Informationen zum Zulassungsverfahren der Master-Studiengänge
Voraussetzungen für die Zulassung in einen Master-Studiengang
Grundvoraussetzung für die Zulassung in einen Master-Studiengang ist ein Abschluss in einem
mindestens sechssemestrigen Bachelor-Studiengang, auch ein gleichwertiger Abschluss wird anerkannt.
Dieser Abschluss muss im jeweiligen Studiengang oder in einem inhaltlich sehr nahen Studiengang
erfolgt sein. Je nach Studiengang können noch weitere Voraussetzungen hinzukommen, wie
Abschlussnote, Aufnahmeprüfungen, Berufserfahrung oder besondere Sprachkenntnisse. Die genauen
Zulassungskriterien und die Kriterien der fachlichen Eignung sind in der jeweiligen
Zulassungsordnung veröffentlicht, die Sie
unbedingt genau lesen sollten!
Zulassungsordnung
Entsprechend des Landeshochschulgesetzes berechtigt der Studienabschluss an einer Hochschule
für angewandte Wissenschaften (früher Fachhochschule) oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
vom Grundsatz her zum Masterstudium, auch an einer Universität. Bei der Studienplanung sollte man
jedoch nicht von vornherein damit rechnen, nach einem Bachelorstudium an einer Hochschule für
angewandte Wissenschaften oder an einer DHBW in jedem Fall in das gewünschte Masterstudium an der
Universität aufgenommen zu werden. Die endgültige Entscheidung, ob Ihre fachliche Eignung als
ausreichend anerkannt wird und Sie zum gewünschten Studiengang zugelassen werden, liegt beim
jeweiligen Zulassungsausschuss. In bestimmten Bewerbungskonstellationen kann es in einigen
Studiengängen eine
Zulassung mit Auflagen geben. D.h. Studieninteressierte werden zwar zum Studium
zugelassen, müssen aber bestimmte Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudiengang nachholen und
spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit vorlegen. Auch über eine solche Zulassung mit
Auflagen entscheidet der jeweilige Zulassungsausschuss.
Der Zulassungsausschussvorsitzende ist in den meisten Fällen mit dem
Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Studiengangs identisch.
Prüfungsausschuss-
und Zulassungsausschussvorsitzende
Studiengangspezifische Besonderheiten
1. Bedingte Zulassung
Die bedingte Zulassung gibt es in allen Masterstudiengängen, deren Zulassungsordnung ab 2011
erlassen wurde, wenn kein NC (festgelegte Platzzahl) festgesetzt wurde.
Für eine bedingte Zulassung können sich Studierende bereits während des Bachelorstudiums
bewerben, wenn eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten erreicht wurde. Die genaue Anzahl an
Leistungspunkten steht in der jeweiligen Zulassungsordnung des Masterstudiengangs, in der Regel
sind es 110 Leistungspunkte. Danach wird entsprechend der jeweiligen Zulassungsordnung die
fachliche Eignung ermittelt. Wenn Sie bedingt zugelassen werden, können Sie sich – sobald Sie Ihr
Bachelorstudium abgeschlossen haben - in den Master einschreiben, unabhängig von der endgültigen
Abschlussnote und auch unabhängig davon, wie viele andere Studienbewerber es dann gibt. Die
bedingte Zulassung ist 3 Semester gültig und gibt Ihnen die Sicherheit, an der Universität
Stuttgart studieren zu können! Wenn Sie Ihr Bachelorstudium dann vollständig beendet haben,
schreiben Sie sich mit dem Einschreibeantrag der Universität Stuttgart innerhalb der
Einschreibefristen (typischerweise für Master-Studiengänge bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn)
in den Master-Studiengang ein. Erst dann müssen Sie auch den Bachelorabschluss nachweisen.
In bestimmten Fällen kann es auch eine bedingte Zulassung mit Auflagen geben.
2. Zulassung unter Vorbehalt
Eine Zulassung unter Vorbehalt gibt es nur dann, wenn für den Master-Studiengang ein NC
(festgelegte Studienplatzzahl) festgesetzt wurde.
Ein Bewerber, der fachlich geeignet ist und nach Einschätzung des Zulassungsausschusses im
Laufe des ersten Semesters im Masterstudiengang seinen Bachelor nachweisen wird, wird unter
Vorbehalt zugelassen und kann sich einschreiben. Allerdings müssen die fehlenden Prüfungsleistungen
bzw. die Bachelorarbeit in der Regel bis zum 30. November/30. März (je nach Zulassungsordnung)
nachgewiesen worden sein (bei einer Zulassung zum Sommersemester bis zum 31. Mai/30. September),
sonst wird der Bewerber/die Bewerberin exmatrikuliert!
Für beide Verfahren gilt: Der Bewerbung ist eine Leistungsübersicht über die absolvierten Module mit Gesamtpunktzahl, Leistungspunkten (ECTS) und Notenschnitt beizufügen, bei Studierenden der Universität Stuttgart ist dies der Ausdruck "Leistungsübersicht" aus dem LSF.
3. Vorziehen von Leistungen aus dem Masterstudiengang
Je nach Studiengang gibt es auch die Möglichkeit, am Ende des Bachelorstudiums bereits Module
aus dem Masterstudiengang zu besuchen. Nach der Einschreibung in den Masterstudiengang werden diese
für die Masterprüfung angerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass bereits eine gewisse Anzahl
Leistungspunkte im Bachelorstudiengang erworben wurden. Die genauen Regelungen dazu finden Sie in
der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs.
Prüfungsordnungen
