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Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Durch das neue „Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung“ in Verbindung mit der geänderten Verordnung des Wissenschaftsministeriums über den Zugang beruflich Qualifizierter zu einem Studium (Berufstätigenhochschulzugangsverordnung – BerufsHZVO) vom 24.Juni 2010, wurde der Hochschulzugang ohne Abitur nochmals erleichtert und ausgeweitet.

Beruflich Qualifizierte ohne Abitur können nun unter den folgenden Bedingungen

  1. eine allgemeine oder
  2. eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

erhalten.

1. Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gem. § 59 Abs. 1 Landeshochschulgesetz  (LHG) für Meister und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen

Vorausgesetzt wird der Nachweis einer beruflichen Fortbildung gemäß § 59 Abs. 1 Landeshochschulgesetz (Vorlage der Originalunterlagen oder beglaubigte Kopien)

Diese berufliche Fortbildung liegt vor bei beruflich Qualifizierten die:

  • eine Meisterprüfung
  • eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung (§ 4 BerufsHZVO)
  • eine sonstige berufliche Fortbildung, sofern sie durch Rechtsverordnung nach Satz 4 als gleichwertig festgestellt ist (§ 5 BerufsHZVO)
  • eine Fachschule im Sinne des § 14 des Schulgesetzes

erfolgreich abgeschlossen haben.

Antragsformular auf Ausstellung der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung

Außerdem muss der schriftliche Nachweis über ein Beratungsgespräch über Inhalt, Aufbau und Anforderungen des angestrebten Studienganges an einer Hochschule erbracht werden. Dieses kann beim Fachstudienberater bzw. bei der Fachstudienberaterin des angestrebten Studiengangs oder bei der Zentralen Studienberatung durchgeführt und bescheinigt werden.
vor Fachstudienberater/innen der Universität Stuttgart
vor Zentrale Studienberatung Universität Stuttgart

Die Bescheinigung über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule muss zusammen mit dem Antrag auf Ausstellung der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung, einem tabellarischen Lebenslauf sowie den Nachweisen der beruflichen Aus- und Fortbildung (amtlich beglaubigte Kopien) eingereicht werden.

Nach dem Ausstellen der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich um einen Studienplatz bewerben.

Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben wollen, muss der Antrag auf Hochschulzugang für Meister und Absolventen gleichgestellter beruflicher Fortbildungen bis spätestens 01. Juni gestellt werden.
Bei zulassungsfreien Studiengängen muss der Antrag bis spätestens 01. September eingegangen sein.

2. Fachgebundener Hochschulzugang für sonstige beruflich Qualifizierte über das Ablegen einer Eignungsprüfung gem. § 59 Abs. 2 LHG

Voraussetzung für die Anmeldung zur Eignungsprüfung ist der Nachweis (Originale oder beglaubigte Kopien)

  • des Abschlusses einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung
  • sowie einer in der Regel mindestens dreijährigen Berufserfahrung

jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich.

Familienarbeit mit selbständiger Führung eines Haushalts und Verantwortung für mindestens eine erziehungs- bzw. pflegebedürftige Person kann bei fachlicher Entsprechung mit bis zu zwei Jahren auf die Berufserfahrung angerechnet werden.

Auch wenn die genannten Voraussetzungen (mindestens zweijährige Berufsausbildung, mindestens dreijährige Berufserfahrung) nicht erfüllt sind, kann in besonders begründeten Einzelfällen und bei Nachweis einer mehrjährigen herausgehobenen oder inhaltlich besonders anspruchsvollen Tätigkeit die Hochschulzugangsberechtigung für einen fachlich entsprechenden Studiengang durch eine Eignungsprüfung erworben werden.

Außerdem muss der schriftliche Nachweis über ein Beratungsgespräch über Inhalt, Aufbau und Anforderungen des angestrebten Studienganges an einer Hochschule erbracht werden. Dieses kann beim Fachstudienberater bzw. bei der Fachstudienberaterin des angestrebten Studiengangs oder bei der Zentralen Studienberatung durchgeführt und bescheinigt werden.
vor Fachstudienberater/innen der Universität Stuttgart
vor Zentrale Studienberatung Universität Stuttgart

Die Bescheinigung über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule muss zusammen mit dem Antrag auf Anmeldung zur Eignungsprüfung sowie den im Antrag aufgeführten erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Durch das Bestehen der Eignungsprüfung kann eine fachgebundene Hochschulreife erworben werden.

Die Eignungsprüfung besteht aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung (§ 12 und § 13 der Berufs-HZVO). Die Eignungsprüfung findet ein Mal im Jahr (voraussichtlich im Mai) statt und wird an den Internationalen Studienkollegen der Universitäten Karlsruhe und Heidelberg durchgeführt.

Eine Beratung über Inhalt, Anforderungen und Ablauf der Eignungsprüfung wird dringend empfohlen.

Beratungsgespräche für die naturwissenschaftlichen und technischen (ingenieurwissenschaftliche) Studiengänge werden am externer Link Studienkolleg Karlsruhe und künftig auch am MINT-Kolleg Baden-Württemberg durchgeführt.

Beratungsgespräche für andere Studiengänge führt das externer Link Studienkolleg Heidelberg durch.

Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung muss bis zum 01. Februar unter Angabe des angestrebten Studiengangs bei der Universität Stuttgart eingegangen sein.

Antragsformular auf Zulassung zur Eignungsprüfung

Für die Eignungsprüfung erheben wir einen Eigenkostenanteil in Höhe von 80 €. Die Kostenübernahme muss bei Antragstellung schriftlich zugesagt werden.

Nach erfolgreichem Bestehen der Eignungsprüfung erteilt die Universität Stuttgart eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.

Ansprechpartner:

Bei Fragen zu formalen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Frau Gudrun Schroeter vom Studiensekretariat.

Bei Fragen zur Studienfachwahl wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.

Weitere Links:

vor externer Link Kurzinformation des MWK zum Hochschulzugang mit FAQs zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte