorbeischwingen zur Vorhalte;
5. 1-8       8 Laufschritte vorwärts mit je einem Seildurchschlag vorwärts (Einerlauf);
6. 1-8      1/1 Schrittdrehung links mit einem Vorwärtskreisschwung an der linken Körperseite. Während der letzten beiden Schritte das Seil offen an der linken Körperseite ausschwingen lassen.
 

Bewertungskriterien:
Rhythmischer Ablauf; Koordinierung von Eigenbewegungen und Gerätebewegungen; technische Ausführung der gymnastischen Grundformen sowie Gerätetechnik; Bewegungsweite.


 

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