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Informationen zum Zulassungsverfahren der Master-Studiengänge

Voraussetzungen für die Zulassung in einen Master-Studiengang

Grundvoraussetzung für die Zulassung in einen Master-Studiengang ist ein Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Bachelor-Studiengang, auch ein gleichwertiger Abschluss wird anerkannt. Dieser Abschluss muss im jeweiligen Studiengang oder in einem inhaltlich sehr nahen Studiengang erfolgt sein. Je nach Studiengang können noch weitere Voraussetzungen hinzukommen, wie Abschlussnote, Aufnahmeprüfungen, Berufserfahrung oder besondere Sprachkenntnisse. Die genauen Zulassungskriterien und die Kriterien der fachlichen Eignung sind in der jeweiligen Zulassungsordnung veröffentlicht, die Sie unbedingt genau lesen sollten!
vor Zulassungsordnung

Entsprechend des Landeshochschulgesetzes berechtigt der Studienabschluss an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (früher Fachhochschule) oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg vom Grundsatz her zum Masterstudium, auch an einer Universität. Bei der Studienplanung sollte man jedoch nicht von vornherein damit rechnen, nach einem Bachelorstudium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder an einer DHBW in jedem Fall in das gewünschte Masterstudium an der Universität aufgenommen zu werden. Die endgültige Entscheidung, ob Ihre fachliche Eignung als ausreichend anerkannt wird und Sie zum gewünschten Studiengang zugelassen werden, liegt beim jeweiligen Zulassungsausschuss. In bestimmten Bewerbungskonstellationen kann es in einigen Studiengängen eine Zulassung mit Auflagen geben. D.h. Studieninteressierte werden zwar zum Studium zugelassen, müssen aber bestimmte Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudiengang nachholen und spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit vorlegen. Auch über eine solche Zulassung mit Auflagen entscheidet der jeweilige Zulassungsausschuss.

Der Zulassungsausschussvorsitzende ist in den meisten Fällen mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Studiengangs identisch.
vor Prüfungsausschuss- und Zulassungsausschussvorsitzende

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Studiengangspezifische Besonderheiten

1. Bedingte Zulassung
Die bedingte Zulassung gibt es in allen Masterstudiengängen, deren Zulassungsordnung ab 2011 erlassen wurde, wenn kein NC (festgelegte Platzzahl) festgesetzt wurde.
Für eine bedingte Zulassung können sich Studierende bereits während des Bachelorstudiums bewerben, wenn eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten erreicht wurde. Die genaue Anzahl an Leistungspunkten steht in der jeweiligen Zulassungsordnung des Masterstudiengangs, in der Regel sind es 110 Leistungspunkte. Danach wird entsprechend der jeweiligen Zulassungsordnung die fachliche Eignung ermittelt. Wenn Sie bedingt zugelassen werden, können Sie sich – sobald Sie Ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben - in den Master einschreiben, unabhängig von der endgültigen Abschlussnote und auch unabhängig davon, wie viele andere Studienbewerber es dann gibt. Die bedingte Zulassung ist 3 Semester gültig und gibt Ihnen die Sicherheit, an der Universität Stuttgart studieren zu können! Wenn Sie Ihr Bachelorstudium dann vollständig beendet haben, schreiben Sie sich mit dem Einschreibeantrag der Universität Stuttgart innerhalb der Einschreibefristen (typischerweise für Master-Studiengänge bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn) in den Master-Studiengang ein. Erst dann müssen Sie auch den Bachelorabschluss nachweisen.
In bestimmten Fällen kann es auch eine bedingte Zulassung mit Auflagen geben.

2. Zulassung unter Vorbehalt
Eine Zulassung unter Vorbehalt gibt es nur dann, wenn für den Master-Studiengang ein NC (festgelegte Studienplatzzahl) festgesetzt wurde.
Ein Bewerber, der fachlich geeignet ist und nach Einschätzung des Zulassungsausschusses im Laufe des ersten Semesters im Masterstudiengang seinen Bachelor nachweisen wird, wird unter Vorbehalt zugelassen und kann sich einschreiben. Allerdings müssen die fehlenden Prüfungsleistungen bzw. die Bachelorarbeit in der Regel bis zum 30. November/30. März (je nach Zulassungsordnung) nachgewiesen worden sein (bei einer Zulassung zum Sommersemester bis zum 31. Mai/30. September), sonst wird der Bewerber/die Bewerberin exmatrikuliert!

Für beide Verfahren gilt: Der Bewerbung ist eine Leistungsübersicht über die absolvierten Module mit Gesamtpunktzahl, Leistungspunkten (ECTS) und Notenschnitt beizufügen, bei Studierenden der Universität Stuttgart ist dies der Ausdruck "Leistungsübersicht" aus dem LSF.

3. Vorziehen von Leistungen aus dem Masterstudiengang
Je nach Studiengang gibt es auch die Möglichkeit, am Ende des Bachelorstudiums bereits Module aus dem Masterstudiengang zu besuchen. Nach der Einschreibung in den Masterstudiengang werden diese für die Masterprüfung angerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass bereits eine gewisse Anzahl Leistungspunkte im Bachelorstudiengang erworben wurden. Die genauen Regelungen dazu finden Sie in der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs.
vor Prüfungsordnungen

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